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Channel: Olaf Kretschmann vs. Rundfunkbeitragspflicht - Der Info-Blog zum gesamten Klageverfahren
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Offener Brief an die Intendantin des Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) Dagmar Reim - Ablehnung der verpflichtenden Zahlung des Rundfunkbeitrags aus Gewissensgründen

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Sehr geehrte Dagmar Reim,

mein Name ist Olaf Kretschmann und ich habe bei Ihrem ehemals als Gebühreneinzugszentrale (GEZ) firmierten Dienstleistungsunternehmen die Teilnehmernummer 410 773 955. Dies erwähne ich, weil sich meine folgenden Ausführungen auf Ihren neuen Rundfunkbeitrag beziehen. Mit der Teilnehmernummer können Sie mich eindeutig zuordnen und benötigen keinen Abgleich mit dem Landeseinwohneramt.

Ich schreibe Ihnen diesen offenen Brief, weil ich den Dialog zur Lösung meines individuellen Problems in Bezug auf das mir unterbreitete Angebot zur Pflichtabgabe des Rundfunkbeitrags ab dem 01. Januar 2013 suche. Dieses Angebot lehne ich ab. Nach meinem Kenntnisstand ist Ihre Institution, also der Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb), die für meinen Fall zuständige Landesrundfunkanstalt, da ich in dessen Sendegebiet wohne. Ich wende mich direkt an Sie als Intendantin, um auf höchster Ebene meinen Sachverhalt klären zu können. Ich bitte Sie deshalb, mir persönlich weiterzuhelfen.

Überzeugen mit den richtigen Marketing-Maßnahmen. Gebühren machen es möglich. Die Marketing- und Sonstigen Kommunikationsaufwendungen für den Zeitraum 2009-2012 betrugen laut 18. KEF-Report: ARD 516,5 Mio. Euro, GEZ 36,7 Mio. Euro,  ZDF 154,8 Mio. EUR, Deutschlandradio 34,4 Mio. Euro und ARTE 15,8 Mio. Euro. © Bildnachweis ARD/ZDF/Beitragsservice.

Der Zahlungsaufforderung zur Begleichung der Rundfunkgebühr nach den noch geltenden Bedingungen bis zum 31. Dezember 2012 bin ich ordnungsgemäß nachgekommen. Die Zahlung des neuen Rundfunkbeitrags ab dem 01. Januar 2013 habe ich nicht mehr veranlasst. Dieses Schreiben habe ich parallel Dr. Stefan Wolf, Geschäftsführer des zentralen Beitragsservice der öffentlich-rechtlichen Landesrundfunkanstalten (ARD), des Zweiten Deutschen Fernsehen (ZDF) und des Deutschlandradio (Beitragsservice) zur Information zukommen lassen, da Sie diesen Beitragsservice kraft Gesetzes ermächtigt haben, den Einzug der für Ihre Landesrundfunkanstalt bestimmten Gelder zu übernehmen.

Laut Kommentierung zum Rundfunkbeitragsstaatsvertrag § 12 könnten Sie meine Absicht als vorsätzlich einstufen, da ich, wie ich noch erläutern werde, aus ideologischen Gründen (es sind für mich Gewissensgründe) handele. Es liegt in Ihrem Ermessen, diese Handlung als Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit zu verfolgen. Die Gesetzesauslegung macht es für Sie möglich. Einerseits sind Sie nicht verpflichtet, gegen mich vorzugehen, denn es heißt in § 12 Absatz (2) „Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden“, anderseits handeln Sie nur auf Antrag, den Sie selbst stellen können oder nicht.

Aus dem Gebühren- wird der Beitragszahler. Obwohl sich die rechtlichen Grundlagen ändern, muss der Zahler sich selbst informieren. In der freien Wirtschaft wäre solch ein Geschäftsgebaren abmahnungsfähig und würde zur Nichtigkeit des  Vertragsverhältnisses führen. © Bildnachweis Faksimile vom Original.



Mein persönliches Anliegen lautet wie folgt:
Die Finanzierung des derzeitig bestehenden öffentlich-rechtlichen Rundfunks in der Bundesrepublik Deutschland durch die verpflichtende Zahlung des Rundfunkbeitrags laut Rundfunkbeitragsstaatsvertrag auch durch meine Person lehne ich, Olaf Kretschmann, aus Gewissensgründen ab. Der Gesetzgeber hat ausführlich alle Sonderfälle und Ausnahmeregelungen erläutert. Für Diplomaten, Bedienstete der NATO (ziviles Gefolge, Mitglieder bzw. Angehörige), Empfänger spezieller Sozialleistungen, Menschen mit Behinderungen sowie weitere Sonderfälle können laut Gesetzestext auf Antrag Befreiungen oder Ermäßigungen erfolgen.

Nach meinem Kenntnisstand ist in den aktuell gültigen Gesetzesgrundlagen Rundfunkstaatsvertrag, Rundfunkgebührenstaatsvertrag, Rundfunkbeitragsstaatsvertrag und Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag eine Ablehnung der Verpflichtung zur Zahlung des Rundfunkbeitrags aus Gewissensgründen nicht berücksichtigt. Diese Ablehnung bitte ich zu gewährleisten. Ich bitte Sie deshalb, mich von der Rundfunkbeitragspflicht zu befreien.


Erläuterung meiner Gewissensgründe
Durch diverse Gesetzesregelungen wird der Rundfunknutzer dazu verpflichtet, eine Gebühr zu zahlen. Diese Abgabe ist ausschließlich für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk (inkl. Landesmedienanstalten, Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten und Gebühreneinzugszentrale bzw. des jetzigen Beitragsservice) bestimmt und nicht dafür, dass die Technologie „Rundfunk“ dem Nutzer zur Verfügung gestellt wird. Das Gesamtaufkommen der Gebühren betrug im Jahr 2011 7.533.523.690,17 Euro. Diese Summe wurde wie stets prozentual aufgeteilt. Die ARD mit ihren zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten erhielt einem Anteil von 72,6295, das ZDF einen Anteil von 24,7579 und die Körperschaft des öffentlichen Rechts „Deutschlandradio“ einen Anteil von 2,6126 %. Auch Ihre Anstalt erhielt Gebühren, um den Grundversorgungsauftrag zu gewährleiten. 2011 waren dies insgesamt 368.036.152,43 Euro.

Zuwachs der Rundfunkgebühren-Erträge von 1924 bis 2011 in Mrd. Euro (Werte vor Euro-Einführung entsprechend umgerechnet). 


Ab dem 01. Januar 2013 wird der Rundfunkbeitrag als Hauptfinanzierungswerkzeug des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gesetzlich bindend verankert. Dabei muss ich kein Rundfunkgerät mehr zum Empfang bereithalten. Es reicht aus, wenn ich Inhaber einer Wohnung bin. Als Inhaber wird jede Person vermutet, die nach dem Melderecht unter der Adresse gemeldet oder im Mietvertrag für die Wohnung als Mieter genannt ist. Diese neuartige (oder, wie sie auch häufig genannt wird, „zeitgemäße“) Interpretation entspricht einem weiteren Paradigmenwechsel in der deutschen Rundfunkgeschichte. Diesem kann der Gebühren- bzw. Beitragszahler scheinbar nichts mehr entgegensetzen.

Zuwachs der Rundfunkgebühren-Belastung pro Monat von 1924 bis 2013 in Euro (Werte vor Euro-Einführung entsprechend umgerechnet). 


Die Umstellung hat einen Hintergrund. Wenn ein ehemaliger Bundesverfassungsrichter wie Prof. Dr. Dr. h. c. Paul Kirchhof eine entsprechende Idee im Rahmen eines Gutachtens über die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ausarbeitet, dann ist es kaum möglich, eine Verfassungsbeschwerde gegen diese neue Regelung zu erheben. Wen vertritt Herr Prof. Dr. Dr. h. c. Paul Kirchhof? Den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, denn er handelte im Auftrag von ARD und ZDF und nicht im Auftrag des Gebührenzahlers. Wie ist es sonst zu erklären, dass das Gutachten, das von den Rundfunkgebühren bezahlt wurde, nicht zu dem Schluss kommt, andere Finanzierungsquellen zu erschließen bzw. den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu reformieren bzw. diesen als nicht demokratisch institutionalisiert einzustufen (die Erläuterung hierzu folgt weiter unten), damit Gebühren entfallen, sinken oder freiwillig gezahlt werden könnten. Das Gutachten und die neuen Gesetze bestätigen mich in meiner Vermutung, dass es vorrangig darum geht, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in seiner jetzigen Form und die damit verbundenen monopolartigen Strukturen sowie Möglichkeiten unverändert zu erhalten.

Paul Kirchhof (links) ist Verfasser des Gutachtens (rechts), welches perfekt die Interessen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks vertritt. Einer seiner Thesen lautete im Gutachten: „Das Rundfunkangebot wendet sich an den Menschen. Auch der Abgabentatbestand muss deshalb grundsätzlich auf den Menschen, nicht das Empfangsgerät ausgerichtet werden.“ © Bildnachweis dapd (links), ARD PDF-Dokument (rechts). 


Seit vielen Jahren zahle ich Rundfunkgebühren, ohne mir im Detail bewusst zu sein, wie das Massenmedium Rundfunk funktioniert, wie der Rundfunk und die Rundfunkgebühr in Deutschland entstanden sind. Ich habe mich erst mit diesen Aspekten auseinandergesetzt, als ich in einem schleichenden Prozess für mich selbst feststellen musste, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk keinen politisch unabhängigen Rundfunk ausstrahlt. Zuerst war es nur ein vages Gefühl, doch allmählich wurde dieses Gefühl zu einer Gewissheit. Zu dieser gelangte ich, als ich begann, Nachrichten-Informationen der öffentlich-rechtlichen Anstalten zu recherchieren. Diese Eigenrecherche war ein sehr aufwändiger Prozess, bei dem ich versuchte, mehrere Aspekte zu berücksichtigen. Wer ist die eigentliche Quelle einer Information, wer steckt hinter der Quelle, welche Verbindungen hat diese Quelle zu Personen, Netzwerken, Institutionen usw. und wie wird in anderen Medien über das entsprechende Ereignis (inkl. der abgeleiteten Analysen) berichtet?

Bei diesem Vorgehen konnte ich feststellen, dass es divergente Aussagen zu ein und demselben Kontext gibt. Ich fand nicht „die“ Wahrheit, sondern nur verschiedene Sichtweisen, die es mir ermöglichten, ein besseres individuelles Gesamtbild zu einem Sachverhalt zu erlangen. Interessant war meine Feststellung, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk nichts weiter ist bzw. sein kann als ein Staatsrundfunk, der die offiziell herrschende Parteienpolitik repräsentiert und vertritt. Nachrichten-Sendungen bilden hierfür das Top-Medium, dies zu verwirklichen. Ich kann Ihnen unzählige Beispiele benennen, dass dies tagtäglich geschieht.

Der Einfachheit halber greife ich drei Beispiele auf. Diese sind in sich hochkomplex, deshalb kann ich nur verkürzt auf sie eingehen. Ich möchte hiermit aufzeigen, dass in den Hauptnachrichten der Öffentlich-Rechtlichen um 19:00 Uhr in der ZDF-Sendung „heute“ und um 20:00 Uhr in der „Tagesschau“ der ARD keine unabhängigen, die Hintergründe analysierenden Informationen präsentiert werden und dass die allgemeinen bzw. sich von den Sendeanstalten selbst auferlegten journalistischen Leitlinien kaum bzw. keine Anwendung finden.


Gewaltsame Tötung Alfred Herrhausens
Am 30. November 1989 wurde Alfred Herrhausen durch einen Anschlag getötet. Es ist seit diesem Tag davon die Rede, dass Alfred Herrhausen Opfer der RAF (Kommando Wolfgang Beer) wurde. Hauptbeweis in den Nachrichten war an dem oben benannten Tag nicht der Bekenneranruf bei Frau Traudl Herrhausen, sondern ein Flugblatt. In der Tagesschau hieß es im eingespielten Beitrag:

„... In der Nähe des Tatortes wurde später ein Flugblatt der RAF sichergestellt, das mit Kommando Wolfgang Beer unterzeichnet ist. Wolfgang Beer war 1980 bei einem Verkehrsunfall unter seltsamen Umständen ums Leben gekommen. Sein Bruder Hennig steht seit langem auf der Verhandlungsliste des Bundeskriminalamtes und wird wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung unter anderem auch mit internationalem Haftbefehl gesucht. ...“

Tagesschau vom 30. November 1989. Am Tattag wird auch über das Fernsehen dem Zuschauer erklärt das die RAF verantwortlich ist für dieses Verbrechen. Unklarheiten oder Zweifel an dieser These werden daran nicht geäußert. © Bildnachweis Screenshot ARD. 

Was bedeutete diese Information? Die Tagesschau schuf Verbindungen, so wie es zum Großteil auch andere Medien hinsichtlich dieser Thematik tun. Das in Nähe des Tatortes sichergestellte Bekennerschreiben war nicht identisch mit dem, welches am 02. Dezember auftauchte (siehe auch „Black Box BRD“) und ausführlich alles erläuterte. Es war vielmehr ein einfaches Blatt, das in eine Klarsichtfolie eingeschweißt war. Dieses Blatt war lediglich mit dem RAF-Symbol und dem Schriftzug „kommando wolfgang beer“ versehen, ein Sachverhalt, der in der Tagesschau mit der Wortwahl „... das mit Kommando Wolfgang Beer unterzeichnet ist“ beschrieben wurde. Dieses Blatt sollen Polizisten (oder Bundeskriminalbeamte?) unter dem Zünder der Bombe gefunden haben.
Ist hier das Bekennerschreiben unter dem „Zünder zu sehen? Wer gab dem damaligen Redaktionsleiter der Taunus Zeitung, Hans Liedel, die Zustimmung diese Aufnahme zu machen? Er erläuterte in einem Interview dazu: „Dort war der Zünder in die Erde eingegraben. Ich durfte ihn fotografieren, und so hatte die Frankfurter Neue Presse ein Foto, das sonst niemand in der ganzen Republik hatte.“ © Bildnachweis Hans Liedel.


Es ist mir trotz intensiver Recherchen bis heute nicht gelungen, Fotoaufnahmen zu finden, die dieses Beweisstück am Fundort zeigen. Ich habe auch keinen Zugang zu der protokollarischen Erfassung, wie das Fundstück durch wen gefunden bzw. sichergestellt wurde. Offiziell heißt es bis heute in den Medien, Mitglieder der RAF waren die Täter, auch wenn die Tat nie aufgeklärt werden konnte. Das ist aus meiner Sicht ein klarer Widerspruch. Ich weiß nicht, wer der oder die Täter waren, die immer wieder RAF-Terroristen genannt werden. Ich kenne keine kriminalistisch anerkannten Beweise, um einen Täter eindeutig zuzuordnen. Wenn hinsichtlich dieses Falles neue Erkenntnisse vorliegen sollten, würde ich gern Zugang zu diesen erhalten. Gilt in einer Demokratie nicht die Unschuldsvermutung, auch bei einem derartig schwerwiegenden Verbrechen? Darf ich im Vorhinein jemanden öffentlich verdächtigen bzw. vorverurteilen?
Tagesschau vom 01. Dezember 1989. Ab jetzt wird verkündet, dass die Tat komplett rekonstruiert werden konnte und die RAF-Täter bekannt sind. Es ist u.a. Christoph Seidler. Später wird diese Behauptung sogar noch durch Siegfried Nonne, der mit dem Verfassungsschutz zusammenarbeitete, gestützt. Nichts davon hat sich als Wahrheit bis heute herausgestellt. © Bildnachweis Screenshots ARD.


Ich nehme nicht die RAF und deren Gewalt in Schutz, sondern würde gern wissen, wer hinter dieser Tat steckt. Meines Erachtens ist der Wunsch Carolin Emckes, des Patenkindes Alfred Herrhausens, nach einem „Forum der Aufklärung“ vollends nachvollziehbar. Hinsichtlich aller unaufgeklärten Morde, die der RAF-Organisation als Ganzes bzw. bestimmten Tätern der RAF zugeordnet werden, wie dem Mord an Siegfried Buback (1977), Ernst Zimmermann (1985), Karl-Heinz Beckurts (1986), Gerold von Braunmühl (1986) und Detlev-Karsten Rohwedder (1991), sollte das Schweigen aller involvierten Personen gebrochen werden, egal ob RAF-Mitglied, Geheimdienst, Verfassungsschutz, Ermittler usw. Erst danach wäre es möglich, eine Schuldzuweisung in den Nachrichten der öffentlich-rechtlichen Medienanstalten zu verbreiten.


Gewaltsame Tötung Osama bin Ladens
Am 02. Mai 2011 wurde auch in den öffentlich-rechtlichen Medien der offizielle Tod Osama bin Ladens bekannt gegeben. In der Tagesschau lautete die Anmoderation wie folgt:

„Guten Abend, meine Damen und Herren. Der weltweit meistgesuchte Terrorist Osama bin Laden ist tot. Eine US-Spezialeinheit hat den Al-Qaida-Chef nach Angaben von Präsident Obama erschossen. Er sei im pakistanischen Abbottabad aufgespürt worden, knapp 10 Jahre nach den Anschlägen auf das World Trade Center in New York. Die Angst vor Terrorakten ist damit aber wieder fürs Erste gewachsen, die USA befürchten Vergeltungsschläge. Zunächst überwog aber die Erleichterung.“

Information oder Propaganda? Osama bin Laden ist tot. Die ARD ist im entscheidenden Moment vor Ort. Wie wurde eigentlich das WDR-Team darüber informiert, dass spontan junge Menschen vor dem weißen Haus feiern? © Bildnachweis Screenshot ARD.  


Danach folgte ein Einspieler aus den USA mit jubelnden Amerikanern, die zufällig feierten. Um den Zufall noch zu toppen, befand sich selbstverständlich ein ARD-Team vor Ort und führte Interviews. Was hier als Nachricht präsentiert wurde, hatte keinerlei journalistischen Anspruch. Es war lediglich die Wiederholung der Bekanntgabe durch den Präsidenten der Vereinigten Staaten. Das ist mir im Zusammenhang mit den Geschehnissen nach dem 11. September 2001 unbegreiflich. Bei einem Mann, der durch die Adjektive „weltweit meistgesuchten“ in der Moderation klassifiziert wird und durch den Satz „10 Jahren nach den Anschlägen auf das World Trade Center in New York“ für Anschläge verantwortlich gemacht wird, die zum Anlass dienten, dass die USA gemeinsam mit Großbritannien Afghanistan ohne UN-Mandat im Oktober 2001 angriffen, weil die Taliban-Regierung der Aufforderung nicht nachkam, Osama bin Laden auch ohne Beweise an die USA auszuliefern; bei einem Mann, der dafür verantwortlich gemacht wird, dass bis zum heutigen Tag auch Soldaten der Bundeswehr vor Ort stationiert sind, um die Sicherheit der Bundesrepublik zu verteidigen (laut Zitat des verstorbenen Verteidigungsministers Peter Struck), ist für mich nicht nachvollziehbar, dass in der Berichterstattung der „unabhängigsten“ Nachrichten des Landes die journalistischen Leitlinien der ARD nicht zum Einsatz kommen.
Ausschnitt des FBI-Steckbriefs (heute nicht mehr abrufbar) von Osama bin Laden. Die letztmalige Aktualisierung des Dokumentes erfolgte November 2001. Die Anschläge vom 09. September 2001 werden nicht erwähnt obwohl George Bush öffentlich vor dem US-Kongress am 20. September 2001 aussagt, das er Beweise für dessen Schuld hätte. © Bildnachweis FBI PDF-Dokument.


Ich weiß bis heute nicht, was tatsächlich geschah, denn ich habe keine Möglichkeit, die veröffentlichten Informationen auf Glaubwürdigkeit zu prüfen. Kennt der öffentlich-rechtliche Rundfunk einen kriminalistisch bzw. forensisch anerkannten Beweis, der durch dritte Personen (unabhängig von der amerikanischen Regierung) geprüft werden konnte? Das gilt einerseits für die Schuldzuweisung, Osama bin Laden für den 11. September 2001 verantwortlich zu machen (im ehemals öffentlich zugänglichen FBI-Steckbrief wurde ihm eine andere Schuldzuweisung zugerechnet, nicht die den 11. September betreffend), und andererseits für die Bekanntgabe seiner Tötung am 01.05.2011 durch den Präsidenten der Vereinigten Staaten, Ereignisse, die jetzt ganz nach Art Hollywoods unter dem Titel „Zero Dark Thirty“ verfilmt wurden.
So funktioniert die Verankerung eins kollektiven Bewusstseins. Auf allen Kanälen wird „eine“ Botschaft erzählt. Egal, ob die BILD-Zeitung die Navy Seals als tolle Truppe abfeiert oder die öffentlich-rechtlichen Nachrichten einfach nur nacherzählen, was Ihnen als Informationshappen gegeben wird. Jetzt folgt ein weiterer Schritt der Hollywood-Film „Zero Dark Thirty“. In Deutschland wird durch die Deutsche Film- und Medienbewertung folgendes Statement gegeben: „Der Film wertet nicht, sondern dokumentiert, er malt nicht schwarz-weiß und zeigt keine offene Kritik“. © Bildnachweis Screenshot Sony Pictures Entertainment Inc.


Die nach der Bekanntgabe der vorsätzlichen Tötung folgenden, nachträglichen Meldungen zum Hergang der Ereignisse sind in ihrer Widersprüchlichkeit nicht zu übertreffen. Sollte Osama bin Laden lebend gefangen oder gezielt getötet werden, war er bewaffnet oder lag die Waffe ungeladen im Schrank? Hatte er lebende Schutzschilder benutzt oder ist seine Frau überraschend aufgesprungen? Konnte Präsident Barack Obama im „Situation Room“ alles live per Satellitenübertragung mitverfolgen oder war die Bildübertragung unterbrochen usw., usw., usw.?
Bei „60 Minutes“, einem CBS-Fernsehformat (Ausstrahlung 08. Mai 2011), beschreibt Obama gegenüber dem TV-Moderator was er im „Situation Room“ sah.  „Wir beobachteten die Lage. Und wir wussten als die Ereignisse sich entwickelten, was in und um das Grundstück herum geschah, aber wir konnten keine klaren Informationen bekommen was innerhalb des Grundstücks passierte.“ Jeder Satz hat es in sich. Es wird eine Lage beobachtet, man weiß dass Ereignisse sich entwickeln und man kann keine Informationen aus dem Gebäude erhalten! Wozu werden uns dann die Pressebilder aus dem „Situation Room“ gezeigt? © Bildnachweis The White House.




Bilderberg-Meeting, Chantilly, Virginia, USA
Vom 31. Mai bis zum 03. Juni 2012 fand das alljährlich stets an einem anderen Ort einberufene Bilderberg-Meeting statt. Aus der ganzen Welt kamen in diesem Jahr über 140 Führungspersönlichkeiten aus Politik, Wissenschaft, Wirtschaft und anderen Bereichen zusammen, um an einem privat organisierten, protokollunabhängigen, informellen Gedankenaustausch teilzunehmen. Bezüglich der G-7-, G-8-, G-10- und G-20-Treffen oder Veranstaltungen wie dem Weltwirtschaftsforum in Davos kann ich in Ihren Nachrichten-Sendungen eine Berichterstattung sowie Kommentare erhalten. Hinsichtlich der Bilderberg-Meetings erfolgt in den Hauptnachrichten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks keine Informationsverbreitung bzw. Aufklärung.

Die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten prüfen bekanntlich bei der Vielzahl der täglichen Ereignisse deren Relevanz. Ist es nicht relevant, wenn sich unter der Leitung von Henri de Castries (AXA), Josef Ackermann (Deutsche Bank) und dem Dauerteilnehmer Henry Kissinger (diesmal fehlte der sonstige Dauergast David Rockefeller) weltumspannend führende Persönlichkeiten treffen? Warum herrscht medienübergreifend Funkstille? Nach meiner Vermutung liegt es daran, dass das Bilderberg-Meeting ein privates Treffen ist und, soweit verschiedene Quellen es behaupten, Stillschweigen über den Inhalt der Treffen vereinbart wird. Wozu sind dann Journalisten bzw. Reporter vor Ort? Welches Interesse hat die Öffentlichkeit, wenn sich die Führungsriege von Banken, Versicherungen, Ölkonzernen, Telekommunikationsgesellschaften, Softwareanbietern, Rüstungsunternehmen und die Regierungsabgeordnete sowie Pressevertreter zusammenfinden? Ganz zu schweigen von deutschen Persönlichkeiten, die ebenfalls teilgenommen haben, wie Thomas Enders (Vorstand, Airbus), Wolfgang Ischinger (Vorsitz der Münchner Sicherheitskonferenz, Generalbevollmächtigter für Regierungsbeziehungen bei der Allianz), Roland Koch (Vorstand, Bilfinger Berger), Peter Löscher (Vorstand, Siemens AG), Wolfgang Reitzle (Vorstand, Linde AG) und Klaus Kleinfeld (Vorstand, Alcoa).
Henry Kissinger (links) ist nicht nur Teil der Bilderberger, sondern auch Mitglied bzw. involviert bei Kissinger Associates, International Council of J.P. Morgan Chase & Co., Center for Strategic and International Studies, Foreign Policy Association, International Olympic Committee, ContiGroup Companies Inc., American Express Company, Forstmann Little and Co., Metropolitan Museum of Art, Freeport-McMoRan Copper and Gold Inc., Eisenhower Fellowships, International Rescue Committee, Friends of Dresden, Aspen Institute, Bohemian Club, Council on Foreign Relations, American Council on Germany, World Economic Forum, Atlantik-Brücke e. V., Trilateral Commission, Royal Institute for International Affairs, Club of Rome und der Schweizerischen Freimaurer Grossloge Alpina.
David Rockefeller (rechts) ist Teil der Bilderberger, enger Verbündeter von Henry Kissinger und natürlich auch involviert in den wichtigsten politischen und wirtschaftlichen Machtstrukturen. © Bildnachweis Norbert Schiller (links), Kris Snibbe/Harvard News Office (rechts).


Matthias Nass (internationaler Korrespondent der ZEIT) war auch 2012 mit dabei. Natürlich finden wir in der ZEIT keinen Leitartikel zu der Veranstaltung. Warum auch, die ZEIT ist kein öffentlich-rechtliches Medium. Die Online-Ausgabe der ZEIT bindet zwar stets die Web-Version der „heute“-Nachrichten („ZDF-Nachrichten in 100 Sekunden“) ein, aber auch hier fand sich keine Information zum Bilderberg-Meeting. Kurz vor Mitternacht lieferte die „heute nacht“-Redaktion dem am 04. Juni 2012 noch wach gebliebenen Zuschauer keine Berichterstattung, sondern eine eigene Meinung über Verschwörungstheoretiker. Ein eventuell gegebenes Interesse an dem besagten Treffen wurde lächerlich gemacht. Hier der O-Ton der Anmoderation von Ina Bergmann:

„... Und jetzt berichtet unser USA-Korrespondent Ulf Röller über die Bilderberg-Konferenz. Ein Meeting, das es offiziell gar nicht gibt, obwohl sich dazu einmal im Jahr über 100 der einflussreichsten Männer und Frauen aus Politik und Wirtschaft an irgendeinem Luxusplätzchen auf diesem Globus treffen. Wer genau dabei ist, weiß man immer erst hinterher. Bilderberger mögen es nämlich diskret und sind mit diesem elitären Networking eine wahre Freude für jeden Verschwörungstheoretiker.“

Das ZDF ist auch gut informiert und ist vor Ort beim Bilderberg-Meeting in Chantilly (Virginia, USA). Leider wird nicht über das Meeting selbst berichtet, sondern über die „Verschwörungstheoretiker“ die dort demonstrieren. © Bildnachweis Screenshots ZDF.


Der nachfolgende Bericht aus den USA zeigte als „Verschwörungstheoretiker“ klassifizierte US-Bürger, die vor dem abgeschirmten Veranstaltungsbereich demonstrierten. Nicht geboten wurde, obwohl es in der Anmoderation angekündigt wurde und ein ZDF-Reporter direkt vor Ort war, ein Bericht über die Bilderberg-Konferenz in Chantilly. Dass 2011 Peer Steinbrück und in diesem Jahr Jürgen Trittin an diesem Meeting teilgenommen haben und was sie als Bundestagsabgeordnete zur Teilnahme veranlasste (... sorry, ich hatte vergessen, sie waren als Privatperson da), wurde nicht erwähnt. Damit die Teilnahme Jürgen Trittins nicht zu hohe Wellen schlagen konnte, hat er nach der Veranstaltung ein Interview auf seiner Website veröffentlicht, um den Kritikern Wind aus den Segeln zu nehmen. Die Quintessenz lautete: Es war ein freier Gedankenaustausch ohne Protokoll und wie der Zufall es wollte, hatte ihn ein Journalist namens Matthias Nass eingeladen.

Mitglied des Deutschen Bundestages Peer Steinbrück (links) beim Bilderberger-Meeting 2011 in St. Moritz (Schweiz). Seit 9. Dezember 2012 Kanzlerkandidaten der SPD für die Bundestagswahl 2013.
Fraktionsvorsitzender der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen Jürgen Trittin (rechts) beim Bilderberger-Meeting 2012 in Chantilly (Virginia, USA). Seit 10. November 2012 einer der beiden Spitzenkandidaten von Bündnis 90/Die Grünen für die Bundestagswahl 2013. © Bildnachweis ASR (links), theintelhub.com (rechts).


Damit die Kette der Zufälle nicht abriss, folgte ein weiterer Zufall. Am 21. Dezember 2012 wurde John Kerry von Präsident Barack Obama zum neuen Außenminister der USA nominiert. Wo hielt sich John Kerry von Ende Mai bis Anfang Juni 2012 auf? In Chantilly, als Gast des Bilderberg-Meetings. Ich gehe davon aus, dass im kommenden Jahr nach Abschluss der Bundestagswahl kein Wort darüber fallen wird, dass der/die neu gewählte Kanzler/-in im Vorfeld Teilnehmer des Meetings war. Meiner Ansicht nach sind die Bilderberg-Meetings im Hintergrund agierende Networks, über die der Bürger in den öffentlich-rechtlichen Nachrichten nichts erfährt bzw. zu denen er keine ausführlichen kritischen und unabhängigen Hintergrundinformationen erhalten kann.

Am 21. Dezember 2012 wurde US-Senator John Kerry (Teilnehmer des Bilderberg-Meetings 2012) als neuer Außenminister durch Präsident Barack Obama nominiert. © Bildnachweis Carolyn Kaster/AP.


Warum sollte sich also ein Gebührenzahler der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten gegenüber der Berichterstattung beschweren? Was sollte dieser bemängeln? Die Themenauswahl oder die Art und Weise der Darstellung? Was aber ist, wenn Beiträge so mutwillig manipuliert werden, dass ein verzerrtes Bild entsteht, so dass der Zuschauer nicht mehr nachvollziehen kann, ob die dargestellte Situation realen Ereignissen oder einer durch dramaturgische Eingriffe gewollten Inszenierung entspricht?

Am 09. Oktober 1934 wurde König Alexander I. von Jugoslawien bei seiner Ankunft in Marseille auf offener Straße erschossen. Verschiedene Kameramänner waren bei diesem Vorfall vor Ort und haben gefilmt. Nach dem Anschlag wurde das gesamte Material aller Kameramänner sofort beschlagnahmt. Danach wurde das Material wieder freigegeben. Heute heißt es, dass keiner der Kameramänner den exakten Moment des Anschlags tatsächlich gefilmt habe. Ob dies wirklich der Fall war oder das Material konfisziert wurde, konnte ich bislang noch nicht prüfen. Interessant ist aber, dass der Kommentator Lowell Thomas in den Fox Movietone News diesen Anschlag mit einfachen filmischen Tricks so nachgestellt präsentierte, dass der Eindruck entstand, Fox hätte diesen Anschlag gefilmt. Die Schusssequenz mit den Schussgeräuschen, die Darstellung der Täterwaffe und der zertrampelte Hut des Attentäters sind nachgestellt.
Kommentator Lowell Thomas präsentiert 1934 in den Fox Movietone News die Ermordung von König Alexander I und des französischen Außenminister Louis Barthou. © Bildnachweis Institut national de l’audiovisuel.



Die Tatwaffe (links) und der zertrampelte Hut (rechts) des Attentäters sind nicht Bestandteil der Liveaufnahmen sondern nachträglich für den Beitrag inszeniert.  © Bildnachweis Institut national de l’audiovisuel.
Die Steigerung eines solchen Verhaltens ist die bewusste Inszenierung, um den Zuschauer für eine bestimmte Meinung zu gewinnen. Diesen Eindruck hatte ich Ende 2011 bei einem Beitrag des SWR zum Thema Syrien, der am 28. Dezember 2011 (zeitgleich bei CNN) ausgestrahlt wurde und einen Tag zuvor auch als Kurzbeitrag in den Tagesthemen zu sehen war. Seit Anfang dieses Jahres hatte ich diesbezüglich einen sehr interessanten Meinungsaustausch mit der SWR-Redaktion.

„Unabhängige“ Aufnahmen aus Syrien.  Am 27. Dezember 2011 werden die ersten Ausschnitte aus dem Beitrag „Heimlich in Homs“ gezeigt. Ein „Kollege“, wie der Tagesthemen-Moderator Tom Buhrow ankündigt, schaffte das unmögliche. © Bildnachweis Screenshot ARD. 



Synchronisation der globalen Medienwelt. Am 28. Dezember 2011 wird die komplette Reportage „Heimlich in Homs“ in der ARD ausgestrahlt. Zeitgleich werden bei CNN in verschiedenen Nachrichten-Sendungen Fragmente des Beitrags als exklusives Material dem Zuschauer präsentiert. Tage später folgt die CNN-Reportage „Homs: City Under Siege“. Das ZDF, Canal+ und Spiegel kauften ebenfalls das Material und veröffentlicht dieses. © Bildnachweis Screenshot CNN.

Der Beitrag hieß „Heimlich in Homs“. Ich habe offiziell 113 Fragen gestellt und nach anfänglicher Nichtbeachtung meiner Fragen durch Einschaltung der ARD-Intendantin Monika Piel auch 113 Antworten durch die zuständigen Redakteure erhalten. Dieser Vorgang dauerte fast drei Monate. Selbst der für den Beitrag zuständige Intendant Peter Boudgoust gab mir ein Feedback. Aus diesem möchte ich kurz zitieren:

„... Es ist geradezu bemerkenswert, dass unter Kriegsbedingungen ein so genau nachvollziehbarer Film entstanden ist. Dass verschiedene Zuschauer zu unterschiedlichen Bewertungen und Meinungen kommen, ist normal und sogar wünschenswert. Es ist ein Zeichen dafür, dass wir mit dem ‚Stoff’ die Grundlage für Meinungsbildung geliefert haben.

Da es zum Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gehört, aus verschiedenen Perspektiven über Konflikte zu berichten, drängte sich der Versuch auf, in die Hochburg des syrischen Aufstandes, Homs, zu gelangen und ein Bild der belagerten Stadt zu zeichnen. Das ist, wenn man hohe journalistische Ansprüche wirklich umsetzen will, eine notwendige Ergänzung zur Berichterstattung, die auf der Einreise mit Journalistenvisa und von Regimevertretern eng kontrollierten Beobachtungen beruht.

Mit ‚Heimlich in Homs’ sind wir unserem Informationsauftrag nachgekommen und haben die Lage in Syrien auch aus der Perspektive eines von Regimetruppen belagerten Stadtteils abgebildet. Ähnlich ist die ARD während des Krieges in Libyen vorgegangen, als wir sowohl eine Berichterstattung aus der von Gaddafi-Truppen kontrollierten Hauptstadt Tripolis als auch aus der von Aufständischen gehaltenen Stadt Misrata gewährleisteten. Ich hoffe, mit diesem Argument zum besseren Verständnis beigetragen zu haben. Bleiben Sie uns als Zuschauer ‚gerne auch als kritischer’ erhalten.

Mit freundlichen Grüßen

Peter Boudgoust“

Für Peter Boudgoust (SWR-Intendant) ist alles im grünen Bereich. Er meint: „Dass verschiedene Zuschauer zu unterschiedlichen Bewertungen und Meinungen kommen, ist normal und sogar wünschenswert. Es ist ein Zeichen dafür, dass wir mit dem ‚Stoff’ die Grundlage für Meinungsbildung geliefert haben.“ © Bildnachweis dpa.


Ich möchte auf die Art und Weise des Beitrags nicht weiter eingehen. Die vorher als einzigartig und unabhängig eingestufte Berichterstattung wurde Monate später (siehe ZAPP-Sendung vom 28. März 2012) für den Hinweis benutzt, dass Berichterstattung auch manipulativ missbraucht werden kann. Damit hat die ARD eine Gegendarstellung vorweggenommen. Der freie Journalist Marcel Mettelsiefen, der für das Material verantwortlich zeichnet, hat ARD, CNN, ZDF, Canal+ und Spiegel diese Story verkauft. Als Lohn für seine Mühen wurde ihm am 10. Mai 2012 der Axel-Springer-Preis für junge Journalisten in der Kategorie Fernsehen und Internet verliehen.

Marcel Metttelsiefen erhält am 10. Mai 2012 den Axel Springer Preis für Junge Journalisten. Hier die Jurybegründung: „Der Autor verstößt gegen die journalistischen Regeln der strikten Distanz und doch hat er eine blitzsaubere journalistische Arbeit geliefert. Marcel Mettelsiefen ist parteiisch. Er steht auf der Seite der Opfer. Wie sollte die Außenwelt sonst glaubwürdig erfahren, was in den Kampfzonen geschieht. Die Mörder halten die Medien fern. Den Journalisten helfen nur die Unter- drückten. Der Autor hat sich auf die journalistische Grundaufgabe besonnen, Zeuge zu sein, Augen- und Ohrenzeuge. Er erzählt, was er sieht und hört. Inter- national wird der Kampf in Syrien ein wenig modisch als "Youtube-War" bezeichnet. Im Fernsehen heißt das: Information aus zweiter Hand, mit Bildern unbestimmter Herkunft. Mettelsiefens Bericht bringt Licht in dieses Fernsehdunkel, er befreit die Syrien- Berichterstattung für einen Augenblick aus ihrer Fragwürdigkeit.“ © Bildnachweis Axel Springer Akademie.


Ich komme im Gegensatz zur anscheinend vorherrschenden Meinung zu der Auffassung, das Massenmedien zwar zur Meinungsbildung beitragen, diese Meinungsbildung aber niemals neutral sein kann und deshalb einem manipulativen Zweck dient. Jede Art von Kommunikation kann zur Steuerung der Massen missbraucht werden. Das wussten bereits die Autoren Walter Lippmann („Public Opinion“, 1922) und Edward Bernays („Propaganda“, 1928). Sie werden diese Publikationen sicherlich kennen. Mir persönlich haben diese Schriften eine völlig neue Wahrnehmung der Informationsverbreitung in den Medien eröffnet.

Beide Autoren waren Teil eines besonderen Netzwerks. Die Formung einer bestimmten öffentlichen Meinung war ihre Spezialdisziplin. Unter anderem halfen sie dem amerikanischen Präsidenten Woodrow Wilson zu Zeiten des Ersten Weltkriegs im „Committee on Public Information CPI“ (bzw. „Creel Committee“), einer „unabhängigen Einrichtung“ (also ohne parlamentarische Kontrolle) der US-Regierung, das eigene Volk für einen Krieg gegen Deutschland zu begeistern (Hinweis: 1914 wurde von Woodrow Wilson noch die Neutralität der USA proklamiert). Auch die „Demokratie-Einführung“ in Europa und wie diese zu verstehen ist, haben wir der damaligen CPI-Einrichtung zu verdanken. Nach dem Ersten Weltkrieg ist die „richtige“ Umsetzung der Demokratie in Deutschland nicht gelungen, weil das Land nur einen Waffenstillstand vereinbart hatte und keine bedingungslose Kapitulation. Dies sollte sich später ändern.

Walter Lippmann (links) und Edward Bernays (rechts) arbeiteten zusammen für Woodrow Wilson im „Committee on Public Information CPI“ um das amerikanische Volk im Auftrag der Regierung gezielt zu lenken. © Bildnachweis Library of Congress (links), Medienarchiv Wikimedia (rechts).


Wenn heute die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten und die Bundeszentrale für politische Bildung die Daseinsberechtigung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks betonen und von einem gelebten Beispiel des staatsfernen Rundfunks sprechen, stellt sich mir die Frage: Wie bestimmt der öffentlich-rechtliche Rundfunk das Wort „Unabhängigkeit“? Bedeutet es Unabhängigkeit von manipulativem Missbrauch oder Unabhängigkeit vom Zuschauer bzw. Beitragszahler?

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat sich seit seinem Bestehen dafür starkgemacht, seine durch nicht demokratische Verfahrensweisen etablierte Macht zu erhalten und durch Gesetze zu schützen. Auf der ARD-Website ist unter der Rubrik „Rechtsgrundlagen“ Folgendes zu lesen:

„Die ARD und ihre Mitglieder sind in ein komplexes Geflecht rundfunkrechtlicher Regelungen eingebunden. Deren Ausgangspunkte sind das Grundgesetz und die ‚Rundfunkurteile’ des Bundesverfassungsgerichts. Laut Grundgesetz ist es Aufgabe des Rundfunks und anderer Medien, den Bürgern eine freie und umfassende Meinungsbildung zu ermöglichen. Darum gehört zu den Grundrechten auch ‚die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk’.“

Für mich ist dieses komplexe Geflecht einfach zu entwirren. Ein Blick in das Grundgesetz für die Bundesrepublik hilft dabei, hier steht der häufig und stets als legitimierender Verfassungsauftrag zitierte Artikel 5 Abs. 1 Sätze 2 und 3:

„Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.“

Die Begriffe „Grundgesetzt“ und „Verfassung“ werden in Deutschland gern nach 1948 gleichgesetzt. Entsprechend dem Auftrag der Westmächte erarbeitet der Parlamentarische Rat das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, welches am 23. Mai 1949 in Kraft trat. Die 65 Mitglieder des Rates folgten damit den „Londoner Empfehlungen“. Im neu geschaffenen Grundgesetz findet sich auch der Artikel 5, die der öffentlich-rechtliche Rundfunk bis heute für sich in Anspruch nimmt und daraus seinen „Verfassungsauftrag“ herleitet bzw. interpretiert. © Bildnachweis Neuen Zeitung vom 25. September 1948 (Faksimile Deutsches Historisches Museum).


Im Grundgesetz steht nicht, dass der Rundfunk durch die öffentlich-rechtlichen Landesrundfunkanstalten durchgeführt wird und durch Pflichtabgaben der Bürger zu gewährleisten ist. Auch wenn mehrfach spezielle, den Rundfunk betreffende Gesetzesvorlagen novelliert worden sind, wurde dieser Absatz bislang nicht verändert. Selbstverständlich halfen die Juristen, diese Formulierung innerhalb des Grundgesetzes so auszulegen, dass diese nur auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu beziehen ist.

Woher bezog der öffentlich-rechtliche Rundfunk seine ursprüngliche Daseinsberechtigung? Es lohnt sich ein Blick in das erste sogenannte Rundfunkurteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 28. Februar 1961, als das „Adenauer-Fernsehen“ abgeblockt wurde und, wie der Zufall es wollte, die Konkursmasse komplett zum heutigen ZDF überging. In diesem Urteil findet sich eine bemerkenswerte Einführungspassage zur Historie:

„... Nach dem Ende des zweiten Weltkrieges wurde der Betrieb von Rundfunkanlagen durch deutsche Stellen zunächst verboten. Die beschlagnahmten Sender wurden von den Besatzungsmächten betrieben, die den Rundfunk nach und nach wieder in deutsche Hand gaben. Die westlichen Besatzungsmächte verfolgten das Ziel, jeglichen staatlichen Einfluß auf den Rundfunk auszuschalten. Durch Verordnungen der Militärregierungen oder durch Gesetze der Länder, auf deren Inhalt die Besatzungsmächte maßgeblich Einfluß nahmen, wurden in den drei westlichen Besatzungszonen Rundfunkanstalten des öffentlichen Rechts geschaffen. Sie erhielten das Recht der Selbstverwaltung und unterlagen zum Teil einer eng umrissenen Rechtsaufsicht. Die Grundsätze der Programmgestaltung sowie die Bestimmungen über ihre Aufgaben, Organisation und Wirtschaftsführung dienten dem Ziel, die Unabhängigkeit der Anstalten vom Staat und ihre politische Neutralität zu sichern. Gleiches gilt für die später ohne Einwirkung der Besatzungsmächte durch Gesetze oder Staatsverträge errichteten Rundfunkanstalten.

Um die Rundfunkanstalten von der Post völlig unabhängig zu machen, übereigneten die Besatzungsmächte den neugeschaffenen Rundfunkanstalten das gesamte Rundfunkvermögen der Reichspost und der Reichsrundfunkgesellschaft. Die Rundfunkanstalten wurden Eigentümer aller Studio- und Sendeeinrichtungen. Die Befugnisse der Post wurden erheblich eingeschränkt. Programmgestaltung sowie Studio- und Sendetechnik waren Sache der Rundfunkanstalten. Das ist auch heute noch der Fall. ...“

Es ist alles eine Frage des Blickwinkels. Tatsache ist jedoch, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk als feste Instanz durch die damaligen Besatzungsmächte undemokratisch neu geordnet wurde und die vorher bestehenden Besitzverhältnisse verändert wurden. Alle nachfolgenden Gesetze versuchten lediglich, den Status quo zu rechtfertigen. Die häufig zu hörende Argumentation, dass der Staat seine Macht im Kontext des Rundfunks missbrauchen könnte und es deshalb den unabhängigen öffentlich-rechtlichen Rundfunk auf Bundesländerebene gebe, würde ich gern auch in anderen Zusammenhängen hören. In unserem Staat ist alles demokratisch? Wie könnte da der Staatsrundfunk undemokratisch sein?
Heute lehrt man in den Schulen, dass es in der DDR einen Unterschied zwischen Verfassungsrecht und Verfassungswirklichkeit gab. Dazu wird gern das Beispiel der proklamierten Pressefreiheit genutzt, die in der Verfassung unter Artikel 27 Absatz 2 verankert war. Dort hieß es:

„Die Freiheit der Presse, des Rundfunks und des Fernsehens ist gewährleistet.“

Wenn Sie diese Aussage zu DDR-Zeiten öffentlich als unwahr dargestellt hätten, wären Sie sofort eingeschüchtert, denunziert oder sogar verhaftet worden. Heute können Lehrer aus der ehemaligen DDR, die vorher parteikonform agierten und weiterhin oftmals ihren Beruf ausübten, das Gegenteil behaupten, weil es so in den Lehrplänen steht. Das ist praktisch.

Gesetzblatt von 1969 mit der Anordnung Nr. 3 zur Rundfunkordnung. In der Deutschen Demokratischen Republik gab es natürlich auch zum Thema Rundfunk bzw. Rundfunkgebühren gesetzliche Regeln bzw. politische Herleitungen warum es einen staatlichen Rundfunk gab und man dafür Gebühren zahlen musste. Nach der gesellschaftlichen Auflösung kann heute alles offiziell in Frage gestellt werden. © Bildnachweis Faksimile vom Original.


Wie es aber zur heutigen Legitimierung des Rundfunkbeitrags kommen konnte, wird öffentlich nicht kritisch in den Schulen hinterfragt. Die Bezahlung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wird als sinnvoll vorausgesetzt. Doch hat diese Abgabe eine ähnliche Metamorphose wie die Rundfunkgeschichte seit dessen Bestehen durchlaufen. Von Anfang an hatten Reichspost-, Reichsinnen- und Finanzministerium entweder sicherheits- oder hoheitsrechtliche Bedenken, den Rundfunk für jedermann freizugeben. Um eine Freigabe zu ermöglichen, mussten die Bedenken zerstreut werden. Da half die Einführung der Gebühr. Man argumentierte, dass die neue Einrichtung nur das Vertrauen der Öffentlichkeit gewinnen könne, wenn ein Teilnehmer zahle.

Die Postjuristen stellten aber klar: Es sollte nicht für das Programm, sondern für die Verleihung des Empfangsrechtes bezahlt werden. Die Hoheit über das Empfangsrecht lag beim Staat bzw. bei der Reichstelegraphenverwaltung. Die Gebührenerhebung des Rundfunks in Deutschland begann nicht im Rahmen einer gesetzlichen Regelung, die ein Parlament demokratisch verabschiedet hat, sondern im Oktober 1923 wurde vom Reichspostministerium eine Verfügung erlassen. Die Verfügung Nr. 815 hatte den Titel „Einführung eines Unterhaltungsrundfunks in Deutschland“ und wurde als Durchführungsbestimmung an alle Reichspostämter weitergereicht. In ihr wurden die Gebühren geregelt - ohne eine Bezugsgröße, aus der erkenntlich wird, warum die Gebühren in den besagten Höhe angesetzt waren. Es lautet in dieser Verfügung:

„Für die Ermittlung einer Genehmigung für Rundfunkempfänger ist dem Rundfunkempfänger vor Aushändigung der Genehmigungsurkunde eine Gebühr von 25 Mark Grundwert, vervielfacht mit der am Tage der Zahlung gültigen Verhältniszahl für die Berechnung der Telegraphengebühren im Verkehr mit dem Ausland, einzuziehen. In diesem Betrag ist die Gebühr für die Beschaffung und Übermittlung der Rundfunknachrichten, Musikvorführungen usw. bereits enthalten, sie wird der betreffenden Nachrichtengesellschaft von hier überwiesen werden. Irgendeine Gewähr für die Belieferung der Anlage mit Nachrichten usw. kann die RTV angesichts der Neuheit der Einrichtung nicht übernehmen.“

Am 29. Oktober 1923 beginnt die erste offizielle Ausstrahlung des Rundfunks im Deutschen Reich durch die VOX AG. Blick in das Studio des Vox-Hauses. In diesem Gebäude waren auch der Sitz der Funkstunde, der deutschen Welle und der Reichsrundfunk-Gesellschaft und des Rundfunkkommissariats. © Bildnachweis Vox-Haus Berlin (Faksimile Funk-Stunde 1926).


Die Gebühr galt für ein Jahr und die Verhältniszahl konnte der Reichspostminister selbst festlegen. Am 29.Oktober 1923 betrug diese Zahl 144 Milliarden. Das bedeutet: 350 Mrd. Mark kostete die Gebühr. Abgesehen von der inflationär bedingten Höhe sind aus meiner Sicht die neun zugehörigen Bedingungen der Reichstelegraphenverwaltung (RTV) erwähnenswert. Unter anderem wurde vorgeschrieben, welche Sendungen empfangen werden durften und dass die Beauftragten der RTV das Recht hatten, Grundstücke und Räume zur Prüfung der Empfangsgeräte zu betreten. Für die GEZ-Mitarbeiter wäre dies ein Traum gewesen.

Vorder- (links) und Rückseite (rechts) der Genehmigungsurkunde zur Errichtung und zum Betrieb eines Rundfunkempfängers der Reichstelegraphenverwaltung (RTV) von 1924. © Bildnachweis Faksimile Rundfunkgenehmigung (IfP Mstr).



Ab dem 01. Januar 1924 wurden die Gebühren erhöht. Von 25 auf 60 Mark. Im März 1924 wurde die bestehende Rundfunkregelung sogar verschärft, indem man anstelle der vorhergehenden Verordnung eine Notverordnung zum Schutz des Funkwesens erließ. Unter Ausschluss jeglicher demokratischer bzw. parlamentarischer Kontrolle. Die Gebots- und Verbotsparagraphen wurden deutlich verschärft, um das Schwarzhören zu unterbinden. Schwarzhörer waren in erster Linie Amateurfunker, die ihre umgebauten Funkgeräte zum Rundfunk-Hören nutzten. Dieses „Schwarzhören“ musste unterbunden werden. Paragraph 2 der Notverordnung drohte jedem Betreiber einer nicht zugelassenen Funkanlage eine Gefängnisstrafe an. Paragraph 5 regelte, dass auch Staatsanwälte und Polizisten Räume durchsuchen können, in denen unberechtigte Funkanlagen vermutet wurden. Alles war scheinbar möglich.

Doch wie verwunderlich: Mit einer neuen Verfügung, der Nr. 273 (14. Mai 1924), wurden die Rundfunkgebühren rückwirkend zum 01. April 1924 auf 2 Mark pro Monat, also 24 Mark im Jahr, festgelegt. Was geschah damals mit den Gebühren, die nicht für das Programm, sondern für den Verleih des Empfangsrechtes gezahlt wurden? Die Gebühr war in erster Linie für die Post bestimmt. Diese übernahm den Gebühreneinzug. Sie überwies den einzelnen Rundfunkgesellschaften anteilig einen Betrag für deren Ausgaben. Abhängig von der Teilnehmerzahl innerhalb eines Sendegebietes wurden von den eingenommenen Gebühren 50 bis 60 % den Rundfunkgesellschaften übergeben. Die Rundfunkgesellschaften selbst mussten ihrerseits Beträge an die Reichspost entrichten, z. B. für die Nutzung der posteigenen Sendeanlagen oder eine Art Stundengebühr für die Betriebsstunde. In einem in den Akten des Reichspostministeriums befindlichen Merkblatt für Rundfunkanlagen vom 13. März 1925 heißt es:

„Die monatliche Gebühr von 2 M ist so gering, daß sie jeder bezahlen kann. Die Gebühr dient dazu, um die Künstler zu bezahlen, die beim Unterhaltungsrundfunk mitwirken, und die Sendekosten zu decken. Jeder Schwarzhörer bringt die Künstler um ihren wohlverdienten Lohn, stiehlt geistiges Eigentum und unterzieht die der Post gehörende Sendegebühr.“

Wem sollte hier ein schlechtes Gewissen bereitet werden? Den Schwarzhörern oder denjenigen, die im Rundfunk gut verdienten? Kurz zum Vergleich: Ein ungelernter Arbeiter verdiente rund 1.405 RM/a, ein mittlerer Angestellter rund 3.240 RM/a und ein Aufsichtsratsmitglied des Rundfunks in Frankfurt erhielt Tantiemen in Höhe von 10.000 Mark im Jahr.

Offiziell wurde das Parlament über die Rundfunkregelungen erst drei Jahre nach deren Inkraftsetzung unterrichtet. Am 02. Dezember 1926 informierte der Reichsinnenminister und stellte die Richtlinien über die Regelungen des Rundfunks vor. Ab dem 14. Januar 1928 gab es eine umfassende Gesetzesregelung, das „Gesetz über Fernmeldeanlagen“ (Fernmeldeanlagengesetz/FAG). Die Reichspost setzte nach FAG die Verleih- bzw. Genehmigungsbedingungen fest und kontrollierte die Einhaltung. Die Vorschriften über die Zahlung von Postgebühren galten auch für Gebühren, die für die Erteilung einer „Verleihung“ zu zahlen waren. Die Gebührenanteile, welche die Post einbehielt bzw. weiterverteilte, variierten.

Am 20. Januar 1928 wird das „Gesetz über Fernmeldeanlagen“ (Fernmeldeanlagengesetz/FAG) im Reichsgesetzblatt veröffentlicht. Die Bundespost und Konrad Adenauer wollte sich nach dem 2. Weltkrieg auf dieses Gesetz beziehen um Ihre Interessen bzw. Ansprüche durchzusetzen, da das Gesetz auch nach 1945 Bestand hatte. © Bildnachweis Faksimile Österreichische Nationalbibliothek.


Der Rundfunk entwickelte sich rasant. Die Regierung von Papen zentralisierte 1932 den Rundfunk, bevor Reichskanzler Hindenburg per Erlass das „Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda“ ins Leben rief und einen Tag später Joseph Goebbels zu dessen Reichsminister ernannte. An der Rundfunkgebühr änderte sich trotz einschneidender Strukturveränderungen nichts.

1945 kam es zu kompletten Neuregelungen des Rundfunks, wie bereits oben beschrieben. Diese Regelungen bzw. Veränderungen waren kein Zufall. Bereits 1941 wechselte die Leitung der britischen psychologischen Kriegsführung in die Kompetenz der Political Warfare Executive (PWE), die der Verantwortung des britischen Außenministers, des Informationsministers sowie des Ministers für wirtschaftliche Kriegsführung unterstand. Ab 1943 wurden innerhalb dieses Gremiums die ersten Pläne über die Neuordnung von Rundfunk und Presse in Nachkriegsdeutschland entwickelt. Auch die BBC und das Ministry of Information waren aktiv und erarbeiteten gemeinsam einen 3-Stufen-Plan (Übernahme durch die Besatzer, Neuorganisation durch die Besatzer und Übergabe an die Deutschen) zum Neuaufbau der deutschen Medien.

Auszug aus dem Heft „Instruction for British Servicemen in Germany“ der Political Warfare Executive (PWE). Die PWE wollte nichts dem Zufall überlassen und plante alles im Vorfeld. Von der Aufklärung der britischen Soldaten was diese über Deutschland wissen sollten bis hin zur Kontrolle bzw. Neuausrichtung aller Medien im Nachkriegsdeutschland. © Bildnachweis Faksimile Weider History Group, User Paul B.

Ein Mitglied der BBC in diesem Gremium war Hugh Carleton Greene, der spätere, in den Jahren 1946 bis 1948, Generaldirektor des NWDR. Seit 1944 arbeiteten Amerikaner und Briten in der gemeinsamen Supreme Headquarters Allied Expeditionary Force (SHAEF). Die Psychological Warfare Division war zuständig für die zu planende Informationspolitik in Deutschland und gemeinsam mit der SHAEF wurden u. a. das „Eclipse“-Memorandum vom Dezember 1944 über die künftige Kontrolle der deutschen Publizistik und im April 1945 das „Manual for the Control of German Information Services“ (als Handlungsgrundlage für die Informationsdienste in der britischen und amerikanischen Zone) erarbeitet. Man wollte auf Deutschlands Stunde null gut vorbereitet sein, um nach dem Krieg die Neuordnung und den Re-Education-Prozess in Deutschland folgen zu lassen.

Psychological Warfare Division (PWD) und Supreme Headquarters Allied Expeditionary Force (SHAEF) bereitet konsequent den Re-Education-Prozess in Deutschland vor. Im „Manual for the Control of German Information Services“ (links) wurde in Grundzügen beschrieben, wie die Medien durch die Militärregierung zu übernehmen sind. Nach Besatzungsrecht konnten dann die entsprechenden Gesetze erlassen werden. Zum Beispiel das Gesetz Nr. 76 (rechts) in dem auch auf die neuen „Zensurbestimmungen für die deutsche Zivilbevölkerung unter der Militärregierung“ hingewiesen wurden.  © Bildnachweis National Library of Scotland (links), Faksimile Deutsches Historisches Museum (rechts).


Die vier Siegermächte verfolgten keine einheitliche Rundfunkpolitik. Eines wurde jedoch in den westlichen Besatzungszonen einheitlich geregelt: Die Post sollte weiterhin die Gebühren einziehen, obwohl ihr andere Rechte entzogen wurden. Eines änderte sich grundlegend. Gläubiger der Hörergebühr war nicht weiterhin die Post, sondern die Sendeanstalt. Die Post durfte von der erhobenen Gebühr lediglich einen kleinen Anteil für ihre Verwaltungs- und Inkassoaufgaben einbehalten (19,3–25 %). Das heißt, die Post handelte jetzt für die Sendeanstalten, obwohl die Gebühr offiziell weiterhin für die Verleihung des Empfangsrechtes fällig war. Lag dieses Recht nicht einmal ausschließlich bei der Post? Es war halt alles im Wandel. Bereits 1958 gelangte Hans Peter Ipsen in dem Buch „Die Rundfunkgebühr“ (Verlag Hans-Bredow-Institut) zu der Feststellung, dass die Hörergebühr keine Verwaltungs-, sondern eine Anstaltsgebühr mit Beitragscharakter ist.

Mit der Schaffung des Grundgesetzes und den vielen folgenden Rundfunkurteilen des Bundesverfassungsgerichtes wurde die Monopolstellung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks erst nachträglich rechtlich verankert und der heutige Rundfunkbeitrag entstand, der die finanzielle Ausstattung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sichern sollte, damit dieser seinem Grundversorgungsauftrag gerecht werden und zur Meinungsbildung beitragen kann.

Mit diesem kleinen Exkurs möchte ich darlegen, dass mir die komplexen Entwicklungen der Rundfunkgeschichte in Grundzügen bekannt sind. Ich kenne selbstverständlich nicht sämtliche Details. Je nach Zeitepoche wird ein neues gesellschaftliches Bild vermittelt und jedes erhebt den Anspruch auf Wahrhaftigkeit. So auch heute. Durch den Zugang zu historischen Quellen habe ich viel erfahren. Selbst in der aktuellen Literatur, wie dem über 2.000 Seiten starken Buch „Beck’scher Kommentar zum Rundfunkrecht“ kann ich nachlesen, wie ich heute jeden derzeit geltenden Paragraphen offiziell interpretieren darf. Die Gebühr wird jetzt zum Beitrag. Mit diesem kleinen Begriffstausch wird auch die letzte Hürde genommen - die Entkopplung der Zahlung von einer Gegenleistung für die Zahlungsverpflichtung.

Eine von vielen Themen-Illustrationen zum neuen Rundfunkbeitrag. Die Grundaussage der Darstellung entspricht konsequent dem neuen Paradigmenwechsel. Der Beitrag ist auch zu zahlen, selbst wenn kein Rundfunkempfangsgerät vorhanden ist. Deshalb ist auch auf dem Bild kein Rundfunkgerät zu sehen. © Bildnachweis Beitragsservice.


Das erinnert an den Roman „1984“ von Georg Orwell. Dort gab es den „Großen Bruder“, der mit seinem Ministerium für Wahrheit definierte, wie die Menschen innerhalb des Systems sämtliche Aspekte und Ereignisse zu interpretieren hatten. Es war ein Gedankenverbrechen, die Dinge zu hinterfragen. Das galt auch für die Auseinandersetzung mit der Vergangenheit, denn diese wurde zentral kontrolliert. Neben der totalen Überwachung per Teleschirm wurden die Menschen in „1984“ durch die politische Amtssprache „Neusprech“ geformt.

Aus meiner Sicht stimmt etwas nicht, wenn Gesetze geändert werden müssen, weil die Gebührenfinanzierung immer weiter wegzubrechen droht, vor allem, wenn die Teilnehmer nicht bereit sind (aus welchen Gründen auch immer), diese Abgabe für gerechtfertigt zu halten. Das Internet und der Zugang zu neuen vielfältigen, grenzüberschreitenden Meinungsquellen spielen dabei eine zentrale Rolle, der rechtlichen Logik der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten nicht mehr bedingungslos zu folgen.

Laut Resolution 217 A (III) der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1948 könnte ich mich auf die „Allgemeine Erklärung der Menschenrechte“ beziehen, in der es heißt:

„Artikel 19
Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.“

Die Bundeszentrale für politische Bildung erläutert wie das Thema „Allgemeine Erklärung der Menschenrechte“ zu verstehen ist.  „Ungeachtet der förmlichen Bindung fast aller Staaten der Erde an die wichtigsten universalen Menschenrechtsverträge und wiederholter Bekenntnisse der Regierungen zur Universalität, Unteilbarkeit und Interdependenz aller Menschenrechte ist das Spannungsverhältnis zwischen universalen Menschenrechten und der Autonomie nationaler, regionaler oder religiös bestimmter (Rechts-)Kulturen bis heute ungelöst.“ © Bildnachweis Three Lions/Getty Images.


Was sagen die juristischen Experten des Völker- bzw. Staatsrechts? Ist es nicht so, dass Menschenrecht formal Vorrang gegenüber dem Grundgesetz hat? Aber wie sollte ich dies durchsetzen können? Es spielt keine Rolle, weil ich weiß, dass ich dieses Recht bei keiner Instanz einklagen könnte. Gesetz und Recht sind noch lange nicht gleichbedeutend mit Gerechtigkeit.

Der Rundfunkbeitrag für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk widerspricht dem Solidarprinzip, denn wie solidarisch ist es, zu etwas gezwungen zu werden, das man ablehnt? Ganz zu schweigen von der prozentualen Belastung des Rundfunkbeitrages je nach Verdienst eines Beitragszahlers. Bei einer typischen Verkäuferin mit 1.350,- Euro/Monat sind es 1,33 %, bei Ihnen als Intendantin mit 18.333,- Euro/Monat sind es 0,09 % und beim Volkswagen-Chef Martin Winterkorn mit 1.458.333,- Euro/Monat sind es fast nicht mehr messbare 0,0001 %. Das klingt nicht solidarisch.

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist nicht politisch unabhängig, denn wie wäre es sonst möglich, dass namhafte Journalisten und Publizisten ungehindert zwischen öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten und der Politik hin und her wechseln können?

  • Karl-Günther von Hase, Regierungssprecher, wird 1977 Intendant des ZDF.
  • Conrad Adlers, Regierungssprecher, wird 1980 Intendant der Deutschen Welle. 
  • Klaus Bölling, Intendant bei Radio Bremen, wird 1974 Regierungssprecher.
  • Ulrich Wilhelm, Regierungssprecher, wird 2011 Intendant des Bayerischen Rundfunks. 
  • Steffen Seibert, Moderator des „heute journal“, wird 2011 Regierungssprecher (und selbstverständlich hat er ein Rückkehrrecht zu seinem alten Arbeitgeber).
Ulrich Wilhelm war zwischen 2005 und 2010 Regierungssprecher der Bundesregierung und Chef des Bundespresseamtes. Am 1. Februar 2011 wurde er Intendant des Bayerischen Rundfunks. © Bildnachweis dapd.
























Steffen Seibert war seit 1989 beim Zweiten Deutschen Fernsehen (ZDF). Für seine Moderation zum Anschlag am 11. September 2001 erhielt er die Goldene Kamera. Vom 2003 bis 2010 moderierte er die heute-Nachrichten. Seit dem 11. August 2010 ist Steffen Seibert Regierungssprecher der deutschen Bundesregierung. Der Vorschlag erfolgte durch die Bundeskanzlerin und die Ernennung durch den  Bundespräsidenten. Natürlich hat Steffen Seibert ein Rückkehrrecht zum ZDF. © Bildnachweis AFP.





Unparteilichkeit? Der damalige Ministerpräsident Roland Koch (CDU) entscheidet als stellvertretender Vorsitzender des ZDF-Verwaltungsrates und mit der Mehrheit der CDU-Mitglieder am 27. November 2009 den Chefredakteur Nikolaus Brender zu entlassen. Für Roland Koch scheint danach alles unbeschadet weiter zu laufen. Er zieht sich aus dem ZDF-Verwaltungsrat 2011 selbst zurück, wird Vorsitzender des Vorstands der Bilfinger SE und nimmt 2012 am Bilderberg-Meeting teil. © Bildnachweis dpa.
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist in seiner Berichterstattung nicht unabhängig, denn wie wäre es sonst möglich, dass er dabei hilft, militärisch-kriegerische Handlungen ideologisch vorzubereiten und zu verharmlosen, indem die selbst aufgelegten Kriterien für die Informationsaufbereitung vernachlässigt werden. Wo werden die folgenden Kriterien bei den Berichterstattungen in den Hauptnachrichten zu den Themen Jugoslawien, Afghanistan, Irak, Libyen oder Syrien eingehalten?

  • Unparteilichkeit 
  • unabhängige Berichterstattung durch weltweites Korrespondentennetz 
  • investigative Recherche
  • Darlegung von Hintergründen
  • kritische Analyse

Am 18. März 2012 interviewt Claus Kleber (freier Mitarbeiter des ZDF und nach Angaben der Süddeutschen Zeitung mit einem Jahresverdienst von 480.000 EURO) den iranischen Präsidenten Mahmud Ahmadinedschad. Die persönliche Intro und Outro von Claus Kleber für das ZDF heute journal zeigen auf, mit welcher Grundschwingung bzw. Absicht das Gespräch geführt wurde. Claus Kleber meint zum Einstieg: „Auf dem Weg zu dem Mann den viele zur Zeit für den gefährlichsten der Welt halten - Mahmud Ahmadinedschad.“ Zum Ausklang heißt es: „45 Minuten und nicht ein Zugeständnis in der Sache. Mahmud Ahmadinedschad hat sich noch tiefer verrannt in die fixe Idee einer Holocaust-Lüge. Im Nuklearkonflikt ist Iran für Ihn ein unschuldiges Opfer. Für ein Psychogramm des iranischen Präsidenten war das Gespräch nützlich. Für eine Lösung des brandgefährlichen Konfliktes zu tiefst entmutigend.“ Für wirklich interessierte Menschen lohnt sich die Langfassung anzusehen. Claus Kleber klärt u.a. den Präsidenten selbst auf warum Israel Atomwaffen besitzen kann und auch den Iran mit einem Erstschlag bedrohen darf bzw. der Iran diese Rechte nicht eingeräumt werden. Hier ein kurzer Auszug: Claus Kleber: „Israel gehört nicht zum Atomwaffensperrvertrag. Es hat keine vertraglich Verpflichtung es (das Programm) offen zu legen. Iran hat diese Verpflichtung.“; Mahmud Ahmadinedschad: „Jeder der nicht Mitglied vom NPT-Vertrag ist frei zu tun was er will?“; Claus Kleber: „So ist das wohl.“ © Bildnachweis Screenshot ZDF.


Es wird zu häufig dämonisiert statt informiert. Ein bekanntes Zitat bringt es für mich auf den Punkt: „Journalismus ist etwas zu veröffentlichen, was andere nicht wollen, dass es veröffentlicht wird. Alles andere ist Propaganda.“

Geschürte Meinungsmache durch propagandistische Titel-Bezeichnung („Assad lässt Kinder töten - Wie lange wollen wir noch zuschauen?“) bei einer Talk-Runde im öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Anne Will moderiert nicht nur diese Sendung, sie produziert dieses Talk-Format und verkauft dieses an die ARD.  © Bildnachweis Screenshot WILL MEDIA/ARD.























Jeder Fernsehzuschauer kennt die vertrauten Talk-Master. Was die meisten Zuschauer jedoch nicht wissen, dass jeder Talk-Master eine eigene Produktionsfirma hat und die selbstproduzierten Formate an die Rundfunkanstalten verkauft. Günter Jauch zum Beispiel erhält für sein Polittalk-Format „GÜNTHER JAUCH“ 10,5 Millionen Euro im Jahr. V.l.n.r. Frank Plasberg (Ansager & Schnipselmann), Sandra Maischberger (VINCENT TV),  Günter Jauch (i&u Information und Unterhaltung TV Produktion), Anne Will (WILL MEDIA) und Reinhold Beckmann (beckground tv + Filmproduktion). © Bildnachweis Marco Grob/ARD.

Ich bin ein zutiefst friedliebender Mensch. Ich lehne jede Waffengewalt ab. Dorthin, wo sich Konflikte anzudrohen scheinen oder ausgebrochen sind, müssen nicht Waffen und Militär entsandt werden, sondern engagierte Menschen, die den humanistisch verbindenden Dialog suchen, um friedliche Lösungen zu schaffen. Dies gilt für alle Seiten. Denn wir alle sind eins. Deshalb kann ich es nicht gutheißen, wenn der öffentlich-rechtliche Rundfunk die Definition übernimmt, ob ein gewaltsamer Konflikt verwerflich oder ein Zeichen der Demokratiewillens ist. Das Gleiche gilt für die Einschätzung, ob ein Mensch mit einer Waffe ein Soldat, Söldner, Freiheitskämpfer oder Terrorist ist. Massenmedien missbrauchen ihre Präsenz, um Aufmerksamkeit zu lenken und eine einseitige Meinung zu bilden.

Das Massaker von Al Hula. Tatsachen schaffen durch gezielte Vorverurteilung von Anfang an und das durch den „unabhängigen“ öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Alles ist aber im Einklang. Die Bundesregierung folgt dem Beispiel der USA bzw. Frankreichs und weist aus Empörung über das Massaker den syrischen Botschafter aus. Im Nachhinein interessieren scheinbar bis heute keinen die Hintergründe zu diesem schrecklichen Verbrechen. © Bildnachweis tagesschau.de.


Aus den oben genannten Gründen lehne ich es deshalb aus Gewissensgründen ab, den öffentlichen-rechtlichen Rundfunk weiterhin finanziell zu unterstützen. Ich bitte Sie hiermit, mich förmlich von der Verpflichtung zur Zahlung des Rundfunkbeitrages zu befreien. In einer modernen Gesellschaft sollte es möglich sein, gleichberechtigt und friedlich mit anders denkenden und fühlenden Menschen zusammenzuleben und deren Interessen zu wahren, auch wenn es dafür vielleicht noch nicht das passende Gesetz oder Antragsformular gibt.

Ich setze darauf, dass Sie meinen Wunsch respektieren, auch wenn Sie vielleicht anders denken. In Anerkennung, dass Sie sich so viel Zeit für meinen offenen Brief genommen haben, freue ich mich auf Ihre Antwort. Wenn Sie Fragen zu meinem Anliegen haben, können Sie sich gern jederzeit an mich wenden. Ich werde Ihre, die des Beitragsservice und meine Korrespondenz bzw. unseren persönlichen Austausch der Allgemeinheit im Internet (rundfunkbeitrag.blogspot.de) zur Verfügung stellen, damit  interessierte Menschen an dieser Thematik teilhaben können.

Gern bin ich bereit, meinen Beitrag von monatlich 17,98 Euro einer Einrichtung zu überweisen, mit der ich mich auch solidarisch verbunden fühle und bei der ich direkt nachvollziehen kann, was dieser Beitrag positiv bewirkt.

Ich wünsche Ihnen ein gesundes und glückliches neues Jahr

Olaf Kretschmann


Indirektes Antwortschreiben von Dagmar Reim (Intendantin des rbb) vom 22.01.2013 – beantwortet durch den Leiter des Beitragsservice des rbb Gerald Schermuck (unterzeichnet i.V. durch eine dritte Person)

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Erstes indirektes Antwortschreiben von Dagmar Reim (Intendantin des rbb) vom 22.01.2013. Postalisch eingegangen am 25.01.2013. Laut Brief-Formulierung beantwortet durch den Leiter des Beitragsservice des rbb Gerald Schermuck. Persönlich unterzeichnet durch eine dritte Person mit dem Zusatz i.V. („in Vollmacht“). Sehr praktisch ist die Formulierung: „Der rbb ist als öffentlich-rechtliche Anstalt an das Gesetz gebunden. Folglich kann ich Ihnen auch nicht die gewünschte Befreiung von der Beitragspflicht erteilen.“ Warum Antwort nicht die vertretungsberechtigte Person des rbb Dagmar Reim? Welche Vollmacht wurde dem Leiter Gerald Schermuck erteilt? Warum ist der Brief nicht persönlich von ihm unterschrieben? Ist das genutzte Briefpapier das offizielle Geschäftspapier einer Anstalt des öffentlichen Rechts (AdöR, AöR)? Welche Rechtsverbindlichkeit hat diese Schreiben? © Bildnachweis Faksimile vom Original.

Offener Brief an Gerald Schermuck (Leiter rbb Beitragsservice) - Nachfrage zum besseren Verständnis des Inhalts, der Aussagekraft, der Urheberschaft und der Rechtsverbindlichkeit des Briefes vom 22.01.2013

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Sehr geehrter Herr Gerald Schermuck,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 22.01.2013. Ich habe meinen offenen Brief an die Intendantin des Rundfunks Berlin-Brandenburg (rbb), Frau Dagmar Reim, adressiert. Sie ist nach meinem Kenntnisstand die für mich offiziell berechtigte Person, den Rundfunk Berlin-Brandenburg rbb (voll rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts) zu vertreten. Da sie mir leider nicht persönlich auf dem offiziellen Geschäftspapier (bzw. per E-Mail mit offizieller Geschäftskennzeichnung) der Anstalt des öffentlichen Rechts geantwortet hat, möchte ich zum besseren Verständnis des Inhalts, der Aussagekraft, der Urheberschaft und der Rechtsverbindlichkeit des Briefes vom 22.01.2013 kurz Ihre Hilfe in Anspruch nehmen. Ich bitte Sie, mir folgende Fragen zu beantworten:

  1. Können Sie mir bitte mitteilen, in welchem Unternehmen Sie fest angestellt sind?

  2. Falls Sie Festangestellter des Rundfunks Berlin-Brandenburg rbb (Anstalt des öffentlichen Rechts) sein sollten, bitte ich Sie, mir mitzuteilen, in welchem Strukturbereich des rbb Sie arbeiten (siehe hierzu auch das aktuelle rbb-Organigramm (http://www.rbb-online.de/unternehmen/organisation/struktur/organigramm_des_rbb0.file.pdf)?

  3. Können Sie mir bitte eine Kopie Ihrer aktuellen Vollmacht mit der handschriftlichen Unterzeichnung des Vollmachtgebers zukommen lassen, aus der erkenntlich ist, dass Sie befugt sind, für die Anstalt des öffentlichen Rechts bzw. für die vertretungsberechtigte Person (hier: die Intendantin des rrb, Dagmar Reim) verbindlich im externen Geschäftsverkehr zu korrespondieren?

  4. Können Sie mir bitte eine Kopie Ihrer aktuellen Vollmacht mit der handschriftlichen Unterzeichnung des Vollmachtgebers zukommen lassen, aus der erkenntlich ist, dass Sie die unter Punkt 3 genannte Vollmacht an eine dritte Person (inkl. der Erläuterung, auf welchen Personenkreis sich diese Vollmachtsübertragung bezieht) übertragen dürfen, wenn Sie Schreiben durch diese ausfertigen bzw. unterzeichnen lassen?

  5. Können Sie mir bitte den Vor- und Familiennamen der Person benennen, die das Schreiben i.V. unterzeichnet hat, sowie Angaben darüber machen, welche Stellung diese Person einnimmt bzw. welchem Strukturbereich des derzeit gültigen rrb-Organigramms sie zugeordnet ist?

  6. Können Sie mir bitte mitteilen, ob das von Ihnen genutzte Briefpapier ein offizielles Geschäftspapier des Rundfunks Berlin-Brandenburg rbb (Anstalt des öffentlichen Rechts) ist (nach meinem Kenntnisstand unterliegt eine Anstalt des öffentlichen Rechts keiner expliziten gesetzlichen Regelung, Pflichtangaben auf dem Geschäftspapier zu veröffentlichen)?

  7. Nutzt der Rundfunk Berlin-Brandenburg rbb (Anstalt des öffentlichen Rechts) unterschiedliche Geschäftspapiere? (Wenn ja, warum?) 

Vielen Dank für Ihre Mühe und

mit freundlichen Grüßen

Olaf Kretschmann

Automatisiertes Zahlungserinnerungsschreiben des Beitragsservice (Köln) von ARD, ZDF und Deutschlandradio über rückständige Rundfunkbeiträge vom 01.02.2013

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Wenn Maschinen antworten. Automatisiertes Zahlungserinnerungsschreiben vom ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice Köln über rückständige Rundfunkbeiträge (01.02.2013). © Bildnachweis Faksimile vom Original.
Dezente Hinweise in grau. Rückseite des Zahlungserinnerungsschreibens. Der Schlussabsatz ist sehr interessant. „Das Beitragskonto wird von der zuständigen Landesrundfunkanstalt beim Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio geführt.“ © Bildnachweis Faksimile vom Original.


Zweiter offener Brief an die Intendantin des rbb Dagmar Reim – Demokratie als Farce - wie sich Rundfunkgesetze durch selbst finanzierte Gutachten gestalten lassen!

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Sehr geehrte Frau Dagmar Reim,

ich schreibe Ihnen diesen zweiten offenen Brief, um den direkten Dialog mit Ihnen zu suchen. Zur Sicherheit werde ich diese Korrespondenz auch Herrn Dr. Stefan Wolf, Geschäftsführer des zentralen Beitragsservice der öffentlich-rechtlichen Landesrundfunkanstalten (ARD), des Zweiten Deutschen Fernsehen (ZDF) und des Deutschlandradio (Beitragsservice), und Herrn Gerald Schermuck, Leiter des rbb Beitragsservice, zur Information zukommen lassen, damit diese über unseren Meinungsaustausch informiert sind und es zu keiner Zahlungsaufforderung jedweder Art kommt, bis der Sachverhalt beidseitig geklärt ist. Zusätzlich sende ich diesen Brief auch an die Vorsitzende Ihres Rundfunkrates, Pröpstin Friederike von Kirchbach, damit sie die Anliegen bzw. Gewissengründe eines ehemals zahlenden Teilnehmers besser nachvollziehen kann.

Am 31. Dezember 2012 schrieb ich Ihnen einen offenen Brief („Ablehnung der verpflichtenden Zahlung des Rundfunkbeitrags aus Gewissensgründen“). Ich erläuterte darin ausführlich meine Gewissensgründe und bat Sie, mir persönlich weiterzuhelfen. Ich wandte mich dabei an Sie als Mensch und Intendantin. Letzteres vor allem, weil Sie dem ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice die Kontoführung Ihrer definierten Teilnehmer übertragen haben. Der Beitragsservice ist nach meinem Kenntnisstand eine öffentlich-rechtliche Verwaltungsgemeinschaft und damit nicht rechtsfähig. Wegen der fehlenden Rechtsfähigkeit des Beitragsservice ist mein rechtsverbindlicher Adressat zur Klärung der Rundfunkbeitragsthematik der/die Intendant(in) der jeweiligen regional zuständigen Rundfunkanstalt. Das sind in meinen Fall der Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) und damit Sie als Intendantin.

Der am 31. Dezember 2012 veröffentlichte offene Brief (Ablehnung der verpflichtenden Zahlung des Rundfunkbeitrags aus Gewissensgründen) an die Intendantin des Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) Dagmar Reim ist auch der Ursprung dieses Blogs und zieht seitdem unzählige Interessierte an. © Bildnachweis Screenshot rundfunk.beitrag.de

Zu meiner Freude erhielt ich am 22. Januar 2013 Post vom rbb. Da mir die Gestaltung der Geschäftsausstattung des rbb (Briefpapier, Visitenkarte usw.) bekannt ist, wurde bereits anhand des Briefumschlags deutlich, dass ich mit hoher Wahrscheinlichkeit keine direkte Antwort von Ihnen erhalten würde. Zu meinem Bedauern bestätigte dies der innen liegende Brief.

Bereits der Umschlag lässt erkennen, dass keine persönliche Antwort der rbb-Intendanz erfolgte. Briefumschlag zur ersten offiziellen Antwort auf den offenen Brief vom 31.12.2012. © Bildnachweis Faksimile des Originals

Auf den ersten Blick hatte es den Anschein, ich erhalte eine „rechtsverbindliche“ Antwort auf meinen offenen Brief. Es antwortete mir Herrn Gerald Schermuck (Leiter rbb Beitragsservice), den Sie vermutlich baten, mir zu antworten, der aber nicht bereit war, die im Brief geäußerten Statements durch seine persönliche Unterschrift zu bestätigen.

Um ein besseres Verständnis des Inhalts, der Aussagekraft, Urheberschaft und Rechtsverbindlichkeit dieses Briefes zu erlangen, bat ich Herrn Gerald Schermuck in Form eines offenen Briefes am 28. Januar 2013 um die Beantwortung sieben kurzer Fragen und habe ihn diesbezüglich persönlich via E-Mail angeschrieben. 

Leider erfolgte bis heute (20. Februar 2013) keine Antwort auf dieses Schreiben. Stattdessen erhielt ich am 14. Februar 2013 erneut Post. Dieses Mal nicht vom rbb, sondern vom ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice in Köln. Der Brief ist auf den 01. Februar 2013 datiert. Das Schreiben beinhaltete eine Zahlungserinnerung und erwähnte einen so genannten „rückständigen Rundfunkbeitrag“. Es scheint ein automatisch generiertes Schreiben zu sein, in dem unsere Korrespondenz wahrscheinlich nicht berücksichtigt wurde. Damit es zu keinen weiteren solcher Schreiben kommt, wende ich mich erneut an Sie.

Automatisiert und ohne Berücksichtigung des derzeitigen Kommunikationsstandes erfolgte die Zusendung einer Zahlungserinnerung vom Beitragsservice in Köln – der Verwaltungsgemeinschaft mit fehlender Rechtsfähigkeit. © Bildnachweis Faksimile des Originals

Heißt es nicht „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus“? Das bedeutet meinem Verständnis nach, dass das Demokratieprinzip von einer Volkssouveränität ausgeht, gemäß der die politische Herrschaftsgewalt einer Legitimation bedarf, die nur vom Volk selbst gegeben werden kann. Nach dieser Definition müssten sich sämtliche Akte der Staatsorgane auf den Willen des Volkes zurückführen lassen. 

Ihnen wird mit Sicherheit bekannt sein, dass der formale Ablauf der neuen Gesetzgebung zum Rundfunkbeitrag, von der Ausformulierung bis zur Inkraftsetzung, keinem wirklich vollumfänglichen demokratischen Prozess entspricht. 

Es ist vermutlich dem Chef der Staatskanzlei in Rheinland-Pfalz oder dem Vorsitzenden der Rundfunkkommission vorbehalten, die Abläufe zu verstehen. Bürger(innen), die nicht Teil des bestehenden Parteien- bzw. öffentlich-rechtlichen Rundfunk-Lobbyismus sind, können nicht nachvollziehen, wie dieser Prozess im Detail abläuft. Auch die Medien, selbst die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, können oder wollen diesen nicht transparent darstellen. Es scheint, als finde er gewollt außerhalb der Öffentlichkeit statt. Hinsichtlich der Gesetzgebung zum Rundfunkbeitrag wird für mich deutlich, dass das Demokratieprinzip eine leere Hülle ist.

Jedem seine Meinung, denn die Gedanken sind frei. WDR-Chefredakteur Jörg Schönenborn löste für seine Wortschöpfung „Demokratieabgabe“ in der Stellungnahme „Ein Beitrag zur Funktionsfähigkeit der Gesellschaft“ vom 27. Dezember 2012 einen Sturm der Entrüstung auf Facebook aus. © Bildnachweis WDR/Herby Sachs

Wie wäre es sonst möglich, dass im Vorfeld der Gesetzgebung ein Teil der Rundfunkgebühr dazu verwendet wurde (und heute noch benutzt wird), die Neuregelung durch bezahlte Gutachten, Stellungnahmen und Statistiken ausschließlich zu Gunsten der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zu beeinflussen? Zur Verdeutlichung dieses Vorgehens gebe ich kurz einen Abriss der Ereignisse.

Am 19. und 20. Oktober 2006 wurde in Bad Pyrmont die Rundfunkkommission der Länder beauftragt, alternative Lösungen zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu erarbeiten. Vorsitzender der Rundfunkkommission der Länder ist seit 1994 Kurt Beck (SPD), gleichzeitig war er zum damaligen Zeitpunkt Ministerpräsident des Landes Rheinland-Pfalz (bis Januar 2013). Da lag es nahe, die eigene Staatskanzlei zu beauftragen, die neue Gesetzgebung federführend vorzubereiten bzw. auszuarbeiten. Personell übertrug Kurt Beck diese Aufgabe dem damaligen Chef seiner Staatskanzlei Martin Stadelmaier (SPD), einem sehr engen und langjährigen Vertrauten.

Der NDR nennt Martin Stadelmaier den „medienpolitischen Strippenzieher“ bzw. „Vater“ des Rundfunkbeitrags. Kein Wunder, wenn der damalige Ministerpräsident Kurt Beck (links) seinem Freund Martin Stadelmaier (rechts) für sein langjähriges Engagement als Chef der Staatskanzlei dankt. © Bildnachweis Kristina Schäfer/Staatskanzlei Rheinland-Pfalz

Damit die Ministerpräsidenten und später auch die Landesparlamente die Gesetzgebung stellvertretend für das Volk unterschreiben, musste im Vorfeld unter Ausschluss der Öffentlichkeit viel vorbereitet werden. Eine direkte Unterstützung gab es hierfür seitens des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, denn dieser wünschte Einnahmenstabilität. Die Rundfunkanstalten planten ihre zukünftig zu erwartenden Einnahmen, dafür verfügten sie über ausreichende finanzielle Mittel und über das richtige Netzwerk. Die Arbeitsgruppe „Gemeinsame Planung der Gebührenerträge ARD, ZDF und DLR“ beschäftigte sich bereits seit langem mit dieser Thematik. Sie bezog einen Großteil ihres Zahlenmaterials von der GEZ, die über die Rundfunkgebühren (bzw. Rundfunkbeiträge) finanziert (rund 160–164 Mio. Euro/Jahr) wird. Im Jahr 2010 brachte die GEZ im Rahmen der Vorbereitung des Änderungsstaatsvertrages Aufwendungen in Höhe von 3.679.433,16 Euro für Prüfungs-, Beratungs- und Rechtskosten sowie sonstige Gebühren auf. Diese wurden unter anderem dazu genutzt, Gutachten und Analysen erstellen zu lassen. Dazu beauftragte die GEZ auch das Institut für Rundfunkökonomie. Dieses Institut wird zum Großteil durch Rundfunkgebühren (bzw. Beiträge) finanziert. Dies geschieht indirekt in Form von Fördermitteln, die zum überwiegenden Teil von der WDR mediagroup, der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen, der Deutschen Welle (finanziert durch Steuergelder) und vom Deutschlandradio stammen.

7,5 Mrd. Euro Rundfunkgebühren ermöglichen ein perfektes Netzwerk. Hier ein Auszug. Selbst das Institut für Rundfunkökonomie, das für die GEZ gegen honorierte Beauftragung Prognosen, Gutachten und Stellungnahmen erstellte, wird überwiegend durch Fördermittel in Form von weitergegebenen Rundfunkgebühren bzw. Beiträgen finanziert. © Bildnachweis rundfunkbeitrag.blogspot.de/Olaf Kretschmann

Da gibt es z. B. die „Prognose des Rundfunkgebührenaufkommens“, die in mehreren Studien seit 2006 erhoben wird. Das Hauptergebnis dieser Prognosen lautet, dass bei unverändertem Gebührensatz die Erträge aus der Rundfunkgebühr in Zukunft kontinuierlich abnehmen werden. Hauptursachen dafür sind die rückläufige Einwohnerzahl, der abnehmende Anteil der erfassten gebührenpflichtigen Haushalte und der Anstieg der Gebührenbefreiungen und Forderungsausfälle.

Es musste also schnell gehandelt werden, deshalb wurden die nächste Studie bzw. das nächste Gutachten 2008 beauftragt, so z. B. die „Langfristige Prognose der Gebührenerträge nach geltendem Recht im Vergleich zu den Erträgen einer vereinfachten Rundfunkgebühr und einer geräteunabhängigen Medienabgabe“. Die Quintessenz dieser Prognosen lautet:

  1. Die Beibehaltung des derzeitigen Gebührenmodells führt zu einem Abfall der Einnahmen und erfordert eine Anhebung des Gebührensatzes.
  2. Eine geräteunabhängige Medienabgabe führt bereits im Jahr der Einführung zu einem höheren Aufkommen, als durch die Rundfunkgebühr zu erwarten ist, und verhindert einen Abfall der künftigen Einnahmen
Dr. Manfred Kops ist nicht nur Geschäftsführer des Instituts für Rundfunkökonomie, sondern war auch federführend zuständig für die „Prognose des Rundfunkgebührenaufkommens“, die „Langfristige Prognose der Gebührenerträge nach geltendem Recht im Vergleich zu den Erträgen einer vereinfachten Rundfunkgebühr und einer geräteunabhängigen Medienabgabe“ und die „Gutachterliche Bewertung von Modellen und Modellvarianten in Verbindung mit der künftigen Rundfunkfinanzierung“. Er gehört damit zu denjenigen, die von Anfang an wussten, welche Zielvorgabe für die neue Gesetzesvorlage sinnvoll ist. © Bildnachweis Deutschlandradio/S. Paul

Abschließend (April 2009 bis Juli 2010) wurde eine „Gutachterliche Bewertung von Modellen und Modellvarianten in Verbindung mit der künftigen Rundfunkfinanzierung“ in Auftrag gegeben. Dieses Gutachten sowie die vorhergehenden Studien sind in die Unterlagen eingeflossen, welche die GEZ insbesondere den Staatskanzleien und den Rundfunkreferenten der Länder für die „Willensbildung zur Neuordnung der Gebührenfinanzierung zur Verfügung“ gestellt hat. Diese Dokumente sind nicht öffentlich zugänglich und wurden lediglich als „unveröffentlichter Abschlussbericht“ erwähnt. Die Öffentlichkeit erfuhr im Vorfeld nicht, was vorbereitet wurde.

Sie wurde auf anderem Weg unterrichtet. Auf einer Pressekonferenz am 05. Mai 2010 präsentierte der ehemalige Verfassungsrichter Prof. Dr. Paul Kirchhof in Anwesenheit der juristischen Prominenz von ARD und ZDF sein „unabhängiges“ Gutachten, nachdem vorab die Rundfunkkommission der Länder informiert wurde. Es erstaunt nicht, dass in diesem Gutachten der Gerätebezug für nicht mehr zeitgemäß bzw. sinnvoll erachtet wird und der neue Wohnungsbezug eine verfassungskonforme Lösung darstellt. Das Gutachten sei von den Sendern auf „Bitte der Rundfunkkommission der Länder“ in Auftrag gegeben worden, hieß es, demnach wurde es direkt mit Gebührengeldern bezahlt. Kurt Beck teilte an diesem Tag freudig mit:
„Das Kirchhof-Gutachten entspricht meinen politischen Vorstellungen. Wir können damit aus der Definitionsfrage nach dem Empfangsgerät herauskommen … Bis 9. Juni werden wir einen Eckpunkte-Beschluss fassen, um darauf den Staatsvertrag zu bauen. Es ist noch ein schwieriger Weg, aber es ist politisch möglich ...“

Prof. Dr. Dres. h. c. Paul Kirchhof (links) wurde von den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten als Weichensteller der Meinungsbildung genutzt, als er sein „unabhängiges" Gutachten (rechts) der Öffentlichkeit präsentierte. Beauftragt von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Bezahlt mit Rundfunkgebühren. Die Höhe des Honorars ist öffentlich bekannt. © Bildnachweis dapd (links), ARD PDF-Dokument (rechts)

So sollte es geschehen. Zuvor tauchte jedoch am 14. Mai 2010 bei CARTA e.V. ein Vertragsentwurf mit dem Datum 30. März 2010 auf, der dem späteren Eckpunktepapier Kurt Becks entsprach. Das entlarvt eine Farce. Denn es bedeutet, dass vermutlich bereits über einen Monat vor der Ergebnispräsentation des Kirchhof-Gutachtens alle Weichen für die gewünschte Abgabevariante gestellt wurden.

CARTA e.V. verkündete auf ihrer Website (links) am 14. Mai 2010, dass seit dem 30. März 2010 ein neuer Rundfunkstaatsvertragsentwurf (rechts) vorliege. Das würde bedeuten, dass das Kirchhof-Gutachten nur ein nachträgliches öffentliches Alibi darstellt. Das Dokument lässt sich nicht auf seine Echtheit prüfen, weil alle wesentlichen Meta-Daten aus der Datei gelöscht wurden. © Bildnachweis Screenshot carta.info (links), CARTA e.V. PDF-Dokument (rechts)

Am 10. Juni 2010 wurde in Berlin das „offizielle“ Eckpunktepapier zur Neuordnung der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks durch ein geräteunabhängiges Rundfunkbeitragsmodell vorgelegt, auf das sich die Regierungschefs der Länder einigten. 

Damit das Internet als Rundfunkgebiet verfassungsrechtlich konform angesehen werden kann, musste mit Gebührengeldern ein weiteres Gutachten beauftragt werden. Initiiert von der Gremienvorsitzendenkonferenz der ARD (GVK), realisiert durch den ehemaligen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Prof. Hans-Jürgen Papier. Das Ergebnis am 16. Juli 2010 entsprach – wen sollte es wundern? – der Zielvorgabe. Der GVK-Vorsitzende Dr. Harald Augter meinte dazu: „Das Gutachten zeigt sehr deutlich, dass der Internet-Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks unabdingbar ist. Der öffentliche Rundfunk muss dort meinungsbildend auftreten, wo Meinungsbildung tatsächlich erfolgt.“

Prof. Dr. Dres. h. c. Hans-Jürgen Papier (links) wurde als weiterer Weichensteller der Meinungsbildung von den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten genutzt, als sein „unabhängiges“ Gutachten (rechts) der Öffentlichkeit per Pressemitteilung präsentiert wurde. Beauftragt von der Konferenz der Gremienvorsitzenden der ARD. Bezahlt mit Rundfunkgebühren. Die Höhe des Honorars ist öffentlich bekannt. © Bildnachweis faz (links), PDF-Dokument (rechts)

Es kam noch besser. Die GEZ und ihre Datenerhebungs- bzw. Daten-Verarbeitungsmöglichkeiten sind ein heikles Thema. Deshalb beauftragten ARD und ZDF dank Rundfunkgebühren einen weiteren Gutachter, um die Position des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gegenüber den Datenschutzbeauftragten der Länder zu stärken. Diesmal erarbeitete der Staatsrechtslehrer und ehemalige Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Prof. Dr. Hans Peter Bull, das „unabhängige“ Gutachten. Das Ergebnis, das auf einer Pressekonferenz am 20. September 2010 der Öffentlichkeit präsentiert wurde, entsprach auch hier der Zielvorgabe. ARD und ZDF waren zufrieden. Der SWR-Justiziar Hermann Eicher erklärte: „Für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk ist es von großer Bedeutung, dass die Neuordnung der Rundfunkfinanzierung höchsten datenschutzrechtlichen Anforderungen genügt. Es ist daher erfreulich, dass ein ausgewiesener Fachmann auf diesem Gebiet die Regelungen im Staatsvertragsentwurf unter datenschutzrechtlichen Aspekten für geeignet, erforderlich und angemessen hält.“

Dr. jur. Hans Peter Bull (links, neben SWR-Justiziar Hermann Eicher) wurde als weiterer Weichensteller der Meinungsbildung von den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten genutzt, als sein „unabhängiges“ Gutachten (rechts) auf einer Pressekonferenz der Öffentlichkeit präsentiert wurde. Beauftragt direkt von ARD und ZDF. Bezahlt mit Rundfunkgebühren. Die Höhe des Honorars ist öffentlich bekannt. © Bildnachweis Jörg Wagner (links), ARD PDF-Dokument (rechts)

Die letzten Bedenken hinsichtlich des neuen Vertrages wurden durch eine Anhörung der so genannten „betroffenen Interessengruppen“ aus dem Weg geräumt. Diese Interessengruppen wurden zuvor definiert und von der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz angeschrieben. Am 11. Oktober 2010 fand in Berlin die Anhörung zum neuen Rundfunkbeitragsmodell statt. Auch hier war die Öffentlichkeit nicht erwünscht. Weder Journalisten noch Landtagsabgeordnete durften teilnehmen.

Die vorbereitete Gesetzesvorlage zum 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag war jetzt so wasserdicht, dass die Ministerpräsidenten der Länder auf ihrer Jahreskonferenz in Magdeburg vom 20.–22. Oktober 2010 diese Vorlage zur Kenntnis nahmen und beschlossen.

Am 21. Oktober 2010 beschlossen die Ministerpräsidenten der Länder auf ihrer Jahreskonferenz in Magdeburg die unter Ausschluss der Öffentlichkeit vorbereitete Gesetzesvorlage zum 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag. © Bildnachweis thueringen.de

Erst danach wurde der Souverän indirekt durch seine Vertreter in den jeweiligen Landesparlamenten per „Vorunterrichtung“ informiert. In jedem Bundesland erfolgte dies auf anderem Weg. In Berlin lief es wie folgt ab:

Am 16. November 2010 wurde das Abgeordnetenhaus von Berlin durch eine Vorlage des Vertrags schriftlich in Kenntnis gesetzt. Auf der nachfolgenden Sitzung des Abgeordnetenhauses am 25. November 2010 wurde beschlossen, an diesem Tag keine diesbezügliche Beratung vorzusehen, eine Überweisung der Vorlage an den Ausschuss für Europa- und Bundesangelegenheiten, Medien, Berlin-Brandenburg wurde vorgeschlagen. Der Ausschuss wurde gebeten, den Unterausschuss „Datenschutz und Informationsfreiheit“ zur Besprechung hinzuzuziehen.

Am 16. November 2010 wurde das Abgeordnetenhaus von Berlin durch eine Vorlage des Vertrags schriftlich über die finale Ausfertigung des 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrages in Kenntnis gesetzt. © Bildnachweis Drucksache 16/3636

Dieser Ausschuss tagte am 8. Dezember 2010. Anwesend waren Vertreter des rbb (Hagen Brandstätter, Stellvertretender Intendant und Verwaltungsdirektor rbb), der GEZ (Frank Lucht, Abteilungsleiter GEZ) und des SWR (Prof. Dr. Armin Herb, Rundfunkbeauftragter für Datenschutz SWR), um mögliche Fragen zu beantworten. Es durfte lediglich diskutiert, jedoch nicht mehr inhaltlich gestaltet werden. Die „Verrücktheit“ dieser pseudodemokratischen Debatte war auch den Abgeordneten ersichtlich. Das folgende Zitat Anja Schillhanecks (Grüne) macht dies deutlich: „Ich frage mich auch nach den Einlassungen der Anzuhörenden, gerade am Anfang, wer eigentlich diese Entwürfe schreibt ... Wie ist denn jetzt eigentlich das Prozedere an dieser Stelle mal wieder? ... wo wir heute sehen, dass offensichtlich die prozedurale Logik des Staatsvertragssystems und der Einbindung der Landesparlamente ein bisschen absurd ist. Irgendwie müssen wir da mal etwas ändern.“

Am 09. März 2011 wurde das Gesetz vom Landesparlament in Berlin „durchgewunken“. In der Vorlage des Beschlusses steht unter Punkt „B. Lösung:“ „Das Abgeordnetenhaus ratifiziert den Fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag.“ und unter Punkt „C. Alternative:“ „Keine“. Gemäß dieser Logik wurde das Gesetz 2011 in allen Landesparlamenten beschlossen, es trat somit in Kraft.

Am 09. März 2011 wurde das Gesetz vom Landesparlament in Berlin „durchgewunken“. Eine direkte Mitbestimmung war für Landtagsabgeordnete nicht möglich. So viel zum Thema „Demokratieabgabe“. © Bildnachweis Drucksache 16/3941

In der aktuell gültigen Gesetzgebung wurde die Ablehnung der Pflichtfinanzierung des Rundfunkbeitrags Einzelner aus Gewissensgründen nicht rechtlich explizit formuliert, da diese Interessengruppe anscheinend nicht Teil des Meinungsbildungsprozesses zur Neugestaltung der Gesetzgebung war. Das war auch nicht notwendig, denn im rechtlich höherrangigen Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland findet sich eine entsprechende Formulierung unter Artikel 4:

„Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.“

Zusätzlich stehen über diesen Grundrechten Völker- und Menschenrechte. Auch hier findet sich eine entsprechende Formulierung in Artikel 19 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, wie ich bereits in meinem ersten offenen Brief erwähnte:

„Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.“

Verkündung (links) der „Universal Declaration of Human Rights” am 10. Dezember 1948 als ausdrückliches Bekenntnis der Vereinten Nationen zu den allgemeinen Grundsätzen der Menschenrechte im Palais de Chaillot in Paris. Schlusslesung (rechts) des Grundgesetzes am 7. Mai 1949. Nicht immer sind alle einer Meinung. Wie auch hier an zwei sitzenden Herren zu sehen ist. Geschichtsinteressierte wissen, warum. © Bildnachweis childrensrightsportal.org (links), demokratiegeschichte.eu (rechts)

Es liegt aus meiner Sicht weiterhin in Ihrem Ermessen, mich von der Verpflichtung zur Zahlung des Rundfunkbeitrags direkt zu befreien. Ich bitte Sie deshalb sehr freundlich, mir persönlich zu antworten bzw. als Intendantin auf dieses Anliegen zu reagieren und sich nicht durch Dritte, wie z. B. Ihre Beitrags- oder Rechtsabteilung, vertreten zu lassen.  

Ich freue mich auf Ihre persönliche Antwort und verbleibe mit freundlichen Grüßen

Olaf Kretschmann

Automatisiertes Anschreiben zur Zahlung der Rundfunkbeiträge des Beitragsservice (Köln) von ARD, ZDF und Deutschlandradio über die nächste Abrechnungsperiode (02.2013 - 04.2013) vom 01.03.2013

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Taktgenau wird das nächste Schreiben am 01.03.2013 ausgelöst. Automatisiertes Anschreiben zur Zahlung der Rundfunkbeiträge vom ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice Köln über die nächste Abrechnungsperiode. © Bildnachweis Faksimile vom Original.

Der Zahlungsschein als Gratis-Service ist immer mit dabei. © Bildnachweis Faksimile vom Original.


Zweites indirektes Antwortschreiben von Dagmar Reim (Intendantin des rbb) vom 12.03.2013 – beantwortet durch den Verwaltungsdirektor des rbb Hagen Brandstäter

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Wieder keine direkte Antwort von Dagmar Reim. Diesmal schreibt der Verwaltungsdirektor des rbb Hagen Brandstäter per E-Mail. Der rbb muss sich an das Gesetz halten. Alles hat der Gesetzgeber geregelt. Befreiungsausnahmen sind im § 4 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages zu finden. Wenn hier mein Anliegen nicht berücksichtigt ist, sollte man die Kritik in diesem Zusammenhang nicht an den rbb, sondern an den Gesetzgeber richten. Dieser Art der Darstellung spricht für sich. © Bildnachweis Faksimile vom Original

Dritter offener Brief an die Intendantin des rbb, Frau Dagmar Reim – Proklamation über die Befreiung vom Rundfunkbeitrag

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Sehr geehrte Frau Dagmar Reim,

ich schreibe Ihnen diesen dritten offenen Brief in der leider geringen Erwartung, eine persönliche Antwort von Ihnen zu erhalten. Ich werde diesen Brief den bereits involvierten Personen Herrn Dr. Stefan Wolf, Herrn Gerald Schermuck, Frau Friederike von Kirchbach und dieses Mal auch Ihrem stellvertretenden Intendanten bzw. Verwaltungsdirektor des rbb, Herrn Hagen Brandstätter, übertragen.

Patrick Samborski aus München hat auf der Online-Plattform openPetition gefordert, der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die Zwangsfinanzierung der öffentlich-rechtlichen Medienanstalten beendet wird. Er konnte über 136.000 Unterschriften für die Aktion gewinnen. © Bildnachweis Screenshot openpetition.de

Sie und andere Intendanten werden sicherlich festgestellt haben, dass der Unmut wachsender Teile der Bevölkerung über den neuen Rundfunkbeitrag und den heute existierenden öffentlich-rechtlichen Rundfunk zunimmt. Tausende Menschen versuchen sich zu organisieren. Jeder hat seine ganz eigenen Beweggründe. Die einen finden es ungerecht, für etwas zu zahlen, das sie nicht nutzen, andere wollen den öffentlich-rechtlichen Rundfunk reformieren oder ganz abschaffen. Vielleicht würden sich weniger Menschen beklagen, wenn es heute noch die bis Anfang der 1970er-Jahre bestehende Möglichkeit einer Abmeldung vom Rundfunkempfang gäbe.

Rückseite einer Rundfunkgenehmigung der Deutschen Post aus dem Jahr 1951. Die durch das Reichspostministerium verfügten Bestimmungen von 1931 und 1940 galten noch bis in die 1970er-Jahre. Damit war ein Verzicht auf Rundfunkempfang möglich. Siehe Punkt 6. © Bildnachweis Faksimile des Originals

Ich habe Ihnen ausführlich mein Anliegen geschildert und bat Sie um eine direkte persönliche Antwort. Sie haben mir diese, ohne Angabe eines Grundes, nicht erteilt. Ich hätte mir einen offeneren, ehrlicheren und inhaltlich tieferen Dialog über unsere Ansichten gewünscht. Stattdessen erhalte ich von Ihren Kollegen den Hinweis, dass der Gesetzgeber die Rundfunkbeitragszahlungsbefreiung abschließend in § 4 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag geregelt habe. Falls einer der dort aufgeführten Gründe auf mich zutreffe, solle ich das entsprechende Formular ausfüllen und an die angegebene Adresse schicken. Falls ich keine entsprechende Befreiungsregelung finde, sei meine Kritik an den Gesetzgeber zu richten. Außerdem erhielt ich den Hinweis, dass die Rundfunkanstalten angehalten seien, die gültigen gesetzlichen Regelungen anzuwenden.

Sind die an mich gerichteten Schreiben Ihrer Kollegen adäquate Antworten auf meine Ausführungen? Entsprechen sie einer angemessenen Auseinandersetzung mit einem ehemaligen, über viele Jahre freiwillig zahlenden Teilnehmer? Würden Sie bei einem persönlichen Anliegen selbst gern in dieser Weise behandelt werden?

Ich fordere weder die Abschaffung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, noch, dass dieser nicht finanziert werden soll. Ihre Einrichtung, alle anderen Medien sowie jeder Bürger hat die Möglichkeit der freien und ungehinderten Meinungsäußerung und trägt mit dieser zur Meinungsbildung bei.

Meine im ersten offenen Brief dargelegten Gewissensgründe werden durch die Hintergrundanalyse zur gesetzgeberischen Legimitierung des Rundfunkbeitrags im zweiten offenen Brief und durch die bisherigen Antworten Ihrer Landesrundfunkanstalt bestärkt, so dass ich diese massenmanipulative Vorgehensweise nicht mit einer monetären Beteiligung meinerseits unterstützen kann.

Warum sollte ich gegen mein Gewissen handeln und die für mich sichtbaren „weißen Elefanten im Raum“, die täglich in den Nachrichten erscheinen, für gut heißen und deren Finanzierung ermöglichen?

Ich erhebe nicht den Anspruch, die Wahrheit zu kennen, doch die Art und Weise der Meinungsbildung in den Nachrichtensendungen von ARD und ZDF, selbst an einem ganz belanglosen Tag wie dem 15. März 2013, zeigt für mich auf, dass es sich um eine gewollte einseitige Beeinflussung handeln muss. ARD und ZDF senden überwiegend vollsynchronisierte Nachrichten. Tagesschau/Tagesthemen sowie heute/heute journal präsentieren die gleichen Themen mit minimalen Unterschieden, und dies, obwohl es riesige eigenständige Redaktionsteams gibt. 

Synchronisierte Nachrichten auch am 15. März 2013 bei ARD und ZDF. Auszug aus den präsentierten Themen an diesem Tag. © Bildnachweis Screenshots ARD und ZDF.


Beispiel Meinungsbildung: 2 Jahre Aufstand in Syrien
Ausführlich habe ich in dem Blogbeitrag „Heimlich in Homs“ erläutert, wie gezielt manipulativ auch der öffentlich-rechtliche Rundfunk konsequent die westliche Wertewelt vertritt, die selbstverständlich nicht konträr zur deutschen Außenpolitik oder gar zur Haltung der NATO steht. Die schwarz-weiß malende Argumentationskette wird stetig in den Nachrichten wiederholt, so auch am 15. März. Der friedliche Aufstand in Syrien begann vor zwei Jahren. Baschar el-Assad, der unbeugsame Diktator, ließ sein eigenes friedlich demonstrierendes Volk gnadenlos niederschießen. Heute nutzt er dazu sogar Panzer, Kampfjets und wahrscheinlich demnächst auch Chemiewaffen. Da die syrische Bevölkerung einen demokratischen Wandel nicht widerstandslos herbeiführen kann, hat sie sich bewaffnet, um sich zu verteidigen und sich von der Assad-Diktatur zu befreien. Die westlich demokratische Welt kann nur tatenlos zusehen, da jeder Vorschlag des Weltsicherheitsrates am Veto der Assad-Getreuen Russland und China scheitert. Deshalb wird an diesem Jahrestag auch innerhalb der Europäischen Union lauter über eine eventuelle Lockerung oder Aufhebung des Waffenembargos nachgedacht. Die selbst ernannte „Weltgemeinschaft“, die natürlich ein Kunstbegriff ist, nimmt es einerseits stillschweigend hin, dass längst eine militärische Unterstützung durch einige Golfstaaten stattfindet, andererseits hat die offizielle Anerkennung einer im Ausland ins Leben gerufenen syrischen Oppositions-Regierung, dessen neuer Führer mehrere Jahre in Amerika gelebt hat, nichts mit dem mantraartig wiederholten Begriff „Demokratie“ zu tun. Erschreckend ist für mich jedoch, wie die Öffentlich-Rechtlichen an diesem Tag ihren Meinungsbildungsauftrag nicht nur für die Erwachsenen, sondern auch für unsere Kinder realisieren. Deshalb möchte ich nur auf den „weißen Elefanten“ in den „logo!“-Nachrichten auf dem Kinderkanal der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (KiKA) eingehen. Völlig ungeniert wird hier in kindgerechter Bildsprache visualisiert, wie unsere Kleinen den Konflikt verstehen sollen. Der Nachrichtenbeitrag wird jeden hinterfragenden Menschen nachdenklich stimmen. Sollte sich eines Tages tatsächlich unsere Gesellschaft zu einer humanitäreren, friedvolleren und geldlos gelösteren entwickeln, werden mit großer Wahrscheinlichkeit die dann agierenden Historiker im Nachhinein diese Art der Informationsaufbereitung als einseitige Propaganda interpretieren. Ich tue dies bereits heute.

Ein schwieriges Thema einfach verpackt. Panzer gegen das eigene Volk. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk vermittelt den Kindern unserer Gesellschaft, wie die Basisargumentation zum Syrienkonflikt zu verstehen ist. Präsentation des Redaktionsbeitrages zum Thema „Zwei Jahre Syrien-Krieg“ bei KiKA in der Nachrichtensendung „logo!". Der Beitrag ist eine gekürzte Fassung des derzeit noch auf der Website von tivi.de abrufbaren logo!-Themas: „Gewalt in Syrien“. © Bildnachweis Screenshots KiKA/ZDF


Beispiel Meinungsbildung: Drohende Staatspleite Zyperns
Ob Euro-, Schulden-, Wirtschafts-, Banken- oder eine andere Krise – es wird Angst verbreitet, dass morgen alles zusammenbrechen könnte. Damit es auch der einfache Bürger besser versteht, wird jeder zum Volks- oder Betriebswirt, um bei dem Thema mitreden zu können. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hilft bei der Meinungsbildung und berichtet konsequent, wie die anderen großen Medien. Diesmal gibt es auch zu Zypern eine Basis-Story, die erläutert, warum das Land angeblich so verschuldet ist und warum es nur mit bestimmten Rettungsmaßnahmen möglich ist, einen Kollaps zu verhindern. Jedes Land, das in Europa in die virtuelle Eurokrise gerät, wird durch die „Troika“, bestehend aus den „Experten“ der EU, der EZB und des IWF, nach deren Bedingungen gerettet. Durch eine Autorität, welche die Bürger Europas nicht demokratisch legitimiert haben, die aber die Macht besitzt, fast ganz Europa vor Ehrfurcht erzittern zu lassen. Die Menschen haben Angst, ihr Erspartes zu verlieren, und Staaten werden gezwungen, ihren Besitz zu privatisieren oder ihre Souveränität aufzugeben. Die zwei Begriffe „systemrelevant“ und „alternativlos“ zeigen auf, dass es nur auserwählten Kräften vorbehalten ist, die passenden Maßnahmen zur Lösung zu bestimmen. Deshalb ist an diesem 15. März nicht ein ganz spezieller „weißer Elefant“ zu erkennen, nein, es ist der altbekannte, der bereits seit Beginn unseres heutigen Bankensystems existiert. Neben der mathematischen Logik des Zinseszins (inkl. der exponentiellen Steigerung ins nicht mehr Rückzahlbare) ist durch die Geldschöpfungsmöglichkeit der Banken nur diesen die Macht gegeben, über Wohl oder Elend der Menschen im Sinne des Kapitals zu bestimmen. Ein Blick in das Schülerbuch für die Sekundarstufe II „Geld und Geldpolitik“ der Deutschen Bundesbank erhellt das Unglaubliche. Ein Absatz reicht, um zu der Interpretation zu gelangen, dass alles nur auf einem virtuellen Versprechen beruht, an das alle Teilnehmer dieses Systems glauben müssen, da Banken einfach Geld aus dem Nichts erschaffen. In dem besagten Dokument steht u. a. für jeden lesbar:

Wird einem Kunden ein Kredit über 1.000 Euro gewährt (z. B. Laufzeit 5 Jahre, 5 % p. a.), erhöht sich die Sichteinlage des Kunden auf seinem Girokonto um 1.000 Euro. Es ist Buchgeld entstanden oder es wurden 1.000 Euro Buchgeld geschaffen: Die Buchgeldschöpfung ist also ein Buchungsvorgang. 

„Geld und Geldpolitik" – interessante Basislektüre zum Thema Geld. Leider findet sich kein Bezug zu den führenden Geldsystem-Involvierten wie Rothschild, Warburg, Rockefeller und anderen. © Bildnachweis Deutsche Bundesbank, PDF-Dokument

Die Eingabe eines beliebigen Zahlenwertes durch einen Bankmitarbeiter auf seinem Computer reicht aus, um Geld zu schaffen und den Kreditnehmer zu zwingen, diesen Betrag an die Bank zzgl. eines Zinseszins (woher soll dieser Zins eigentlich kommen?) zurückzuzahlen. Sollte der Kreditnehmer keine Bank sein, dann hat dieser natürlich nicht die Möglichkeit, Geld aus dem Nichts zu schaffen. Wer gab den Banken dieses Recht? Nach meinem Kenntnisstand haben sich die Banken selbst dieses Recht geschaffen und durch die jeweiligen Regierungen autorisieren lassen.


Beispiel Meinungsbildung: „NSU“
Am 15. März 2013 tagt erneut der Untersuchungsausschuss „Terrorgruppe Nationalsozialistischer Untergrund“. Heute ist Herr Otto Schily vorgeladen, der an diesem Tag einen Teil der politischen Verantwortung übernimmt. Otto Schily kennt sich als ehemaliger Anwalt der einstigen RAF-Mitglieder Horst Mahler und Gudrun Ensslin mit den politischen Möglichkeiten der Staatsgewalt aus. Egal ob hinsichtlich illegaler Tonbandmitschnitte oder der Selbstmord-Darstellung seiner Mandanten. Noch tiefere Einblicke über die Geheimdienstaktivitäten hat er mit hoher Wahrscheinlichkeit während seiner Amtszeit als Innenminister erhalten. Wer eine solche Position jemals besetzt hat, weiß, wie die große politische Stoßrichtung zum Thema NSU lautet, und wird diese auf keinen Fall in Zweifel ziehen. Da soll es seit Jahren eine „Terrorzelle“ gegeben haben, die völlig unbehelligt mordend durchs Land zieht. Zwei der angeblichen Mitglieder bringen sich nach einem Banküberfall in Eisenach im November 2011 in ihrem Wohnmobil um, das anschließend brennt. Allein über dieses Ereignis gibt es verschiedene offizielle Verlautbarungen, die jeweils forensisch begründet werden. Erst hieß es, jeder hätte sich selbst erschossen. Tage später, einer hätte den anderen erschossen, das Wohnmobil in Brand gesetzt und sich danach selbst umgebracht. Zeitgleich verschwindet die dritte Person aus ihrer Zwickauer Wohnung und zündet diese zuvor an, um Beweismittel zu vernichten. Trotzdem versendet sie eine DVD mit einem Bekennervideo, was im Widerspruch zu der Vernichtung der Beweismittel steht. Wie diese Person davon erfuhr, dass die beiden anderen angeblichen Mitglieder verstorben sind, ist noch nicht offiziell verlautbart worden. Warum sie sich selbst stellt, obwohl sie und ihre Begleiter zuvor unbehelligt über Jahre abtauchen konnten, ist bisher nicht offiziell beantwortet. Da im Wohnmobil und in der abgebrannten Wohnung alle relevanten Tatwerkzeuge zu allen Morden und sogar noch weitere Bekennervideos gefunden werden, entsteht ein paar Tage später ein kollektives Bewusstsein in der Gesellschaft. Der „Nationalsozialistische Untergrund“ wird als Marke „NSU“ in den Medien geboren und verankert. 

Handwerklich professionell umgesetzt. Das angebliche „Bekennervideo" beeindruckt durch teilweise sehr exakte Tricktechniken. Vor allem die eingebetteten Textblöcke sind auch bei bewegten Sequenzen korrekt und ruckelfrei durch animierte Bewegungspfade umgesetzt worden. © Bildnachweis Screenshots Transkript Bekennervideo NSU, apabiz November 2011

Ich konnte noch nicht die Anklageschrift bzw. die Ermittlungsberichte zum Nachweis der eindeutigen Täterschaft lesen, die den drei Personen bei allen Morden zur Last gelegt wird. Solange kann ich mir auch kein differenziertes Bild machen. Analog zur Ermordung Alfred Herrhausens durch mutmaßliche RAF-Täter wird die Story konsequent politisch-gesellschaftlich so inszeniert, als wenn es nachweislich so geschehen ist. Auch die „NSU“-Story basiert derzeit nur auf Behauptungen. Die Medien, die Staatsanwaltschaft und die Politik fördern jedoch eine kollektive Wahrnehmung. Ob Bundeskanzlerin Angela Merkel sich öffentlich anlässlich der Gedenkfeier bei den Hinterbliebenen entschuldigt oder Bundespräsident Joachim Gauck diese einlädt und ihnen verspricht, sich für eine maximale Aufklärung einzusetzen, oder der Spiegel exklusiv die „NSU“-Bekenner-DVD ausschnittweise zeigt. Während all der Jahre sollen durch staatliche Institutionen V-Männer eingebettet, scheinbar Fehler gemacht, mehrfach Akten vernichtet bzw. derzeit vor dem Untersuchungsausschuss keine verwertbaren respektive widersprüchliche Aussagen gemacht worden sein. Es sind jedoch keine Fehler, Ermittlungspannen oder unglücklichen Umstände, wenn Verfassungsschutz, Bundesnachrichtendienst oder Militärischer Abschirmdienst so agieren. Es ist ihre Aufgabe, für die Öffentlichkeit völlig intransparent im Hintergrund zu tätig zu sein. Ich kann keinen Mitarbeiter einer geheimdienstlichen Einrichtung befragen, dessen Aufgabe es ist, u. U. bewusst zu täuschen bzw. zu lügen, und von ihm verlangen, vor einem Ausschuss die Wahrheit zu sagen. Wir werden nie vollumfänglich erfahren, was wirklich hinter den Kulissen vor sich gegangen ist bzw. heute noch geht, sonst würden diese Strukturen seitens der breiten Bevölkerung abgelehnt werden. Auch hier ist der „weiße Elefant“ an diesem Tag nicht ein neuer. Es reicht, sich mit der Marke „NSU“ zu beschäftigen, damit, wie diese es geschafft hat, sich zu etablieren, und welche Rolle dabei das so genannte „Bekennervideo“ spielt. Ohne dieses würde es das Branding „NSU“ nicht geben. Die Analyse des Videos wäre inhaltlich bereits einen eigenen Blog wert. Hier war kein unbedarfter Hobby-Filmer am Werk. Die verwendete Tricktechnik für die Einbettung von Schrift (inklusive der besonderen Berücksichtigung von Perspektiven, Lichtverhältnissen und Schattenwürfen), die Bluescreen-Bearbeitung von Bild und Videosequenzen sowie der gesamte Bild- und Tonschnitt inkl. der dramaturgischen Aufbereitung des Materials mit der Zuordnung der Synchronstimmen sind unmöglich von einer unbedarften Person realisiert worden. Hier war ein Profi am Werk, der auch über entsprechende Hard- und Software-Voraussetzungen verfügt haben muss. Sobald die forensischen Untersuchungen zum digitalen Video veröffentlicht werden oder diese in irgendeiner Form zugänglich sind, werde ich diese mit meinen eigenen Ergebnissen vergleichen. Werden wir jemals erfahren, wer dieses Video erstellt hat? Es ist naheliegend, dass diese Person bzw. Personen zum Thema „NSU“ und zum wirklichen Hergang der Morde ein sehr detailliertes Wissen haben dürften.

Synchrone Bildsprache. Schwarz-Weiß-Abbildungen als verstärkendes Stilmittel. Bei der Darstellung der drei angeblichen Mitglieder der angeblichen Vereinigung „NSU" werden zum Großteil die gleichen Fotos zur Wiedererkennung genutzt. Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt werden trotz aktuell vorliegender Aufnahmen immer mit den Abbildungen aus den 1990er-Jahren gezeigt. Ob die Aufnahmen von damals wirklich schwarz-weiß waren, ist noch unklar. © Bildnachweis Screenshot ZDF, links unten Cover DER SPIEGEL 46/2011, Faksimile des Originals


Beispiel Meinungsbildung:  Der gewollte „Global Mainstream Blackout“ 
Am 15. März passiert etwas, das typisch für unsere Medienwelt ist. Der „weiße Elefant“ ist diesmal dadurch sichtbar, dass dieses Ereignis in den Medien konsequent verschwiegen wird. Es geschieht selbstverständlich medienübergreifend, egal ob in Print-*, TV- oder Radio-Medien (*Ausnahme Junge Welt und Frankfurter Allgemeine Zeitung). Selbst bei CNN oder BBC wird nicht darüber berichtet. Natürlich berichten die Initiatoren, um die es geht, auch nicht darüber. 

Jean-Claude Trichet (links), ehemaliger Präsident der Europäischen Zentralbank sowie Vorsitzender des Europäischen Ausschusses für Systemrisiken (ESRB) und der Weltwirtschaftssitzung der Zentralbankgouverneure in Basel, ist heute Aufsichtsrat bei EADS, Vorstand der Group of Thirty, Vorsitzender des Verwaltungsrates der Brüsseler Denkfabrik BRUEGEL und Vorsitzender Europas der Trilateralen Kommission. David Rockefeller (rechts) ist Gründer und ehrenamtlicher Vorsitzender der Trilateralen Kommission. © Bildnachweis Monika Flueckiger (links), Kris Snibbe/Harvard News Office (rechts)

So wie alle großen Medien hält sich auch in Deutschland der öffentliche-rechtliche Rundfunk daran, seinen Informationsauftrag entsprechend den Mainstream-Medien umzusetzen. Das bedeutet, dass vor allem in den Nachrichten nur über Ereignisse berichtet wird, die eine entsprechende Relevanz besitzen. Stellen Sie sich jedoch vor, Bundeskanzlerin Angela Merkel trifft sich mit einer speziellen privaten Organisation, welche die politische und wirtschaftliche Elite Amerikas, Asiens und Europas zusammenführt, um deren „Führungsverantwortung“ enger und besser abzustimmen. Sie hält eine Rede speziell für die Mitglieder und trotz Ankündigung in ihrem Terminkalender findet kein Presseauflauf statt.

Offizielle Eintragung im Terminkalender der Bundeskanzlerin am 15. März zur Jahrestagung der Trilateralen Kommission. © Bildnachweis Screenshot bundeskanzlerin.de


Warum erfahre ich im öffentlich-rechtlichen Rundfunk nichts von diesem Treffen? Wo sind die professionellen Journalisten, die Dinge aufdecken? Ist das Thema nicht relevant? Eine Organisation, dessen Gründungsvater laut eigener Aussage David Rockefeller (Founder, Honorary Chairman and Lifetime Trustee) ist. Für den unbedarften Bürger hört es sich sonderbar an, aber auch dieser Thinktank ist eines der globalen Spindoctor-Netzwerke zur Verwirklichung der selbst definierten Ideale. Hier treffen sich hinter verschlossener Tür, ähnlich wie bei allen anderen privaten Organisationen, das Who is Who der Politik-, Wirtschafts- und Finanzelite sowie auserwählte Medienvertreter. Niemand berichtet jedoch inhaltlich darüber, weil derzeit keine gewollte Öffentlichkeit stattfinden soll. Der Ressort-Chef für Außenpolitik der Frankfurter Allgemeinen Zeitung, Klaus-Dieter Frankenberger, schreibt am 17. März einen Artikel mit der Überschrift „Wir müssen uns anstrengen“. Journalistisch geschickt eingebettet nimmt nur ein Satz („Die Mitglieder der Trilateralen Kommission konnten sich am Wochenende auf ihrer Jahrestagung in Berlin davon überzeugen, wie ernst es der Bundesregierung und insbesondere der Bundeskanzlerin damit ist.“) indirekt Bezug auf diese Veranstaltung. Wie ist es möglich, dass er in diesem Artikel die Bundeskanzlerin zitieren kann? Ganz einfach, er war dabei, weil er Mitglied der Trilateralen Kommission ist. Es ist verwunderlich, dass keine Details veröffentlicht werden. Selbst das Foto Frau Merkels in der Online-Ausgabe der FAZ hat nichts mit der Veranstaltung zu tun.

FAZ-Artikel „Wir müssen uns anstrengen" in der Online-Version (links). Das Foto Angela Merkels stammt nicht vom Tag der Veranstaltung. In der Print-Ausgabe, wo der Artikel auch veröffentlicht wurde, wurde auf ein Fotomotiv verzichtet. Klaus-Dieter Frankenberger (beim 5th Asia-Europe Editors' Roundtable 2010 in Brüssel, rechts) ist bei der FAZ verantwortlich für das Ressort Außenpolitik und Mitglied der deutschen Gruppe der Trilateralen Kommission. © Bildnachweis Screenshot FAZ (links), Asia-Europe Foundation (rechts)

Dank freundlicher Unterstützung eines Fotografen und Diplomaten kann ich zu dieser Veranstaltung weitere Informationen veröffentlichen. Die Mitglieder der Trilateralen Kommission luden nicht, wie manche vermuten, Bundeskanzlerin Angela Merkel an einem geheimen, abgeschirmten Ort in Berlin zu ihrem Jahresmeeting ein. Die Kanzlerin selbst empfing die Kommission im Deutschen Bundestag. Ihr Regierungssprecher Steffen Seibert nahm ebenfalls beim Empfang teil. Natürlich verkündete er zu diesem Zeitpunkt keine Twitter-Meldungen dazu. Im Fraktionssitzungssaal der CDU/CSU hielt Angela Merkel ihre Rede. 

Tweets von Steffen Seibert (links) vom 15. März 2013. Es findet sich keine Ankündigung oder gar ein Kommentar zur Veranstaltung. Steffen Seibert (rechts) beim Empfang der Trilateralen Kommission im Bundestag mit Bundeskanzlerin Angela Merkel und dem stellvertretenden Vorsitzenden Europas der Kommission, Michael Fuchs (CDU). © Bildnachweis Screenshot Twitter-Account @RegSprecher (links), Gonçalo Simões da Silva (rechts)

Podium der Veranstaltung zur Rede Angela Merkels vor der Trilateralen Kommission im Fraktionssitzungssaal der CDU/CSU am 15. März 2013 (v.l.n.r. stellvertretender Vorsitzender Europas Michael Fuchs, Bundeskanzlerin Angela Merkel, Vorsitzender Europas Jean-Claude Trichet, Vorsitzender Nordamerikas Joseph S. Nye). © Bildnachweis Gonçalo Simões da Silva

Bundeskanzlerin Angela Merkel bei ihrer Rede am 15. März 2013 im Fraktionssitzungssaal der CDU/CSU vor den eingeladenen Mitgliedern der Trilateralen Kommission. © Bildnachweis Gonçalo Simões da Silva

Ich habe nach der Veranstaltung die Bundeskanzlerin angeschrieben und angefragt, ob Sie mir ihr Redemanuskript zusenden könne, und die öffentlich-rechtlichen Redaktionen gebeten, mir mitzuteilen, warum keine Berichterstattung in irgendeiner Form erfolgte. Ich halte die bisher eingegangenen Antworten des Referatsleiters im Büro der Bundeskanzlerin, der Tagesschau-Redaktion und des Deutschlandfunks für sehr interessant und möchte diese nachfolgend zur Selbstlektüre zur Verfügung stellen. 

Antwort des Hörerservice des Deutschlandfunks vom 26. März 2013 auf meine Anfrage, ob eine Berichterstattung zur Veranstaltung der Trilateralen Kommission mit der Bundeskanzlerin erfolgte und ob das Redaktionsteam weitere diesbzgl. Hintergrundinformationen habe. © Bildnachweis Faksimile des Originals

Antwort des Redaktionsteams der Tagesschau vom 2. April 2013 auf meine Anfrage, ob eine Berichterstattung zur Veranstaltung der Trilateralen Kommission mit der Bundeskanzlerin erfolgte und ob das Redaktionsteam weitere diesbzgl. Hintergrundinformationen habe. © Bildnachweis Faksimile des Originals

Die Antwort aus dem Bundeskanzleramt vom 2. April 2013 auf meine Anfrage, ob ich das Redemanuskript der Bundeskanzlerin zur Veranstaltung am 15. März bekommen könne. © Bildnachweis Faksimile des Originals


Wie ist überhaupt diese doppelt einseitige Meinungsbildung von ARD und ZDF möglich? Die Bundesverfassungsrichter haben doch 1961 (angeblich) erfolgreich den Staatsrundfunk verhindert?

Bundeskanzler Konrad Adenauer unterzeichnet am 25. Juli 1960 den Vertrag zur Gründung des ersten kommerziellen TV-Senders in der Bundesrepublik Deutschland („Deutschland-Fernseh GmbH“) ohne Beteiligung der einzelnen Bundesländer. Diese hatten laut Gesellschaftsvertrag die Möglichkeit, später dem Vertrag beizutreten. Dieses hastige Vorgehen löste Empörung bei den Intendanten der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten aus. Hans Bausch, Intendant des Süddeutschen Rundfunks, erklärt am gleichen Tag in der Tagesschau den Fernsehzuschauern, wie die ARD den Vorgang zur Gründung der „Deutschland-Fernseh GmbH“ durch Bundeskanzler Konrad Adenauer bewertet: „… Dieser einseitige und vorbedachte Schritt der Bundesregierung erfüllt die Intendanten mit Sorge und Bestürzung. Im Gegensatz zu der bewährten öffentlich-rechtlichen Grundlage des Fernsehens soll nunmehr ein kommerzielles System geschaffen werden. Die Intendanten sehen darin eine Gefahr für die Unabhängigkeit und Objektivität eines der wichtigsten Informationsmittel. Sie warnen vor den Folgen für unsere Gesellschaft und das politische Leben.“ © Bildnachweis dpa Bilderdienst Ffm.

Die SPD-regierten Länder klagten 1960-1961 erfolgreich vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die von Bundeskanzler Konrad Adenauer gewünschte Alternative zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Die CDU-regierten Länder hatten sich nicht an der Klage beteiligt. Rechtsanwalt Adolf Arndt, Bevollmächtigter der klagenden Bundesländer; Ministerialrat Berthold Barwinsky, Staatskanzlei Hessen; Rechtsanwalt Pfitzer; Bundesverfassungsrichter Anton Henneka (v.l.n.r.). © Bildnachweis dpa Bilderdienst Ffm.

Aus meiner Sicht bekommt Bundeskanzler Konrad Adenauer seine gewünschte Alternative in abgewandelter Form: das ZDF. Am 1. April 1963 eröffnet ZDF-Intendant Karl Holzamer das Fernsehprogramm. Herr Karl Holzamer war bereits bei der „Deutschland-Fernseh GmbH" für den Posten des Programmdirektors vorgesehen. Auch sein Parteibuch passt. Er war Mainzer CDU-Stadtrat. Die CDU erhielt zusätzlich den Zuschlag für den Chefredakteursposten. Der SPD wurde der Posten des Programmdirektors und der FDP der des Verwaltungsdirektors zugesprochen. © Bildnachweis dpa Bilderdienst Ffm.


Umgehend wurde damals unter Federführung der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz als weitere öffentlich-rechtlich Instanz, die auch mit Rundfunkgebühren der Teilnehmer finanziert werden musste, das ZDF geschaffen. Es sollte ein „Kontrastprogramm“ gegenüber der ARD entstehen. Dieser Aspekt wurde im damaligen ZDF-Staatsvertrag § 22 Abs. 4 wie folgt formuliert:

„ ... damit die Fernsehteilnehmer der Bundesrepublik zwischen zwei inhaltlich verschiedenen Programmen wählen können.“

Deshalb erhielt diese Rundfunkanstalt den Namen „Zweites Deutsches Fernsehen". Heute ist von dieser Differenzierung in Bezug auf die Nachrichtenauswahl und -präsentation nichts mehr zu spüren. 

Was hat dies mit einer gesetzlich verankerten „Grundversorgung“ im Bereich Nachrichten zu tun? Eine bundesverfassungsgerichtliche Begrifflichkeit, die heute zu einer Perversion verkommen ist. 

Hartfrid Wolff, Mitglied der FDP-Fraktion und des Untersuchungsausschusses „Terrorgruppe Nationalsozialistischer Untergrund“. Bei seinem Statement am 15. März 2013 ist auch der öffentlich-rechtliche Rundfunk wieder grundversorgend vertreten. © Bildnachweis Screenshots ZDF/ARD 

Mir ist nicht bekannt, ob die Bundesverfassungsrichter 1961 die Details zur Verfassungsentstehung, insbesondere den Artikel 5, kannten, auf den sich die Daseins-Legitimität des öffentlich-rechtlichen Rundfunks bezieht. In den Akten und Protokollen des Parlamentarischen Rates (1948-1949), die detailliert erst nach über 40 Jahren veröffentlich wurden, lässt es sich erfahren. Insbesondere die stenografischen Mitschriften der einzelnen Sitzungen und die Aktenvermerke zu den einzelnen offiziellen und inoffiziellen Sitzungen der Militärgouverneure mit den Ministerpräsidenten sind sehr aufschlussreich. Nach dem Studium dieser Quellen erhalte ich einen anderen Blick auf die in unserem Land bestehenden Dauerthemen: ob das Grundgesetz eine Verfassung ist, warum dieses Land BRD heißt, ob dieses Land ein Staat mit voller völkerrechtlich anerkannter Souveränität ist und ob das Deutsche Reich weiterhin existiert. Die Lektüre ist sehr zu empfehlen. Es ist bemerkenswert, wie häufig die Gesetzestexte umgeschrieben wurden, damit nach offizieller fünfzehnmaliger Konsultation der Militärgouverneure das Grundgesetz durch diese genehmigt wurde. Entscheidend im Rundfunk-Kontext ist aber die Frage, wie der heutigen Artikel 5 entstand und wie dieser inhaltlich modifiziert bzw. diskutiert wurde. Um hiervon einen Eindruck zu vermitteln, beschränke ich mich auf einen kleinen Ausschnitt zu dieser Thematik und auf die bis heute verschwiegene, unglaubliche Tatsache, dass bereits damals die Rundfunk-Lobbyisten ihre konkreten Wünsche zur inhaltlichen Ausformulierung vorgegeben hatten.

Der achte Band zu den Veröffentlichungen des Parlamentarischen Rates beschäftigt sich mit den Akten und Protokollen der Beziehungen zwischen dem Rat und den Militärregierungen. © Bildnachweis vom Innentitel des Buches „Der Parlamentarische Rat 1948-1949" Band 8  

Bevor das Grundgesetz ausgearbeitet wurde, fand vom 10. bis 23. August 1948 ein so genannter Verfassungskonvent auf Herrenchiemsee statt. Dem dort eingerichteten Unterausschuss I lagt eine erste Fassung, in der das Thema im Artikel G beschrieben war, vor, die den späteren Fachausschüssen als Diskussionsgrundlage dienen sollte. 

Artikel G 
Jeder hat das Recht, seine Meinung frei und öffentlich zu äußern und sich über die Meinung anderer zu unterrichten. Beschränkungen des Rundfunkempfangs und des Bezuges von Druckerzeugnissen sind unzulässig.
Die Presse hat die Aufgabe und das Recht, über Vorgänge, Zustände, Einrichtungen und Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens wahrheitsgemäß zu berichten.
Eine Zensur findet nicht statt.

Aus dieser Fassung entstand die modifizierte Diskussionsvorlage für die Fachausschüsse. Jetzt wurde das Thema erstmalig in Artikel 7 definiert.

Artikel 7
  1. Jeder hat das Recht, seine Meinung frei und öffentlich zu äußern und sich über die Meinung anderer zu unterrichten. Beschränkungen des Rundfunkempfanges und des Bezugs von Druckerzeugnissen sind unzulässig.
  2. Die Presse hat die Aufgabe und das Recht, über Vorgänge, Zustände, Einrichtungen und Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens wahrheitsgemäß zu berichten.
  3. Eine Zensur ist unstatthaft.
In den Fachausschüssen wurde die oben genannte Vorlage noch einmal modifiziert, so dass eine weitere vorläufige Fassung (Stand 18. Oktober 1948) zur Beratung entstand, die jetzt in Artikel 8 formuliert wurde.

Artikel 8
  1. Die Freiheit der Meinungsäußerung in Wort, Schrift und Bild ist unverletzlich.
  2. Jede Beschränkung in der freien Unterrichtung und Meinungsbildung aus allgemein zugänglichen Quellen insbesondere beim Rundfunkempfang oder dem Bezug von Druckerzeugnissen ist unstatthaft.
  3. Presse, Rundfunk und Film haben das Recht, ohne Behinderung durch Zensur über Angelegenheiten von allgemeinem Interesse wahrheitsgetreu zu berichten und zu ihnen Stellung zu nehmen.
  4. Diese Rechte finden ihre Grenze in der Pflicht zur Treue gegenüber der Verfassung, an den Vorschriften der Strafgesetze, an den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend, insbesondere im Filmwesen, und an dem Recht der persönlichen Ehre.

Nach weiteren Änderungen in verschiedenen Lesungen wurde die verabschiedete Fassung vom 23. Mai 1949, die auch im Bundesgesetzblatt erschien, im Artikel 5 festgeschrieben.

Artikel 5
  1. Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
  2. Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
  3. Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.
Meine Behauptung, dass auch im Rahmen der Entstehung des Grundgesetzes der Rundfunk direkten Einfluss nahm, stütze ich u. a. auf mehrere Aussagen der 25. Sitzung des Ausschusses für Grundsatzfragen am 24. November 1948, die während der zweiten Lesung zu den Grundrechteartikeln geäußert wurden. Es diskutierte der Vorsitzende des Ausschusses, Dr. von Mangoldt (CDU), mit verschiedenen Mitgliedern des Parlamentarischen Rates. Nachfolgend ein Auszug aus dem stenografischen Protokoll:

Während der 25. Sitzung des Parlamentarischen Rates wurde im Ausschuss für Grundsatzfragen das Thema Meinungs-, Presse- und Rundfunkfreiheit am 24. November 1948 behandelt und diskutiert. Der komplette Wortlaut ist in Band 5/II „Der Parlamentarische Rat 1948-1949" nachzulesen. © Bildnachweis Innenseite des Buches „Der Parlamentarische Rat 1948-1949" Band 5/II

...

Dr. von Mangoldt: Ich habe nur ein Bedenken bei dieser Formulierung. Sie klingt sehr schön. Wenn es aber heißt, insbesondere der Rundfunkempfang darf nicht eingeschränkt werden, so liegt die Beschränkung des Rundfunkempfangs schon darin, daß man Rundfunk nur empfangen kann, wenn man die entsprechenden Gebühren bezahlt.
Dr. Eberhard: Ein Druckerwerk bekommt man auch nur, wenn man es bezahlt.
Dr. von Mangoldt: Bei der öffentlichen Einrichtung des Rundfunks, den jeder aus der Luft entnehmen kann, ist es anders als bei einem Presseerzeugnis. ...

...

Dr. von Mangoldt: Vielleicht kann man sagen: Niemand darf gehindert werden, sich frei zu unterrichten.
Dr. Bergsträsser: Sie hatten Bedenken gegen das Wort „frei“.
Dr. von Mangoldt: Dann müssen wir Bedenken aber ebenso gegen das Wort „gehindert“ vorliegen. Eine Behinderung liegt auch darin, daß man erst davon Gebrauch machen kann, wenn man eine Gebühr bezahlt.
Dr. Bergsträsser: Das kann nur ein Jurist formulieren.
Dr. Heuss: Ich würde die Sorgen wegen der Gebühr nicht haben. Es kann eventuell bei der Berichterstattung gesagt werden, es darf um Gottes willen kein Richter auf die Idee kommen, daß sich das auf die gebührentechnischen Regelungen bezieht.

...

Dr. von Mangoldt: Ich schlage vor, die Sache etwas auseinanderzuziehen. Wir haben zu dieser Fassung schon gewisse Bedenken auch vom Rundfunk gehört ....  Ich würde vorschlagen, daß man das offen hält – wird gewährleistet. Rundfunk und Film haben beide sehr begrüßt, daß neben der Pressefreiheit auch ihnen die Freiheit der Berichterstattung gewährleistet wird. 

...

Dr. von Mangoldt: Beim Rundfunk taucht eine andere Frage auf. Es ist ein Wunsch des Rundfunks, zur Sicherung der Freiheit der Berichterstattung des Rundfunks, überhaupt der Unabhängigkeit vom Staate, eine Vorschrift des Inhalts aufzunehmen, daß Rundfunksendern ihre Stellung als öffentlich-rechtliche Anstalten gewährleistet wird.
Dr. Heuss: Das können wir unmöglich in die Verfassung hineinnehmen. Das sieht heute in den einzelnen Zonen bzw. Ländern total unterschiedlich aus. ...
Dr. von Mangoldt: Die aber überall die öffentlich-rechtlichen Anstalten vorsehen.
Dr. Eberhard: Vorläufig sind es Sender der Militärregierung ...

...

Dr. von Mangoldt: Der Rundfunk selbst hat beantragt: „ ... rechtlich selbstständige, politisch und wirtschaftlich unabhängige Einrichtungen des öffentlichen Rechts, die Sendeanlagen betreiben und die Sendeprogramme bestimmen.“
Dr. Eberhard: Der Rundfunk selbst beantragt dies. Wir haben es in einem Landtagsausschuss erlebt. Da kam der Intendant und die Angestellten, die alle erklärten, sie hätten die und die Forderungen an das Radiogesetz. Es ist alles sehr im Fluß. Ich würde es nicht in der Verfassung festlegen.
Dr. von Mangoldt: Es ist gut, von den Leuten, die dauernd damit zu tun haben, zu hören, auf welche Schwierigkeiten sie stoßen. Wir stoßen schon auf Schwierigkeiten. 

...

Sie, Frau Dagmar Reim, haben mir mitteilen lassen, dass sich Ihre Landesrundfunkanstalt an das Gesetz halten muss, das vom Gesetzgeber vorgegeben wurde. Das muss ich nicht weiter kommentieren. Deshalb appelliere ich an Ihr Herz und Ihr Gewissen, die durch Ihre eigene Gesetzgebung geschaffene Möglichkeit zu nutzen, auf die Veranlassung von Zahlungsbescheiden, Bußgeldbescheiden wegen Ordnungswidrigkeit bzw. Vollstreckungsmaßnahmen mir gegenüber zu verzichten und mich individuell von der verpflichtenden Beitragszahlung zu befreien. Durch meine individuelle Befreiung ist im Verhältnis zu den über 40 Millionen bestehenden Beitragskonten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks jederzeit dessen Finanzierungssicherheit gewährleistet.

Falls Sie meinem Wunsch nicht nachkommen können oder wollen, ist es trotzdem mein Bestreben, unsere unterschiedlichen Ansichten in Einklang zu halten. Deshalb werde ich hiermit zum heutigen Tag meine eigene Proklamation über die Befreiung vom Rundfunkbeitrag verkünden:

Proklamation über die Befreiung vom Rundfunkbeitrag vom 5. April 2013. © Bildnachweis Faksimile des Originals


Sollten Sie Probleme mit meiner Erklärung haben, wenden Sie sich bitte an den Gesetzgeber, der die Befugnisse hat, meine Menschenrechte einzuschränken. Ich freue mich immer noch auf eine direkte Antwort von Ihnen und stehe Ihnen zu einem direkten persönlichen Dialog jederzeit bereit.

Vielen Dank für Ihr Verständnis – Olaf Kretschmann




Offizieller Gebühren-/Beitragsbescheid des Rundfunks Berlin-Brandenburg vom 05.04.2013

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Am heutigen Tag (13.04.2013) ist es soweit. Der Gebühren-/Beitragsbescheid des Rundfunks Berlin-Brandenburg trifft ein. Das Schreiben ist zufälligerweise auf den 05.04.2013 datiert, an dem auch der dritte offene Brief veröffentlicht wurde. © Bildnachweis Faksimile vom Original.

Auf der Rückseite des Gebühren-/Beitragsbescheides befindet sich die Rechtsbehelfsbelehrung. Sehr interessant ist, dass keine Fundstellen der Satzung über das Verfahren zur Leistung der Rundfunkbeiträge bei Drucklegung des Schreibens vorlagen. © Bildnachweis Faksimile vom Original.

Dem Gebühren-/Beitragsbescheid lag wieder ein Zahlschein an den ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice Köln bei. © Bildnachweis Faksimile vom Original.




Vierter offener Brief an die Intendantin des rbb, Frau Dagmar Reim – Widerspruch gegen Gebühren-/Beitragsbescheid

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Sehr geehrte Frau Dagmar Reim,

ich schreibe Ihnen diesen vierten offenen Brief, da ich von Ihrer Landesrundfunkanstalt Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) am 13. April 2013 einen Gebühren-/Beitragsbescheid erhielt. Es handelt sich bei diesem Schreiben vermutlich um einen technischen Fehler der Landesrundfunkanstalt, der mit hoher Wahrscheinlichkeit durch vollautomatisierte Prozesslogiken ausgelöst wurde, ohne meinen individuellen Fall konkret zu berücksichtigen.

Zur Sicherheit wiederhole ich kurz den Sachverhalt. Ich bat Sie am 31. Dezember 2012, mich kraft Ihrer Befugnisse als Intendantin persönlich vom Rundfunkbeitrag zu befreien. Auf meinen Brief erhielt ich von Ihnen keine persönliche Stellungnahme. Da auch nach meinem zweiten offenen Brief keine verbindliche Antwort Ihrerseits erfolgte, habe ich meine Befreiung vom Rundfunkbeitrag proklamiert.

Zusätzlich appellierte ich an Ihr Herz und Ihr Gewissen, die durch Ihre eigene Gesetzgebung geschaffene Möglichkeit zu nutzen, auf die Veranlassung von Zahlungsbescheiden, Bußgeldbescheiden wegen Ordnungswidrigkeit bzw. mir gegenüber ausgesprochenen Vollstreckungsmaßnahmen zu verzichten.

Der Umschlag des Gebühren-/Beitragsbescheides lässt nicht erkennen, dass der Adressat dieses Schreibens die Landesrundfunkanstalt Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) ist. © Bildnachweis Faksimile des Originals


Auf dem Briefkopf des Gebühren-/Beitragsbescheides werden die Landesrundfunkanstalt Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) (1.) und der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice (2.) als Adressaten ausgewiesen. © Bildnachweis Faksimile des Originals



Auf der Rückseite des Gebühren-/Beitragsbescheides finden sich Angaben zur Rechtsbehelfsbelehrung (1.), zu den Rechtsgrundlagen (2.) und ein Hinweis zur fehlenden Satzung (3.). Inwieweit kann eine Rechtsbehelfsbelehrung vollständig und damit verbindlich sein, wenn wichtige Verfahrenskriterien fehlen? © Bildnachweis Faksimile des Originals




Meine Proklamation über die Befreiung vom Rundfunkbeitrag erfolgte am 5. April 2013 und wurde offenbar bisher noch nicht in Ihren technischen Systemen berücksichtigt. Vielleicht liegt es auch daran, dass das Datum des letzten offenen Briefes exakt dem abgedruckten Datum des Gebühren-/Beitragsbescheides entspricht. Auf diesem Bescheid befindet sich ein Hinweis zur Rechtsbehelfsbelehrung, der das Dokument nach meinem Kenntnisstand zu einem Verwaltungsakt zur einseitig verbindlichen Regelung eines Einzelfalles werden lässt.

In meiner Proklamation habe ich Ihnen ausdrücklich untersagt, meine Menschenrechte durch Ihre Landesrundfunkanstalt bzw. die in deren Namen handelnden Unternehmen bzw. Personen in irgendeiner Form, wie z. B. durch Verfolgung oder Einschüchterungsversuche per Zahlungsaufforderungen, Vollstreckungsmaßnahmen bzw. deren Androhungen oder andere Drohungen, zu verletzen (siehe Proklamation vom 5. April 2013, V.).

Zu meinem eigenen Schutz erhebe ich deshalb Widerspruch gegen den Gebühren-/Beitragsbescheid vom 5. April 2013 und bitte Sie, Ihre Rechtsbehelfsbelehrung zu vervollständigen, indem Sie mir die fehlende „Satzung über das Verfahren zur Leistung der Rundfunkbeiträge“ Ihrer Landesrundfunkanstalt zusenden. Meine zur Begründung dienenden Tatsachen und Argumente liegen Ihnen mit den Schreiben vom 31. Dezember 2012, 20. Februar 2013 und 5. April 2013 vor.

Freundliche Grüße

Olaf Kretschmann

2. offizieller Gebühren-/Beitragsbescheid des Rundfunks Berlin-Brandenburg vom 02.08.2013

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Ohne einen Bezug zu meinen 1. Widerspruch erhalte ich einen 2. Gebühren-/Beitragsbescheid des Rundfunks Berlin-Brandenburg.
© Bildnachweis Faksimile vom Original.






Auf der Rückseite des 2. Gebühren-/Beitragsbescheides befindet sich die wieder die Rechtsbehelfsbelehrung. Diesmal wurden einige Aspekte zur vorhergehenden Belehrung erweitert. © Bildnachweis Faksimile vom Original.
Auch beim 2. Gebühren-/Beitragsbescheid lag wieder ein Zahlschein an den ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice Köln bei. © Bildnachweis Faksimile vom Original.

Fünfter offener Brief an die Intendantin des rbb, Frau Dagmar Reim – Widerspruch gegen den zweiten Gebühren-/Beitragsbescheid

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Sehr geehrte Frau Dagmar Reim,

heute schreibe ich Ihnen meinen fünften offenen Brief, da wir unsere unterschiedlichen Positionen hinsichtlich der mir durch Ihre Landesrundfunkanstalt auferlegten Verpflichtungen zur Zahlung des Rundfunkbeitrages noch nicht einvernehmlich klären konnten. Es ist für mich nicht nachvollziehbar, aus welchen Gründen Sie bisher jegliche persönliche Stellungnahme bzw. jeden Kontakt vermieden haben. Wenn Sie mit einem Mitmenschen eine persönliche Angelegenheit klären wollen, dann erwarten doch auch Sie, dass Sie dies von Mensch zu Mensch tun können. Aktuell werde ich deshalb das Gefühl nicht los, dass ich es nicht mit Ihnen als Person zu tun habe, sondern mit einer anonymen Instanz, die maschinenähnlich handelt.

Ich biete Ihnen gern weiterhin meine Bereitschaft an, unsere unterschiedlichen Positionen gemeinsam persönlich zu diskutieren, um auszuloten, welche Lösungen Sie Mitbürger(innen) mit meiner Gewissenseinstellung unterbreiten können. Die von Ihnen im Interview mit Jörg Thadeusz (Veröffentlichung am 30.04.2013) präsentierte Möglichkeit der allgemeinen Befreiung vom Rundfunkbeitrag, abgesehen von Härtefällen, ist eine Farce (über die Sie sich auch noch amüsieren).

[Jörg Thadeusz] „Ihre Haltung zum Rundfunkbeitrag ist ja klar, aber ich muss Sie trotzdem noch einmal fragen. Aus der evangelischen Kirche, aus der katholischen Kirche kann ich austreten. Ich kann mich von der Kirchensteuer befreien. Ich kann mich jetzt schon überhaupt gar nicht mehr vom Rundfunkbeitrag befreien. Inwieweit ist das ...“

[Dagmar Reim] „Solange Sie eine Wohnung haben, Herr Thadeusz, wenn Sie die aufgeben ...“

[Jörg Thadeusz] „Okay – wie soll ich jetzt mit einer Tüte auf der Straße wohnen? – Na ja, gut, dann bin ich endlich frei.“

[Dagmar Reim] „Ja.“

Dagmar Reim erläutert im Interview mit Jörg Thadeusz unter anderem, wie es sich mit dem Rundfunkbeitrag verhält. © Bildnachweis Screenshot rbb


Vor einigen Tagen habe ich einen zweiten Gebühren-/Beitragsbescheid erhalten, ohne dass Sie auf meinen vorhergehenden Einspruch zum 1. Gebühren-/Beitragsbescheid Stellung genommen haben. Soll ich jetzt in einer rekursiven Zeitschleife verweilen, bis Sie gedenken, diese zu unterbrechen? Wie kann ich wissen, ob der 1. Bescheid, den Sie per Post übertragen haben und bei dem bestimmte Passagen zur Rechtshilfebelehrung nicht aufgeführt waren, rechtskräftig ist, ob wegen der Unvollständigkeit des Dokuments mein Widerspruch eine Bearbeitungsdauer von einem Jahr haben wird oder ob dieser Bescheid kein offiziell bindender Bescheid war, weil die erlassende Institution nicht eindeutig und zweifelsfrei erkennbar war? Benötige ich eine Fachexpertise, um diesen Verwaltungsvorgang zu verstehen? Das wäre absurd. Ihre Kollegen werden die Regelungen für die Ausstellung eines rechtsgültigen Bescheides mit Sicherheit kennen. Für mich ergibt sich die Schlussfolgerung, dass Sie es Ihrerseits als notwendig erachten, so bürokratisch wie möglich zu handeln, damit die benannte Angelegenheit nicht zu einem zwischenmenschlichen Vorgang führt. Meinem Eindruck nach offenbart das Wort Staatsgewalt in diesem Zusammenhang auch eine andere, vielleicht „wahre“ Bedeutung.

Der komplexe Aufbau eines Bescheides ist für den Laien kaum verständlich. Wissenswertes dazu findet sich in dem Ratgeber für Verwaltungsangestellte „Der Bescheid“. © Bildnachweis Auszug von 2 Innenseiten des Buches „Der Bescheid – Form, Aufbau und Inhalt“, Dr. Helmut Linhart 



Im Rahmen der Rundfunkgesetze wird eine minimale Auswahl an Befreiungsmöglichkeiten benannt. Eine Befreiung aus Gewissensgründen wird nicht explizit erwähnt, deshalb ist für dieses Anliegen auch kein Befreiungsformular vorgesehen. Weil kein Befreiungsformular vorliegt, kann auch nicht befreit werden. Da gegen das eigene Gewissen zu handeln, um mit Ihrem Terminus zu sprechen, für mich einen „Härtefall“ darstellt, habe ich Ihnen meinen Befreiungsantrag formlos mit meinem ersten offenen Brief mitgeteilt. Da Sie auf mein Anliegen nicht im Detail eingegangen sind, geschweige denn mich befreit haben, tat ich dies schließlich selbst durch meine Proklamation. Dieses Vorgehen scheint in Ihrer Landesrundfunkanstalt, dem Rundfunk Berlin-Brandenburg rbb, zu Verarbeitungsproblemen zu führen. Wahrscheinlich, weil diese Form der Befreiung neu ist und keiner systemkonformen Vorgehensweise entspricht. Stellt meine Ablehnung aus Gewissensgründen die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks vor einschneidende Probleme? Ich vermute, ja, denn Sie müssen scheinbar alles daran setzen, die Stabilität der Rundfunkfinanzierung zu gewährleisten. So wie Sie dies am 6. März 2013 bei der 21. Sitzung gegenüber dem Ausschuss für Europa- und Bundesangelegenheiten, Medien erläuterten. Dort fragte Dr. Gabriele Hiller (Die Linke):

„ ... Für die Argumentation für uns als medienpolitische Sprecherin hätte ich gern die Abgrenzung zwischen Haushaltsabgabe, Gebühr, Steuer. Das eine Prozent, das keine Rundfunkempfänger sind, weder Handy, Internet oder Fernseher hat, das es also ablehnt, muss zahlen und macht den Vorwurf, dass es hier eine Zwangsabgabe gibt. Man könnte auch – – Ich will mich nicht auf eine Steuerdiskussion einlassen. Wäre das nicht vermeidbar, wenn die eine eidesstattliche Erklärung abgeben, dass sie nichts haben? Das ist ähnlich wie bei Menschen mit Behinderung. Die haben ihre Authentifizierung, ihren Pass, sie weisen das nach und werden teilweise befreit. Wäre das nicht auch für dieses eine Prozent möglich, und würde das nicht auch der Akzeptanz dieser Abgabe guttun? ...“

Der RBB-Verwaltungsdirektor und stellvertretende Intendant Hagen Brandstäter gehört zur Führungsebene der Landesrundfunkanstalt (geschätztes Einkommen aktuell 182.000 EUR/a). Er ist auch verantwortlich für den Bereich Beitragsservice beim rbb. © Bildnachweis rbb/Anna-Katharina Schulz


Darauf antwortete der RBB-Verwaltungsdirektor Hagen Brandstäter:

„... Ich komme zum zweiten Punkt, zu dem 1 Prozent der Menschen, die offensichtlich kein Gerät bereithalten, keinen öffentlich-rechtlichen Rundfunk oder die Medien überhaupt nicht nutzen. Man muss sich noch mal vergegenwärtigen, dass das alte Modell von Geräten ausging. Der Gesetzgeber hat, wie ich finde, in der heutigen Zeit absolut nachvollziehbar gesagt: Wir müssen weg von den Geräten, weil die Konvergenz der Medien und die Vielfalt der Empfangsgeräte heute nicht mehr beherrschbar ist, und wir wollen weg von den Kontrollen vor der Wohnungstür. – Der Gesetzgeber hat das typisiert. Ab ungefähr 90 Prozent, sagt die Jurisprudenz, kann man das machen. Es werden sicherlich irgendwann Klagen vor den Gerichten landen. Dessen sind wir uns auch bewusst. Aber es ist so: Dieses 1 Prozent, das Sie nennen, Frau Dr. Hiller – – Wir wissen nicht, ob es 1 Prozent oder 1 Promille ist. Ich bin mir ziemlich sicher, es würden 10 Prozent werden, wenn es diese Möglichkeit, sich dann befreien zu lassen, gäbe. Aber wir würden wieder ins alte Modell zurückfallen, denn es ginge dann wieder darum, kein Gerät bereitzuhalten, und davon wollten wir weg. Das wäre aus meiner Sicht sehr inkonsequent. Das neue Modell ist einfach: eine Wohnung, ein Beitrag. – Es wird an das Innehaben einer Wohnung angeknüpft. Wir würden dann wieder mischen, und es gäbe wieder viel Kontrollaufwand, den wir, glaube ich, alle nicht wollen.“

Ich bin mir sicher, dass sich der öffentlich-rechtliche Rundfunk der problematischen Stellen bewusst ist, an denen gesetzlich „der Schuh“ drückt, und sich dementsprechend vorbereitet hat. Anhand der Aussagen, die Hagen Brandstäter (RBB-Verwaltungsdirektor) bei der 71. Sitzung des Rundfunkrates des Rundfunks Berlin-Brandenburg getätigt hat, wird dies deutlich:

„... Im Dialog mit Verbänden und Kommunen haben sich im nicht privaten Bereich drei größere Punkte an grundsätzlicher Systemkritik herauskristallisiert ...  Im Zuge der Evaluation wird der Gesetzgeber diese Aspekte sicher verstärkt unter die Lupe nehmen. Justierungen oder größere Änderungen sind dabei nicht ausgeschlossen, je nach Faktenlage sogar wahrscheinlich. ..  So werden wir die Fälle, für die der Gesetzgeber keine Lösung im Gesetz vorgesehen hat, sammeln, bewerten und ggf. in das Evaluationsverfahren einbringen. Durchaus möglich ist, dass die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten in einigen Fällen eine Eilbedürftigkeit erkennen und diese vor der gesetzlich vorgesehenen Evaluationsfrist behandeln werden. Solange die gesetzlichen Vorschriften aber unverändert bestehen, sind wir gehalten, sie entsprechend anzuwenden.“

Ich bin wahrscheinlich solch ein „Fall“, den Sie erst einmal sammeln, da Sie nicht über einen Widerspruch entscheiden möchten, sondern lieber einen weiteren Bescheid versenden. Was aber ist, wenn das Gesetz zwar eine Rechtsnorm darstellt, aber mit dem individuellen Gewissen nicht vereinbar ist? Darf ich mich auf meine Grund- bzw. Menschenrechte berufen oder soll ich auf den Tag warten, an dem sich die gesellschaftliche Sichtweise in Bezug auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk so um 180 Grad gedreht hat, dass dieser ohne eine Pflichtfinanzierung aller Bürger(innen) auskommt, bzw. dieser Rundfunk radikal reformiert wurde? Menschen können immer ihrem Gewissen folgen, und zwar unabhängig von rechtlichen oder befehlenden Regeln. Deutlich wird dies bei dem klassischen Beispiel der Wehrpflicht. Wenn Sie sich vor dem Zweiten Weltkrieg der Wehrpflicht entgegensetzen wollten, war nur eine Desertion möglich, eine so genannte Fahnenflucht. Eine Gewissensentscheidung wurde ausgeschlossen und die Verweigerung strafrechtlich mit dem Tode bestraft.

Auszug aus dem Militärstrafgesetzbuch. Sich auf sein Gewissen zu beziehen war gesetzlich nicht möglich. © Bildnachweis Forschungsstelle für kirchliche Zeitgeschichte 


Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde mit dem Grundgesetz die Möglichkeit geschaffen, den „Kriegsdienst aus Gewissensgründen“ zu verweigern. Dies diente merkwürdigerweise auch dazu, nicht von den alliierten Kräften für deren militärische Belange missbraucht zu werden. Die jungen Männer, die, als der Wehrdienst in der Bundesrepublik und später auch in der DDR wieder eingeführt wurde, den Dienst an der Waffe ablehnten, mussten ihr Gewissen erklären. Welcher Irrsinn, sein Gewissen zu erklären und darauf zu hoffen, dass die Erklärung durch eine staatlich autorisierte Instanz anerkannt wird. Wie sollte die bzw. irgendeine Norm für ein Gewissen definiert sein? In der DDR war es noch extremer, da eine Verweigerung des Wehrdienstes Auswirkungen auf die spätere Berufskarriere haben konnte und eine Totalverweigerung mit einer Gefängnisstrafe endete. Müssten nicht eigentlich die Menschen ihr Gewissen erklären, die eine Waffe einsetzen wollen? Heute hat sich diese Diskussion in Luft aufgelöst. Die gesellschaftlichen und moralischen Repressalien sind Vergangenheit, oft scheint es, als hätte es sie nie gegeben. In unserer heutigen Gesellschaft wurde die gesetzliche Wehrpflicht abgeschafft. Aber nicht, weil es die Willensbekundung die Bevölkerung war, sondern weil es dem politischen System dient. Jetzt ist die Bundeswehr eine Söldnertruppe, die kaum Angst vor Gewissenskonflikten haben muss. Wer lehnt sich gegen seinen Arbeitgeber auf, wenn er sich freiwillig für dessen Belange einsetzt und dafür bezahlt wird, bei Auslandeinsätzen die Freiheit Deutschlands zu verteidigen?

In anderen systemrelevanten Zusammenhängen wird die auf das Gewissen bezogene oder religiöse Verweigerung, wie z. B. hinsichtlich der Abgabe des Anteils der Steuerlast für militärische Zwecke, staatlich nicht akzeptiert. Das Bundesverfassungsgericht hat hierfür sogar eine entsprechende Argumentation geschaffen. Diese wird wahrscheinlich dann genutzt werden, wenn eines Tages der Rundfunkbeitrag durch eine Steuer abgelöst wird und Mitbürger(innen) diesen Anteil nicht zahlen wollen. Jede Gewissenshandlung, die sich gegen eine staatliche Verordnung zur Wehr setzt, ist unter juristischen Gesichtspunkten extrem umstritten, weil es sich immer um einen individuellen Entschluss handelt, der geltende Rechtsnormen subjektiv außer Kraft setzt. Unabhängig davon, wie Platon, Sartre, Nietzsche, Voltaire, Kant, Hegel usw. das Gewissen im staatlichen Rahmen philosophisch zu beschreiben versuchen, der Massengehorsam wird durch die Befolgung des eigenen Gewissens durchbrochen. Hält unsere moderne Gesellschaft das aus?

Lektüre zum Thema Steuerverweigerung aus Gewissensgründen (links). Damals waren die Grünen noch eine Antikriegspartei. Zwei Gesetzesentwürfe (1986 und 1991) brachten sie hierzu in den Bundestag (rechts) ein. Heute wäre ein solches Gesetzesvorhaben seitens der Grünen wahrscheinlich undenkbar. © Bildnachweis Buch „Das Recht der Steuerverweigerung aus Gewissensgründen" Paul Tiedemann


Für mich ist das Wort Gewissen nur ein Versuch, die Kraft zu beschreiben, die aus meinem Inneren zu entspringen scheint und mir hilft, im Einklang mit meinem Bewusstsein und der wahrgenommenen Umwelt zu leben. Dieses Gewissen wird nicht im Rahmen irgendwelcher rechtlicher Vorgaben oder Gesetze geregelt. Nein, es ist ausschließlich meine innere Instanz. Der Zugang zu diesem inneren Wissen, Bauchgefühl oder Intuition wird unseren Kindern in der Schule aus guten Gründen nicht beigebracht. Wie sollte sonst eine gesellschaftliche Konformität erreicht werden, die unsere staatliche Ordnung garantiert?

Für mich ist es offensichtlich, dass der Rundfunk ein klassisches Werkzeug der Massenbeeinflussung ist. Gezielt unterstützt und dient er der herrschenden politischen Ideologie, um eine bestimmte „öffentliche Meinung“ zu forcieren. Es ist ein planvoller Akt, der auf die Wahrnehmung jedes Einzelnen abzielt und damit direkten Einfluss auf dessen Willensbildung ausübt. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk stellt den Aspekt der gewollten Willensbeeinflussung sogar heraus, indem er die Meinungsbildung explizit als sich selbst auferlegte Aufgabe herausstellt. Das Bundesverfassungsgericht schützt und festigt diese Massenbeeinflussung durch die Einführung der Terminologie „Grundversorgung“ und mit der logischen Argumentation, dass die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks durch den Gesetzgeber gewährleistet werden muss, damit die Unabhängigkeit des Rundfunks gewahrt bzw. eine Beeinflussung durch Dritte, wie seitens des Staates oder der Wirtschaft, verhindert wird, weil der öffentlich-rechtliche Rundfunk eine unverzichtbare Stütze der Demokratie ist. Jeder, der diesen Sachverhalt kritisch betrachtet, anders wahrnimmt, in Frage stellt, nicht befürwortet bzw. sich der geltenden Vorgabe entgegenstellt, wird in seine Schranken gewiesen. 

In verschiedenen Pressemeldungen vom August 2013 ist zu lesen, dass die ARD das Meinungsbild am stärksten prägt. Grundlage der Pressemeldungen ist der MedienVielfaltsMonitor der Bayrischen Landeszentrale für neue Medien. © Bildnachweis Auszug der Präsentation „MedienVielfaltsMonitor der Bayrischen Landeszentrale für neue Medien, Anteil der Medienkonzerne und Medienangebote am Meinungsmarkt, 1. Halbjahr 2013“
Für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk ist es vorteilhaft, dass der Rundfunkbeitrag auch fällig wird, wenn kein TV oder Radio genutzt wird, denn junge Menschen zwischen 14 bis 29 Jahren bevorzugen das Internet und nicht die klassischen Medien. © Bildnachweis Auszug der Präsentation „Relevanz der Medien für die Meinungsbildung. Empirische Grundlagen zum MedienVielfaltsMonitor der BLM“



Ein Rückblick in der Geschichte des deutschen Rundfunks verdeutlicht es: Unabhängig von der jeweiligen Gesellschaftsform wurde eine Pflichtfinanzierung seitens der Rundfunkteilnehmer geschaffen, diese wurde jeweils mit anderen Gesetzestexten gerechtfertigt.


1923
Der offizielle Unterhaltungsrundfunk im Deutschen Reich beginnt am 24. Oktober 1923. Auch wenn es zuvor andere Pläne gab, zum Beispiel den Rundfunk zu zentralisieren oder das Rundfunkprogramm kostenlos anzubieten (durch Telefunken), wurden zwei grundsätzliche Aspekte durchgesetzt: die Dezentralisierung der Rundfunkgesellschaften und die kostenpflichtige Teilnahme am Rundfunk. 

Die erste Regelung für den Unterhaltungsrundfunk von 1923. Bildnachweis Faksimile-Auszug der Verfügung Nr. 815


Mit der Verfügung Nr. 815 des Reichspostministers wurde die Teilnahme am Rundfunk offiziell ermöglicht. Der Rundfunkteilnehmer benötigte eine Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Rundfunkempfangsanlage. Dazu musste ein Antrag beim zuständigen Fernsprechamt oder Verkehrsamt mit Fernsprechvermittlungsstelle eingereicht werden. Mit der Bezahlung der Genehmigungsgebühr erhielt der Rundfunkteilnehmer die entsprechende Genehmigungsurkunde. Mit dieser war es lediglich erlaubt, mit einem von der Reichstelegraphenverwaltung (RTV) zugelassenen Empfangsgerät Rundfunk zu empfangen, der durch die von der RTV betriebenen Sendeanlagen ausgestrahlt wurde. Das Rundfunkprogramm wurde durch so genannte Programmgesellschaften realisiert, die durch staatliche Konzessionen zugelassen wurden. Die verlangte Genehmigungsgebühr war ausschließlich dem Reichspostministerium geschuldet und nicht den Programmgesellschaften. Dieser Aspekt sollte sich bis 1945 nicht ändern. Die Post teilte die Einnahmen auf und gab einen Teilbetrag an die zugelassenen Rundfunksender weiter. Wie setzte die Post die Höhe der fälligen Gebühr fest? Trotz intensiver Recherche ist es mir nicht gelungen, das damalige Berechnungsmodell ausfindig zu machen. Wenn Ihnen dieses Berechnungsmodell vorliegen sollte, würde mich dessen Veröffentlichung interessieren, denn es bildet indirekt die Grundlage unserer heutigen Beitragshöhe und dementsprechend die mathematische Grundlage für die Gebührenberechnung. Bemerkenswert ist, dass heute anscheinend unbekannt ist, welche Kostenaufwendungen für einen flächendeckenden Rundfunkbetrieb nötig sind. 

Zu- und Abgänge der Rundfunkteilnehmer in den Jahren 1923 bis 1927. © Bildnachweis Faksimile-Grafik aus „Vier Jahre deutscher Rundfunk“, Hans Bredow

Zum Jahreswechsel 1927/28 erreichte die Anzahl der Rundfunkteilnehmer die 2-Millionen-Grenze. © Bildnachweis Faksimile DRA (Deutsches Rundfunkarchiv), Frankfurt a. M.



Wie vieler Rundfunkgesellschaften, Programmaufwendungen, Sendeanlagen und organisatorischer Überbauten bedarf es überhaupt und wer legt diese fest? Was passierte damals mit den Mehreinnahmen dank steigender Hörerzahl? Wurde die Sendetechnik ausgebaut, wurden weitere Rundfunkgesellschaften zugelassen, mehr Gewinne erzielt, defizitäre Abteilungen der Post kofinanziert, Gehälter erhöht oder wurde die Verwaltung des Rundfunks ausgebaut?


1924 bis 1944
Am 8. März 1924 wurde bezüglich der Rundfunkteilnahme die Notverordnung zum Schutz des Funkverkehrs erlassen. Das Prinzip der Genehmigungsurkunde als Voraussetzung zur Teilnahme am Rundfunk blieb bestehen, nur die Bedingungen zur Teilnahme verschärften sich. Am 1. Januar 1928 trat erstmals ein wirkliches „Gesetz über Fernmeldeanlagen“ in Kraft, das „Gesetz zur Änderung des Telegraphengesetzes“ vom 3. Dezember 1927, das ab dato für die Rundfunkteilnehmer bindend war. Ab November 1932 begann die Verstaatlichung des Rundfunks durch entsprechende Richtlinien des Reichspost- und des Reichinnenministers. Es wurden eine staatliche Aufsicht, eine zentrale Verwaltung und eine Programmkontrolle eingeführt – noch vor der Machtübernahme durch Hitler. Am 11. März 1933 beschloss das Reichskabinett die Errichtung des Reichministeriums für Volksaufklärung und Propaganda (RMVP), der entsprechende Erlass erging am 13. März. Das RMVP hatte unter anderem folgenden Zweck: „ ... Aufklärung und Propaganda unter der Bevölkerung über die Politik des Reichsregierung und den nationalen Wiederaufbau des deutschen Vaterlandes ...“.

Das Propagandaministerium sicherte sich seinen Anteil an den Rundfunkgebühren. Die neue Aufteilung erfolgte 1935 durch Propagandaminister Goebbels und Reichspostminister von Eltz-Rübenach. © Bildnachweis Faksimile BA Kblz R2/4903


Am 1. September 1939, dem Tag des deutschen Überfalls auf Polen, wurden die Hörer über die „Verordnung über außerordentliche Rundfunkmaßnahmen“ unterrichtet. Der eingesetzte Ministerrat für Reichsverteidigung ließ die Bevölkerung wissen, dass in einem modernen Krieg nicht nur militärisch, sondern auch mit anderen Mitteln gekämpft wird, mit Mitteln, „die das Volk seelisch beeinflussen und zermürben sollen“. Vorher durften lediglich die offiziell zugelassenen Sender empfangen werden, jetzt wurde unter Todesstrafe verboten, „Feindsender“ zu hören.

Artikel der National-Zeitung vom 23. November 1941 zum Thema Propaganda. Bis heute gilt: Nur der Feind betreibt Propaganda. © Bildnachweis Faksimile-Auszug National-Zeitung vom 23. November 1941



1945
Mit der Besetzung deutscher Gebiete durch die alliierten Mächte begann die Neuorganisation des deutschen Rundfunks. Der Sendebetrieb musste formal eingestellt werden und die ehemals deutschen Rundfunksender wurden zu Abteilungen der Militärregierung. Der gesamte Rundfunk unterstand fortan ihrer Kontrolle. Die Post wurde enteignet und musste ihre Sendeanlagen dem Rundfunk übergeben. Jede der Militärregierungen verfolgte ihre eigenen Interessen und schuf sich für ihre besetzten Gebiete die entsprechende Rundfunkstruktur. Mit der Militärverordnung Nr. 118 wurde z. B. der öffentlich-rechtliche Sender in der britischen Besatzungszone per Befehl erlassen. 

Lizenzurkunde des Bayrischen Rundfunks vom Office of Military Government for Bavaria von 1949 (links). Mit der Verordnung Nr. 118 wurde der Nordwestdeutsche Rundfunk (Vorgänger des NDR und WDR) durch Befehl der britischen Militärregierung zum öffentlich-rechtlichen Rundfunksender. © Bildnachweis Faksimile Lizenzurkunde des Bayrischen Rundfunks (links), Amtsblatt der britischen Militärregierung (rechts)


Formal galt zu diesem Zeitpunkt weiterhin die Gesetzgebung von 1928, gemäß der eine Genehmigung zum Betrieb und zur Errichtung einer Sendeanlage benötigt wurde. Dies spielte rechtlich jedoch keine Rolle, denn das Besatzungsrecht macht es bis heute möglich, dass deutsche Gesetze überlagert werden. Für den Rundfunkhörer ergab sich 1945 eine grundsätzliche Veränderung. Die Gebühr wurde zwar weiterhin durch die Post eingezogen (auf Befehl der Militärregierung), der Rundfunkteilnehmer schuldete den Betrag jedoch nicht mehr der Post, sondern den Rundfunkanstalten. Die Post musste mit jeder Militärregierung verhandeln, wie hoch der Anteil sein durfte, den die Post für den Verwaltungsakt des Gebühreneinzugs und der Funkentstörung für sich einbehalten durfte. 

Auch nach 1945 hatte jeder Rundfunknutzer seine Gebühren zu zahlen. Trotz gleichen Betrags galten in jeder Besatzungszone bzw. in jedem Bundesland andere rechtliche Regelungen. © Bildnachweis Faksimile Innenseite „Die Rundfunkgebühr – Ein Rechtsbeitrag zur Rundfunkdiskussion“, Hans Peter Ipsen


 
1945 bis 2012
1948 wurde das Grundgesetz ausgearbeitet und der Artikel 5 Absatz 1 Satz 2 manifestiert: „Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet.“ Der öffentlich-rechtliche Rundfunk nutzte diese Formulierung später für seine gesetzlich garantierte Daseinsberechtigung. Je nach Bundesland bzw. Rundfunkanstalt gab es Festlegungen, wie der Bezugspunkt zur Herleitung der Rundfunkgebühr definiert wurde. Die ersten Rundfunkanstalten führten eine Bezugsformulierung ein, die bis 2013 Gültigkeit haben sollte. Jeder, der ein Rundfunkempfangsgerät zum Empfang bereithielt, musste eine Gebühr zahlen. Das so genannte 1. Rundfunkurteil des Bundesverfassungsgerichtes von 1961 beschied dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk, dass er staatfrei organisiert und dezentral durch die Länder und nicht durch den Bund geregelt wird. 

Der ZDF-Verwaltungsrat stand schon immer für „politische Unabhängigkeit“. Der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Helmut Kohl (Dritter von links) wurde 1971 Vorsitzender des ZDF-Verwaltungsrates. Nicht umsonst hat das ZDF seinen Hauptsitz in Mainz. © Bildnachweis ZDF/Meyer-Hanno

Eine weitere verfassungsrechtliche Entscheidung fiel im März 1968. Die Rundfunkgebühr wurde in voller Höhe den Rundfunkanstalten für ihre Programmgestaltung zugestanden und war damit nicht mehr eine durch die Post zu beeinflussende Hoheitsgebühr. Ein seit Jahren längst gelebter Aspekt wurde somit im Nachhinein bestätigt. Jetzt schuldete der Rundfunkteilnehmer die Rundfunkgebühr offiziell der jeweiligen Landesrundfunkanstalt, die auch das Recht erhielt, das Gebühreninkasso selbst zu organisieren bzw. dieses Dritten zu übertragen. Damit war der große politische Kampf zwischen der Bundespost und den Rundfunkanstalten durch neue Verträge zugunsten der Landesrundfunkanstalten entschieden. Es entstand die nicht rechtsfähige Organisation GEZ, die ab 1976 den Gebühreneinzug bzw. das gesamte Inkasso übernahm. 

Das Gebäude der damaligen Gebühreneinzugszentrale in Köln-Bocklemünd im Jahr 1975. Angeblich wurden mit der Umstellung des Inkassos von der Bundespost zur GEZ rund 150 Mio. DM jährlich eingespart. Ein Betrag, der direkt wieder in die Rundfunkfinanzierung fließen konnte. © Bildnachweis ARD-Jahrbuch 1975


1983 wurde durch eine weitere Neuordnung des Rundfunkstaatsvertrages das duale Rundfunksystem eingeführt. Was vorher politisch nicht opportun war bzw. erfolgreich abgewehrt wurde, wurde jetzt gesetzlich vereinbart. Egal ob Grundversorgung, Bestands- und Entwicklungsgarantie, Programm- oder Funktionsauftrag – nacheinander wurden Rundfunkbegriffe gesetzlich definiert und interpretiert. Mit dem neuem Rundfunkstaatsvertrag von 1990 wurde das Prinzip des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auf die neuen Bundesländer ausgeweitet. 

Durch das Bundesverfassungsgericht werden Begriffe des Rundfunkrechts im Nachhinein definiert und interpretiert. © Bildnachweis Screenshot ARD


Für die Ostdeutschen gab es jetzt eine neue „Wahrheit“, die offiziell verkündet wurde. Selbstverständlich galt auch weiterhin, dass für die Bereithaltung eines Empfangsgerätes zu zahlen war. Damit die Finanzierung des Rundfunks gewährleistet blieb, wurde 2004 der Begriff „neuartige Rundfunkempfangsgeräte“ eingeführt und mit dieser Definition auch das Internet zur Rundfunknutzungszone erklärt. Einer aufkommenden Empörung über die Begriffserweiterung wurde 2010 per Verwaltungsgerichtsbeschluss eine Bestätigung der Rechtmäßigkeit dieser Definition entgegengesetzt. 


2013
Forciert durch die wie stets im Hintergrund agierenden Lobbyisten beim öffentlichen Rundfunk, die mittels Rundfunkabgabe unterstützten Rundfunkinstitute bzw. Gutachter und die politisch verantwortlichen Rundfunkfachreferenten der Landesregierungen kommt es zur Ratifizierung des 15. Rundfunkstaatsvertrages. Ab dem 01.01.2013 gilt ein rundfunkrechtlicher Paradigmenwechsel. Die Gebühr wird zum Beitrag und der Bezugspunkt des Empfangsgerätes ist nicht mehr für den neuen „Rundfunkbeitrag“ relevant.

Auf vielen Illustrationen zum Thema neuer Rundfunkbeitrag sind keine Rundfunkgeräte zu sehen. Die Grundaussage der Bilder entspricht dem neuen Paradigmenwechsel. Der Beitrag ist auch zu zahlen, wenn kein Rundfunkempfangsgerät vorhanden ist. © Bildnachweis Beitragsservice



Jetzt soll ich dafür bezahlen, dass ich den Luxus genieße, in einer Wohnung leben zu dürfen, losgelöst von der Tatsache, ob ich die Rundfunktechnologie nutze oder nicht. Mit der finanziellen Kraft der Gebühren/Beitragserlöse konnte sich der öffentlich-rechtliche Rundfunk mit den selbst in Auftrag gegebenen Rechtsgutachten beweisen, dass alles rechtskonform und damit „in Ordnung“ ist. Dieses Vorgehen erinnert mich stark an „Brave New World" bzw. „1984". Begehe ich jetzt ein „Gedankenverbrechen", weil ich die mantraartig vorgetragene Formulierung der öffentlich-rechtlichen Landesrundfunkanstalten, dass es sich um eine zukunftsweisende, medienkonvergente, gerechte, solidarische und durch einen demokratischen Prozess legitimierte Abgabe handelt und dass alle Ministerpräsidenten diesen Vertrag unterzeichnet haben, anzweifle und sogar deren Gegenteil darin sehe? 

Der Anknüpfungspunkt Rundfunkgerät ist nicht mehr zeitgemäß. Dies ist eine von mehreren Kernargumentationen zum Rundfunkbeitrag. SWR-Justitiar Dr. Hermann Eicher ist mit zuständig für die neue Regelung und verteidigt sie gern öffentlich. Für ihn geht es vor allem darum, die „Anforderungen des Gesetzgebers“ umzusetzen. © Bildnachweis Screenshot ZDF


Auf der Basis des orwellschen Prinzips wird es vielleicht irgendwann ein globales Rundfunkgesetz geben, das besagt, dass jeder, sobald er geboren wird, eine Wahrheitsempfangsabgabe an den öffentlich-rechtlichen Welt-Rundfunk zu zahlen hat. Einen Welt-Rundfunks, der per Erlass der Hüter der allgemein zu verbreitenden, unabhängigen Meinungswahrheit ist. Der Pflichtbetrag würde gleich von einem Chip abgebucht, der jedem vor seiner Geburt implantiert und mit einem virtuellen Guthaben aufgeladen wurde, das jeden Bürger umgehend in ein Schuldverhältnis zur Weltzentralbank setzt. Das Guthaben selbst wurde natürlich aus dem „Nichts" geschaffen und muss ab dem 18. Lebensjahr in selbst erschaffenen Werten zurückgezahlt werden. Ohne den Chip wäre ein Leben in dieser Gesellschaftsform nicht möglich. Ich weiß, dass dies eine schreckliche Fiktion ist. Hätte jemand den Menschen in Deutschland vor einigen Jahren erzählt, dass nicht das Rundfunkempfangsgerät der Bezugspunkt ist, sondern der Ort, an dem sie wohnen, hätte jeder diesen „jemand“ für verrückt erklärt. So ändern sich die Zeiten.  

Das Monopol der Wahrheitsverbreitung liegt schon lange nicht mehr beim Rundfunk, auch nicht bei den öffentlich-rechtlichen Landesanstalten. Die Informationsverbreitung liegt seit der Schaffung des Internets mehr denn je in der Hand jedes einzelnen Menschen. Heute ist es möglich, dass jeder selbst „Rundfunk“ betreibt, indem er einfach seine Informationen über einen Blog, ein Facebook-Account, einen Twitter- bzw. YouTube-Channel oder das Internet-Radio verbreitet. 

Heute verstehe ich Erich Mielke etwas besser, als er sagte: „Ich liebe euch doch alle.“ Er meinte es anscheinend wirklich so, weil er in ein System involviert war. Auch die meinungsbildende, staatsferne und unabhängige Grundversorgung ist für die politische Führung und die Landesrundfunkanstalten gelebte System-Realität. Sie selbst, Frau Reim, nehmen dies auch so wahr und setzen sich mit voller Kraft dafür ein, falls ich Ihre Worte richtig interpretiere.

Die Intendantin des rbb, Dagmar Reim, setzt sich für die „politische Unabhängigkeit“ der Landesrundfunkanstalt ein. Ohne politischen Einfluss wäre ein öffentlich-rechtlicher Rundfunk nicht existent. © Bildnachweis Thilo Rückeis


„Der rbb ist so abhängig von politischem Einfluss wie der Papst von Ecstasy. Dabei soll es bleiben; das gibt es nicht geschenkt. Daran arbeite man jeden Tag.” (öffentliches Protokoll über die 72. Sitzung des Rundfunkrates des Rundfunks Berlin-Brandenburg)

Für mich und eine wachsende Anzahl Mitbürger(innen) ist diese Art der unabhängigen Grundversorgung eine leere und bedeutungslose Worthülse. Meine diesbezügliche Wahrnehmung wird zusätzlich durch das Gebaren des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gestärkt. Dessen Maßnahmen zur Meinungsbildung zeigen auf, dass er uneingeschränkt der propagierten politischen Linie der westlichen Wertewelt folgt.

Am 15. April 2013 explodierten gegen 14:50 Uhr beim Boston-Marathon in der Nähe der Zielgeraden zwei Bomben. Auch in den öffentlich-rechtlichen Medien errang das Ereignis mediale Dauerpräsenz. Dabei wurde jedoch nur wiederholt, was die amerikanischen Mainstream-Medien vorgegeben hatten. Die gleichen Bilder wurden gezeigt, die gleichen Grundhaltungen im Statement übernommen. Es schien, als sei es völlig normal, dass in einer Demokratie eine ganze Stadt abgeriegelt wird, Militärfahrzeuge durch die Innenstadt fahren und bewaffnete Sondereinheiten Hausdurchsuchungen von Tür zu Tür vornehmen, um eine Terrorgefahr abzuwehren. Mir ist bis heute keine journalistische Recherche einer öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt bekannt, die dieses Ereignis kritisch hinterfragt und ihre Hinterfragung zu einer Top-Sendezeit präsentiert hat. Vielleicht empfinde nur ich es als sonderbar, dass das FBI am 18. April zwei Tatverdächtige präsentierte und die Bevölkerung um Identifizierung bat, obwohl das FBI die Tatverdächtigen kannte. Weitere relevante Unglaublichkeiten, die journalistisch zu überprüfen wären, wurden ebenfalls nicht erörtert. Warum kann ich nicht erfahren, weshalb der Boston Globe über seinen Twitter-Account mitteilte, dass es eine Bombenübung gegenüber der Bibliothek geben würde? An dem Ort, an dem die erste Bombenexplosion stattfand. 

Zufälle gibt es, die zu hinterfragen wären. So eine Ankündigung der besonderen Art: Der Boston Globe twittert, dass gegenüber der Bibliothek eine Bombenübung stattfinden wird. © Bildnachweis Screenshot Twitter-Account Boston Globe



Warum gibt es keine Nachfragen zur Anwesenheit der Sicherheits-Firma CRAFT INTERNATIONAL (bzw. zu Menschen, die mit deren Firmenkleidung vor Ort präsent waren), die mit dem Claim „Violence does solve problems“ wirbt? Ein Spezial-Unternehmen, das ein ehemaliger Scharfschützenveteran des Irakkrieges gegründet hat, der dort aufgrund seiner viele Tötungen „The Evil“ genannt wurde.

Zufälle gibt es, die zu hinterfragen wären. Links (1) die Boston Public Library, in der Mitte (2) die Ziellinie des Boston-Marathons und rechts (3) der Ort, an dem die erste Bombe detonierte. © Bildnachweis Screenshot Google Maps, Markierung rundfunkbeitrag.blogspot.de
Zufälle gibt es, die zu hinterfragen wären. Während der Veranstaltung des Boston-Marathons sind viele Sicherheitskräfte vor Ort. Unter anderem anscheinend Angestellte der Firma CRAFT INTERNATIONAL. Es gibt hierzu bis heute keine öffentlichen Stellungnahmen. © Bildnachweis flickr-Account hahatango (Bild groß), CRAFT INTERNATIONAL (Bild klein)

Warum kann ich nicht genau erfahren, wie Tamerlan Tsarnaev zu Tode oder wie sein Bruder Dzhokhar zu seinen Schussverletzungen kam, die ihn danach nicht mehr sprechen lassen konnten, obwohl er sich mit erhobenen Händen ergab? Warum kann ich nicht erfahren, wie Dzhokhar das Geständnis an die Innenseite der Bootswand geschrieben hat, geschweige denn, wie dieses Geständnis aussieht? Warum kann ich nicht die hochauflösenden Fotos (aktuell ist nur niedrig aufgelöstes Material abrufbar) der zerstörten Rucksäcke, in denen die Bomben gewesen sein sollen, sehen bzw. das Video-/Bildmaterial, das die beiden Brüder eindeutig belastet, diese Rücksäcke am Explosionsort platziert zu haben? Warum erfahre ich nichts über die Rolle von Rene Fielding (Acting Director of Mayor's Office of Emergency Management), die bereits eine Minute nach der Explosion am Ort des Geschehens war, um zu helfen? 

Zufälle gibt es, die zu hinterfragen wären. Rene Fielding ist kurz nach der ersten Bombenexplosion am Ort des Geschehens. Als Acting Director im Office of Emergency Management in Bosten probt sie sonst entsprechende Ereignisse mit Statisten. © Bildnachweis 2012 UrbanShield - Boston Trailer vom Boston Police Dept. Office of Multi-Media (Bild groß) flickr-Account hahatango (Bild klein)


Warum erfahre ich nichts darüber, warum Organisatoren an der Laufstrecke unmittelbar nach dem Anschlag vor laufender Fernsehkamera sagen konnten, dass es drei Todesopfer gegeben hat (woher weiß man dies zu diesem Zeitpunkt und von wem)? Die „unabhängigen“ Meinungsmacher des öffentlich-rechtlichen Rundfunks stellen keine Fragen, sondern präsentieren vorhandene Informationsdarstellungen Dritter. 

Zufälle gibt es, die zu hinterfragen wären. Der Mann, der sehr gut informiert ist. Wie der „Zufall“ es will, schwenkt die Kamera zu einem Organisator des Marathonlaufs (blaue Jacke mit Sonnenbrille), der einer neben ihm stehenden Person erläutert, dass drei Menschen umgekommen seien. Diese Aussage macht er kurz nach dem Attentat. Wie ist das möglich? © Bildnachweis Screenshot FOX NEWS


Die ideologische Grundhaltung der synchronisierten westlichen geostrategischen Politik der Bundesregierung wird 1:1 vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk präsentiert. Der Berlinbesuch Barack Obamas im Juni 2013 macht dies deutlich. Zu DDR-Zeiten hatte diese Art der Unterwerfung sogar ein offizielles politisches Leitmotiv, damals hieß es: Von der Sowjetunion lernen, heißt siegen lernen! 

Euphorie auf allen Kanälen. Zu DDR-Zeiten immer im Einklang, die gleichgeschaltete Presse. Hier beim Besuch von Leonid Breschnew im Mai 1973. © Bildnachweis Faksimile Neues Deutschland und Berliner Zeitung vom 13. Mai 1973

Der Kuss – auch ein Sinnbild politischer Verbundenheit. Wie sich die Bilder gleichen: Breschnew und Honecker 1979 (links) sowie Obama und Merkel 2013 (rechts).


Gegenüber der amerikanischen Politik erfolgt diese Huldigung im Westteil seit 1945 und seit 1990 auch im Ostteil Deutschlands. Versiegelte Abwasserdeckel, 4.000 geladene Fans vor dem Brandenburger Tor und ein durch Panzerglas gesichertes Rednerpult lassen am 19. Juni 2013 die inszenierte Kulisse auf dem abgesperrten Pariser Platz wie einen Staatsbesuch Leonid Breschnews in der Hauptstadt der DDR erscheinen. 

Euphorie auf allen Kanälen. Die Bundesregierung (links) und die „unabhängige“ Tagesschau sind im Einklang mit ihrer politischen Meinungsbildung für ihre Zielgruppe. © Bildnachweis Screenshot bundesregierung.de (links) und tagesschau.de (rechts)

Euphorie auf allen Kanälen. Auch Bild (links) und der Spiegel sind im Einklang mit ihrer politischen Meinungsbildung für ihre Zielgruppe. © Bildnachweis Screenshot bild.de (links) und spiegel.de (rechts)


Nein, diesmal ist es der Klassenfreund Barack Obama. ARD, ZDF und PHOENIX berichten live über mehrere Stunden. Auch der rbb als Landesrundfunkanstalt zeigt, was er kann, und berichtet in mehreren Sondersendungen von diesem Event. Es ist schön, wie sich alle freuen. Die kritisches System-Grundhaltung, die anderen Präsidenten über die öffentlich-rechtlichen Medien zuteilwird, wie bei einem Interview Claus Klebers mit Mahmud Ahmadinedschad oder einem Interview Jörg Schönenborns mit Wladimir Putin, ist hier fehl am Platz. Das Moderatorenduo vor Ort kann sich vor Begeisterung nicht mehr halten. 

Informations- oder Unterhaltungssendung? Die Sonderberichterstattung zur Obama-Rede vor dem Brandenburger Tor mit der Korrespondentin aus dem ARD-Studio in Washington Tina Hassel und dem Korrespondenten des ARD-Hauptstadtstudios Ulrich Deppendorf. © Bildnachweis Screenshot ARD



Zitat:
[Ulrich Deppendorf] „... jetzt geht es los, meine Damen und Herren. Sie sehen, dort hinten kommen sie. In der Mitte die Bundeskanzlerin, links von ihr Barack Obama und der Regierende Bürgermeister von Berlin Klaus Wowereit. Und der Jubel ist groß, Tina Hassel.“ 

[Tina Hassel] „Tja, ich hoffe, Sie können zu Hause auch etwas davon mitbekommen, denn das ist schon ansteckend und das haben diese Politiker ja auch nicht jeden Tag …“

Es überwiegen oberflächliche, abwiegelnde Phrasen, kritisch fundierte Fragen scheinen bei der öffentlich-rechtlichen, unabhängigen, objektiven, ausgewogenen Meinungsbildung nicht notwendig zu sein. Was ist mit den NSA-Aktivitäten? Was ist mit Guantanamo? Was ist mit der Nichtanerkennung des Internationalen Strafgerichtshofs? Was ist mit den Drohneneinsätzen in Somalia, Pakistan, im Jemen und der zugehörigen Tötungsliste? Wie wäre es mit der Frage, wie sich Barack Obama in solchen Zusammenhängen als Friedensnobelpreisträger fühlt? 

Terrorabwehr geht vor Völkerrecht? Die Anzahl der durch amerikanische Drohnen-Angriffe getöteten Menschen in Pakistan. Solche Themen werden beim Besuch Obamas nicht weiter diskutiert. © Bildnachweis the bureau of investigative journalism


Heute ließe sich aus aktuellem Anlass zusätzlich die Frage stellen, warum westliche Medien noch ihren Beitrag dazu leisten, Geschichten über angebliche „Beweise“ so zu verbreiten, als ginge es um Wahrheit und Gerechtigkeit und nicht um die Manipulation der Massen hinsichtlich des Vorteils geostrategischer Ziele.

Ich habe nichts gegen diese aus meiner Sicht merkwürdige Präsentation von Informationen, denn Meinungsvielfalt macht die Lebenswirklichkeit mannigfaltig und interessanter. Doch ich lehne es ab, dieses gewaltige öffentlich-rechtliche Beteiligungsnetzwerk, das lediglich für Insider durchschaubar ist, mit einem Beitrag zu unterstützen. Hierbei noch außer Acht gelassen habe ich das Gehaltsniveau der Führungsebene, die für alle Aktivitäten der Meinungsbildung und Grundversorgung verantwortlich ist. Es ist schon sonderbar, wie einsilbig kommuniziert wird, wenn Außenstehende beginnen, unbequeme Fragen zustellen. 

Auszug aus dem Beteiligungsnetzwerk des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Bestimmte Beteiligungsverhältnisse müssen bis heute nicht in den Berichten der Landesrundfunkanstalten aufgeführt werden. © Bildnachweis rundfunkbeitrag.blogspot.de


Letzteres wurde erneut deutlich, als ich vor einigen Wochen zu recherchieren begann, wie hoch das tatsächliche Einkommen der gesamten Führungsebene des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist. Ausführliche, bestätigte Zahlen waren kaum ermittelbar (mit Ausnahme von Zahlen des WDR und ZDF). Ein Großteil der Zahlen, die in den Medien präsent waren, beruhte auf Annahmen oder wurde in Veröffentlichungen aus dem Jahr 2010 genannt. Mittlerweile sind die Werte von 2010 veraltet, weil die Gehaltsstrukturen der Führungsebene angepasst wurden, zumeist analog und im Verhältnis zu den Gehältern der tariflich angestellten Mitarbeiter des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Wenn die Vereinigte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di einen bestimmten Prozentsatz ausgehandelt hatte, dann wurde diese Erhöhung teilweise auch auf die Führungsebene übertragen. Hier der Nachweis für ein solches Vorgehen (Protokoll, Bericht über die Sitzung des Verwaltungsrates am 31. Januar 2013 von Dr. Hartmann Kleiner, rbb):

„... Nach dem Staatsvertrag bedürfe die Intendantin bei der Regelung der Vertragsbedingungen der Direktoren der Zustimmung des Verwaltungsrates. Nach den Dienstverträgen der Direktoren hätten diese alle zwei Jahre Anspruch auf eine Anpassung ihrer Gehälter. Maßstab dieser Anpassung sei die wirtschaftliche und tarifliche Entwicklung im rbb. Insofern habe die Intendantin vorgeschlagen, die Gehälter der Direktoren etwas unterhalb jenes Maßstabs zu erhöhen, in dem die Tarifverträge im rbb in den vergangenen zwei Jahren erhöht worden seien. Dies seien knapp vier Prozent. Dem habe der Verwaltungsrat zugestimmt. Der Verwaltungsrat selbst sei auch für die Festlegung der Bedingungen der Intendantin zuständig. Sie habe einen ebensolchen Anspruch in ihrem Dienstvertrag. Er habe einer Erhöhung der Bezüge um knapp vier Prozent mit Wirkung vom 1. Januar dieses Jahres zugestimmt. Die Erhöhung der Bezüge der Intendantin, der Direktorin und der Direktoren liege im Übrigen unterhalb der tariflichen Erhöhung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des rbb ..."

Werden Doppelpositionen im öffentlich-rechtlichen Rundfunk auch doppelt vergütet? Auch beim rbb stellt sich die Frage. Dr. Reinhart Binder ist einerseits Direktor für Recht und Unternehmensentwicklung beim rbb (geschätztes Jahresgehalt aktuell ca. 161.000 EUR) und gleichzeitig der Geschäftsführer der rbb media GmbH (Gehalt unbekannt). © Bildnachweis rbb/Hanna Lippmann




Darüber hinaus gibt es bei den Sendern extrem verschachtelte Konstellationen, die Anlass zu der Annahme geben, dass einzelne Personen mehrere Vergütungen aus dem Budgettopf der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten erhalten. So ist z. B. Dr. Reinhart Binder vom rbb einerseits Direktor für Recht und Unternehmensentwicklung (geschätztes Gehalt von ca. 161.000 EUR jährlich) und gleichzeitig der Geschäftsführer einer weiteren Firma (rbb media GmbH), die zufälligerweise eine 100%ige Tochter der Rundfunkanstalt ist und für das Jahr 2011 einen Bilanzgewinn von 5.766.143,81 EUR ausgewiesen hat. Die Höhe des Gehalts des GmbH-Geschäftsführers wird jedoch nicht veröffentlicht, auch nicht im Bundesanzeiger. In diesem findet sich lediglich der folgende Hinwies: „Auf die Angabe der Bezüge der Geschäftsführung wird mit Hinweis auf § 286 Abs. 4 HGB verzichtet." Völlig außen vor bleibt bei diesem Personenkreis noch die Möglichkeit von Nebenverdiensten über andere berufliche Aktivitäten.

Um die Einkommenslogik der gesamten Führungsebene besser zu verstehen, habe ich den Geschäftsführer der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF), Dr. Horst Wegner, direkt kontaktiert und ihn gebeten, mir entsprechende Angaben zu übermitteln. Er hat mir sehr freundlich und ausführlich geantwortet. Leider musste er mitteilen, dass ihm die gewünschten Angaben nicht vorliegen.

Die erste von zwei Antwort-Mails von KEF-Geschäftsführer Dr. Horst Wegner zum Thema Personalkosten. © Bildnachweis Faksimile des Originals




„… Über Informationen zu den von Ihnen gestellten Detailfragen verfügen wir daher nicht, da diese wegen der Methodik zur Ermittlung des Finanzbedarfs nicht benötigt werden. … Eine Prüfung, ob sie (die) Rundfunkanstalten nach den Grundsätzen von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit verfahren, obliegt den jeweils zuständigen Landesrechnungshöfen. Von diesen werden auch die Personalaufwendungen im Detail untersucht. …"

Zusätzlich gab er eine weitere wichtige Information, die sich auf die Bezüge der freien Mitarbeiter (z. B. Claus Kleber) bezieht. Es sei nicht möglich, konkrete Angaben zu erhalten. Hier wird wie folgt argumentiert:

„… Ähnlich wird bei den Personal- und Sachaufwendungen verfahren (die Honorare der freien Mitarbeiter sind Teil der Programmaufwendungen) ..."

Auf Grundlage dieser Aussagen habe ich alle Intendanten angeschrieben und um die Veröffentlichung des Einkommens jedes einzelnen Mitglieds der Führungsebene gebeten. Nach einer kurzen Funkstille erhielt ich seitens der Intendanten kein Feedback, stattdessen meldete sich die ARD-Pressestelle:

„… vielen Dank für Ihre Anfrage an die Intendantinnen und Intendanten der ARD. Stellvertretend für die Landesrundfunkanstalten übernehmen wir als ARD-Pressestelle die Beantwortung. Zum Thema Transparenz stellen wir innerhalb der ARD gerade verschiedene Informationen zusammen, die öffentlich gemacht werden können. Das Ziel ist ein möglichst einheitliches und koordiniertes Vorgehen, dazu gehört auch das Thema “Gehälter“...“

Dieses zentrale Feedback war abgesprochen, denn was die Pressestelle nicht weiter erläuterte, ist die Tatsache, dass die Antwort nach einer Intendantenkonferenz erfolgte. Auf meine Rückfragen, warum mir die einzelnen Intendanten nicht geantwortet hätten, ob diese Entscheidung im Rahmen der Konferenz gefällt wurde und ob die Entscheidung etwas mit meiner Anfrage an alle Intendanten zu tun habe, erhielt ich lediglich eine Standardantwort:

Statt klarer Antworten jedes Intendanten, wie viel jeder Einzelne der Führungsebene der Rundfunkanstalten verdient, erhalte ich eine allgemeine Infomail der ARD-Pressestelle. © Bildnachweis Faksimile des Originals

„… Es ist durchaus üblich, dass wir als ARD-Pressestelle in Absprache mit den anderen Landesrundfunkanstalten zentrale Antworten geben, wenn es sich anbietet. In Ihrem Fall ist das so. Wie wir Ihnen am Freitag geschrieben haben, arbeiten wir in der ARD an einem möglichst einheitlichen und koordinierten Vorgehen. Auch beim Thema ‚“Gehälter“ …"

Es gab nur eine konkrete Antwort zum Thema Vergütung und die kam vom ZDF. © Bildnachweis Faksimile des Originals


Ich war nicht überrascht, als der Spiegel bereits vor der offiziell geplanten Transparenz-Offensive der öffentlich-rechtlichen Sender die Zahlen präsentierte. Jetzt kann es jeder lesen, dass rund 1.700 wohnungsinhabende Bürger(innen) notwendig sind, um allein das Gehalt (367.232 EUR) des WDR-Intendanten Tom Buhrow zu ermöglichen. Investigativer Journalismus hätte alle Gehälter, Zusatzverdienste und Nebeneinkünfte bereits vor Jahren öffentlich bekannt gemacht.

Gehälter der Intendanten und Intendantinnen sowie des Beitragsservices-Leiters. Angaben Spiegel, Handelsblatt und Eigenrecherche. © Bildnachweis BR/Ralf Wilschewski, hr/Horst-Peter Antonin, MDR/Martin Jehnichen, NDR/David Paprocki, Radio Bremen/Klaus Fittichen, rbb/Thomas Ernst, SR/Pasquale d'Angiolillo, SWR/Volker Oehl, WDR/Herby Sachs, ZDF, Deutschlandradio/Bettina Fürst-Fastré, WDR/Klaus Görgen


Ob der Rundfunkbeitrag grundgesetz- bzw. verfassungskonform ist (unabhängig von der Frage, wer dies definiert), ob es gerecht ist, dass NATO-Angehörige und Diplomaten keinen Beitrag zahlen müssen, ob die Vokabel „gleichberechtigt“ gerechtfertigt ist, wenn Menschen mit einer Behinderung den Beitrag zahlen müssen, oder ob Menschen, die gezielt kein elektronisches Medium nutzen, zur Finanzierung des Rundfunks gezwungen werden können bzw. ob jemand aus Gewissensgründen eine Selbstbeteiligung an der Finanzierung gelenkter Meinungsbildung ablehnen kann – all das würde keine Rolle spielen, wenn nur diejenigen für einen bestimmten Rundfunk-Typus zahlen, die diesen Typus auch befürworten. Ich bin mir sicher, es gibt genügend Fans, Freunde und Anhänger des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Mit dem von diesem Personenkreis zur Verfügung gestellten Budgetvolumen ergäbe sich die Möglichkeit, einen entsprechenden Rundfunk zu gestalten. 

Ich handele meinem Gewissen entsprechend und lehne die von Ihnen auferlegte Zahlungsverpflichtung in Form des Rundfunkbeitrages ab, da ich die psychologische Massenmanipulation des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Rahmen der Meinungsvielfalt zwar hinnehmen muss, aber nicht die Verpflichtung zu deren Finanzierung, da diese für mich nicht nur eine mentale Demütigung, sondern auch einen zielgerichteten Akt darstellt, der sich gegen meine individuelle Selbstbestimmung richtet. 

Da Sie bisher nicht bereit waren, einen direkten inhaltlichen Dialog mit mir einzugehen, und ich die endlose Wiederholung von immer neuen Gebühren-/Beitragsbescheiden als nicht zielführend erachte, habe ich am 06.09.2013 beim Verwaltungsgericht Berlin eine entsprechende Untätigkeitsklage eingereicht. Über das weitere Vorgehen werden Sie und ich direkt durch das Verwaltungsgericht unterrichtet.

Untätigkeitsklage gegen den rbb, da seit über 4 Monaten noch kein Bescheid zum Widerspruch erfolgte. © Bildnachweis Faksimile des Originals


Um den aktuell gewünschten Formalitäten zu entsprechen, muss ich zu meinem eigenen Schutz auch Widerspruch gegen den 2. Gebühren-/Beitragsbescheid Ihrer Landesrundfunkanstalt vom 8. August 2013 erheben. Meine zur Begründung dienenden Tatsachen und Argumente liegen Ihnen mit den Schreiben vom 31. Dezember 2012, 20. Februar 2013, 5. April 2013, 1. Mai 2013 und mit dem heutigen Schreiben vor.

Zum Schluss möchte ich gern noch einmal auf Ihre Möglichkeit verweisen, diese Angelegenheit kraft Ihrer Befugnisse ohne großen Aufwand zu regeln, und Sie bitten, meine Befreiung aus Gewissensgründen zu ermöglichen. 


Freundliche Grüße

Olaf Kretschmann




Schriftliche Bestätigung des Eingangs der Untätigkeitsklage beim Verwaltungsgericht Berlin (27. Kammer) vom 06.09.2013

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Der Umschlag der schriftlichen Bestätigung des Eingangs der Untätigkeitsklage beim Verwaltungsgericht Berlin vom 06.09.2013. © Bildnachweis Faksimile des Originals
Bestätigungsschreiben zum Eingang der Untätigkeitsklage beim Verwaltungsgericht Berlin vom 06.09.2013. © Bildnachweis Faksimile des Originals
Beigefügtes Hinweisblatt für Kläger zum Bestätigungsschreiben des Eingangs der Untätigkeitsklage beim Verwaltungsgericht Berlin vom 06.09.2013. © Bildnachweis Faksimile des Originals






Stellungnahme des rbb-Justitiariats in der Verwaltungsstreitsache Olaf Kretschmann ./. Rundfunk Berlin-Brandenburg (Abschrift zur Kenntnisnahme vom Verwaltungsgericht Berlin 27. Kammer, 09.10.2013)

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Umschlag der Abschrift von der Stellungnahme des rbb-Justitiariats vom Verwaltungsgericht Berlin (09.10.2013). © Bildnachweis Faksimile des Originals



Abschrift von der Stellungnahme des rbb-Justitiariats vom Verwaltungsgericht Berlin (09.10.2013) Seite 1 von 6. © Bildnachweis Faksimile des Originals
Abschrift von der Stellungnahme des rbb-Justitiariats vom Verwaltungsgericht Berlin (09.10.2013) Seite 2 von 6. © Bildnachweis Faksimile des Originals
Abschrift von der Stellungnahme des rbb-Justitiariats vom Verwaltungsgericht Berlin (09.10.2013) Seite 3 von 6. © Bildnachweis Faksimile des Originals
Abschrift von der Stellungnahme des rbb-Justitiariats vom Verwaltungsgericht Berlin (09.10.2013) Seite 4 von 6. © Bildnachweis Faksimile des Originals
Abschrift von der Stellungnahme des rbb-Justitiariats vom Verwaltungsgericht Berlin (09.10.2013) Seite 5 von 6. © Bildnachweis Faksimile des Originals
Abschrift von der Stellungnahme des rbb-Justitiariats vom Verwaltungsgericht Berlin (09.10.2013) Seite 6 von 6. © Bildnachweis Faksimile des Originals


Schriftliche Nachfrage des Verwaltungsgerichtes Berlin (27. Kammer) beim rbb-Justitiariat, ob mit einer Bescheidung des Widerspruchs des Klägers zu rechnen ist (Abschrift zur Kenntnisnahme 16.10.2013)

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Umschlag der Abschrift von der Nachfrage des Verwaltungsgerichtes Berlin beim  rbb-Justitiariat (16.10.2013). © Bildnachweis Faksimile des Originals

Abschrift der Nachfrage des Verwaltungsgerichtes Berlin beim  rbb-Justitiariat (16.10.2013) Seite 1 von 2. © Bildnachweis Faksimile des Originals

Abschrift der Nachfrage des Verwaltungsgerichtes Berlin beim  rbb-Justitiariat (16.10.2013) Seite 2 von 2. © Bildnachweis Faksimile des Originals


Hinweis zur Bescheidung des Widerspruchs durch das rbb-Justitiariat in der Verwaltungsstreitsache Olaf Kretschmann ./. Rundfunk Berlin-Brandenburg (Abschrift zur Kenntnisnahme vom Verwaltungsgericht Berlin 27. Kammer, 07.11.2013)

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Umschlag der Abschrift zum Hinweis der Bescheidung des Widerspruchs durch das rbb-Justitiariat (07.11.2013). © Bildnachweis Faksimile des Originals
Abschrift des Hinweises zur Bescheidung des Widerspruchs durch das rbb-Justitiariat vom Verwaltungsgericht Berlin (07.11.2013) Seite 1 von 2. © Bildnachweis Faksimile des Originals
Abschrift des Hinweises zur Bescheidung des Widerspruchs durch das rbb-Justitiariat vom Verwaltungsgericht Berlin (07.11.2013) Seite 2 von 2. © Bildnachweis Faksimile des Originals

Widerspruchsbescheid des Rundfunk Berlin-Brandenburg vom 11.11.2013

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C4-Umschlag des Widerspruchsbescheids des Rundfunk Berlin-Brandenburg vom 11.11.2013. © Bildnachweis Faksimile des Originals
Seite 1 von 6 des Widerspruchsbescheids des Rundfunk Berlin-Brandenburg vom 11.11.2013. © Bildnachweis Faksimile des Originals
Seite 2 von 6 des Widerspruchsbescheids des Rundfunk Berlin-Brandenburg vom 11.11.2013. © Bildnachweis Faksimile des Originals
Seite 3 von 6 des Widerspruchsbescheids des Rundfunk Berlin-Brandenburg vom 11.11.2013. © Bildnachweis Faksimile des Originals
Seite 4 von 6 des Widerspruchsbescheids des Rundfunk Berlin-Brandenburg vom 11.11.2013. © Bildnachweis Faksimile des Originals
Seite 5 von 6 des Widerspruchsbescheids des Rundfunk Berlin-Brandenburg vom 11.11.2013. © Bildnachweis Faksimile des Originals
Seite 6 von 6 des Widerspruchsbescheids des Rundfunk Berlin-Brandenburg vom 11.11.2013. © Bildnachweis Faksimile des Originals
Seite 1 von 4 des Anhangs (Satzung über das Verfahren zur Leistung der Rundfunkbeiträge) zum Widerspruchsbescheid des Rundfunk Berlin-Brandenburg vom 11.11.2013. © Bildnachweis Faksimile des Originals
Seite 2 von 4 des Anhangs (Satzung über das Verfahren zur Leistung der Rundfunkbeiträge) zum Widerspruchsbescheid des Rundfunk Berlin-Brandenburg vom 11.11.2013. © Bildnachweis Faksimile des Originals
Seite 3 von 4 des Anhangs (Satzung über das Verfahren zur Leistung der Rundfunkbeiträge) zum Widerspruchsbescheid des Rundfunk Berlin-Brandenburg vom 11.11.2013. © Bildnachweis Faksimile des Originals
Seite 4 von 4 des Anhangs (Satzung über das Verfahren zur Leistung der Rundfunkbeiträge) zum Widerspruchsbescheid des Rundfunk Berlin-Brandenburg vom 11.11.2013. © Bildnachweis Faksimile des Originals

Aufforderung zur Stellungnahme, ob der der Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklärt wird (Verwaltungsgericht Berlin 27. Kammer, 18.11.2013)

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Umschlag zur Stellungnahme, ob der der Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklärt wird (Verwaltungsgericht Berlin 27. Kammer, 18.11.2013).  © Bildnachweis Faksimile des Originals
Anschreiben vom Verwaltungsgericht zur Stellungnahme, ob der der Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklärt wird.  © Bildnachweis Faksimile des Originals

Anschreiben vom rbb zum Widerspruchsbescheid und zur Stellungnahme, ob der der Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklärt wird.  © Bildnachweis Faksimile des Originals

Zweifach beigelegte Kopie des Widerspruchsbescheids (Fax vom Beitragsservice, Auszug Seite 1 von 6). Zum vollständigen Widerspruchsbescheid hier klicken.  © Bildnachweis Faksimile des Originals

Stellungnahme für das Verwaltungsgericht zum Abschluss der Untätigkeitsklage (28.11.2013)

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Persönliche Stellungnahme für das Verwaltungsgericht zum Abschluss der Untätigkeitsklage (28.11.2013).  © Bildnachweis Faksimile des Originals, mit nachträglich editiertem Grußabbinder

Beschluss des Verwaltungsgerichtes Berlin (27. Kammer) in der Verwaltungsstreitsache Olaf Kretschmann ./. Rundfunk Berlin-Brandenburg vom 28. November 2013

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Umschlag zum Beschluss des Verwaltungsgerichtes Berlin (27. Kammer) in der Verwaltungsstreitsache Olaf Kretschmann ./. Rundfunk Berlin-Brandenburg. © Bildnachweis Faksimile des Originals

Anschreiben zum Beschluss des Verwaltungsgerichtes Berlin (27. Kammer) in der Verwaltungsstreitsache Olaf Kretschmann ./. Rundfunk Berlin-Brandenburg. © Bildnachweis Faksimile des Originals

Beschluss des Verwaltungsgerichtes Berlin (27. Kammer) in der Verwaltungsstreitsache Olaf Kretschmann ./. Rundfunk Berlin-Brandenburg Seite 1 von 2. © Bildnachweis Faksimile des Originals

Beschluss des Verwaltungsgerichtes Berlin (27. Kammer) in der Verwaltungsstreitsache Olaf Kretschmann ./. Rundfunk Berlin-Brandenburg Seite 2 von 2. © Bildnachweis Faksimile des Originals


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